
Wenn sie gewusst hätten, was daraus wird, hätten viele Politiker 2022 wohl gleich davon abgesehen, Flüchtlinge aus der Ukraine nicht wie alle anderen im Asylsystem zu versorgen, sondern mit dem damals noch sogenannten Bürgergeld. Das war eine Privilegierung, weil die Ansprüche höher sind. Die Ungleichbehandlung hat sich nicht bewährt.
Es war ein etwas blauäugiges Entgegenkommen, weil bei besseren Leistungen der Anreiz umso schwächer war, in Deutschland, statt sich auf dauerhafte Versorgung zu verlassen, so schnell wie möglich Arbeit zu finden. Die Jobcenter taten, was sie konnten, aber wirklich erfolgreich waren sie nicht – im Gegensatz zu anderen, nicht ganz so spendablen Ländern in Europa.
Für die Bundesländer war die Sonderbehandlung zunächst eine gute Sache. Sie werden durch die Grundsicherung weniger belastet als durch die Asylversorgung. Der Bund, aber auch die Kommunen trugen die Last.
Je mehr kamen, desto teurer wurde es
Je mehr Ukrainer kamen, desto weniger attraktiv fanden das der Bund und die Kommunen. Nun soll die Rolle rückwärts vollzogen werden. Auch die Länder waren für die Rückkehr der Ukrainer ins Asylsystem, bis sie merkten, dass damit Kosten auf sie zukommen, die sie bisher nicht hatten.
Der Bund hat dafür eine Kompensation zugesagt, aber wie so oft in solchen Fällen reicht dieser Ausgleich für ein paar Jahre, danach aber nicht mehr. Deshalb wird weiter verhandelt, und der „Rechtskreiswechsel“ lässt auf sich warten.
Der Streit um die Finanzierung der ukrainischen Flüchtlinge ist nicht der erste dieser Art. Die Länder haben daraus aber einen Grundsatzstreit gemacht: Der Bund habe „bestellt“, also müsse er auch bezahlen.
Die Privilegierung im Bürgergeld hatten allerdings auch die Länder „bestellt“, zumindest unterstützt. Ob nun Bürgergeld oder Leistungen nach dem Gesetz für Asylbewerber: Entscheidend ist die Vermittlung in Arbeit. Wenn Bund, Länder und Kommunen in dieser Hinsicht mehr „bestellen“ könnten, müssten sie auch weniger bezahlen.
