Bernhard Schlink, der einer breiteren Öffentlichkeit vor allem als Romanautor bekannt sein dürfte, aber viele Jahre lang Öffentliches Recht lehrte und als Verfassungsrichter Urteile fällte, widmet sich nun systematisch dem Begriff der Gerechtigkeit – aus unterschiedlichen Blickwinkeln und in seinen wichtigsten Anwendungsfeldern: vom Leitbild der Politik, der Gesellschaft und der Rechtsprechung bis hin zur individuellen Tugend.
Dabei bleibt Schlink skeptisch gegenüber den großen Theorien, die in der Geschichte der Philosophie bis in die heutige Zeit formuliert worden sind. Was nicht heißen soll, dass er sie nicht zur Kenntnis nimmt: John Rawls gehört etwa zu den Autoren, auf die er am häufigsten verweist; weitere wichtige Referenzen sind für ihn Jürgen Habermas und dessen Schüler Rainer Forst. Doch Schlink hat mehr Sympathie für den theoretischen Pluralismus eines Amartya Sen übrig, des philosophierenden Ökonomen, der in seinem Alterswerk „The Idea of Justice“ versucht, Gerechtigkeit nicht als abstraktes Ideal, sondern als Eigenschaft konkreter Einzelfälle und Anwendungsgebiete zu denken – und ihm so gerechter zu werden, als dies eine einzige Theorie vermag.
Eine alte philosophische Frage in neuem Gewand
Immer wieder weist Schlink einseitige Parteinahmen zurück und versöhnt scheinbar unverträgliche Positionen miteinander. Er beginnt seinen Essay mit der These, dass für das Verständnis von Gerechtigkeit zwar die Annahme der Gleichheit primär sei, doch Gerechtigkeit erweise sich erst in der Rechtfertigung von Ungleichheit. Wer Gleichbehandlung als wünschenswert deklariert, muss den Kreis derer, die gleichzubehandeln sind, spezifizieren. Dadurch schließt er andere aus, macht sie zu Ungleichen.

Zudem hat Gerechtigkeit nicht allein Gleichheit zum Ideal. Auch „Jedem das Seine“ ist ein Gerechtigkeitsprinzip. Seit Aristoteles unterscheiden Philosophen zwischen der kommutativen Gerechtigkeit des Tauschs und der distributiven Gerechtigkeit des Austeilens. Bei Letzterer geht es darum, Ungleiche mit guten Gründen ungleich zu behandeln – sei es, um ihnen gleiche Startbedingungen zu geben, sei es, um ihnen angesichts ihrer unterschiedlichen Talente und Präferenzen gleiche Befriedigung ihrer Interessen zu ermöglichen. Auch hier gilt wieder: Gleichheit durch Ungleichheit.
Gute Gründe – damit will Schlink sein Thema aus dem dunklen Reich des Protests gegen gefühlte Ungerechtigkeiten aller Art ins Licht rationaler Argumentation holen. Der Autor unterläuft auf diese Weise viele einseitige Positionen, die mit seinem Thema verbunden sind: Egalitarismus oder Lob der Vielfalt, Gleichheit oder Freiheit, Kommunitarismus oder Liberalismus.
Er ist sensibel für Vielfalt, doch er zieht sein Argument von der Gleichheit her auf. Er plädiert für Freiheit, macht aber klar, dass die Freiheit des einen ohne gleiches Recht für alle die Unfreiheit des anderen bedeutet. Gerechtigkeit lässt sich für ihn nicht auf liberale Prinzipien herunterbrechen, sondern steht immer im Kontext historisch und gemeinschaftlich gewachsener Wertvorstellungen – hier schließt er an die Tradition von Aristoteles über Hegel bis hin zu Michael Sandel an; gleichwohl gebe es Grundprinzipien, die auch ein Kommunitarist nicht verletzen dürfe – etwa dass die Missachtung elementarer Menschenrechte Unrecht ist.
Auch die Idee der Gerechtigkeit hat Grenzen
Was genau ein guter Grund ist, bleibt bei Schlink bewusst in Schwebe. Er weist lediglich die Fragen aus, die zur Identifikation guter Gründe zu stellen sind. Damit ist es zwar philosophisch nicht getan. Doch ihm ist eine andere Einsicht wichtiger: Für Urteile über Gerechtigkeit genügt die philosophische „Arbeit des Begriffs“ nicht. Zur „Gerechtigkeitsarbeit“, wie er die Urteilsbildung innovativ nennt, gehört die Vermittlung des Begriffs mit der empirischen Fülle des Sachverhalts, auf den er angewandt wird.
Auch dass die Idee der Gerechtigkeit an Grenzen gerät, verschweigt Schlink nicht. Sie muss zum einen andere Tugenden neben sich dulden, die nicht eigens guter Gründe bedürfen, um sich zu rechtfertigen, Achtung, Barmherzigkeit und Liebe etwa. Zum anderen geht es auch im Rechtswesen nicht nur um Gerechtigkeit, sondern ebenso um Rechtssicherheit und Streitschlichtung. Schlink schließt seinen Essay deshalb mit seiner zweiten Begriffsinnovation: „Vergerechtlichung“: Nicht allein der Umfang der Sachgebiete, die verrechtlicht worden sind, hat zugenommen; auch die Bandbreite der Themen, für die Gerechtigkeit eingefordert wird, hat sich ausgeweitet. Schlink begrüßt dies, fixiert aber den Punkt, an dem ein Übermaß an Gerechtigkeit in Überdruss umschlägt. So macht er auch gegen die Inflation der Klagen über echte oder vermeintliche Ungerechtigkeiten sein Prinzip des guten Grundes geltend.
In seiner klaren Sprache, in der seine Leser den gelassenen Ton seiner Romane wiedererkennen, hat Schlink eine Anleitung zum Selbstdenken verfasst. Dadurch liefert er seinen Lesern etwas, das in der histrionischen Aufmerksamkeitsökonomie unserer Zeit selten geworden ist, einen unaufgeregten Beitrag zu einem Thema, das so alt ist wie die Geschichte der Philosophie und so aktuell wie die jüngste Wahlprognose. Letztlich richten sich seine Reflexionen – das macht er am Anfang und am Schluss seines Essays explizit – gegen die Propagandisten des „autoritären Populismus“, die alles besser zu wissen behaupten und doch nichts zu bieten haben als schreckliche Vereinfachungen – das Gegenteil von „Gerechtigkeitsarbeit“.
Bernhard Schlink: „Gerechtigkeit“. Ein Essay. Diogenes Verlag, Zürich 2026. 199 S., geb., 25,– €.
