
Allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz ist die Bundesregierung offenbar nach wie vor uneinig über die Reform des Datenschutzes. Nach Informationen der F.A.Z. stellt sich insbesondere die CSU – zumindest in Teilen – gegen eine lang geforderte Bündelung zentraler Aufgaben bei der Bundesdatenschutzbeauftragten, um die seit Jahren andauernde Rechtsunsicherheit zu beenden. Der Grund: Bayerns Sonderweg beim Datenschutz wäre durch die Reform besonders betroffen.
Dabei hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erst vor Kurzem einen Durchbruch auf diesem Politikfeld verkündet. Der so wichtige Datenschutz sei inzwischen selbst zu einem Bürokratiemonster geworden, sagte Merz in der Pressekonferenz zur Präsentation der Ergebnisse des Koalitionsausschusses am 1. Juli. Die Regeln würden jetzt vereinfacht und die Aufsichtsstrukturen verschlankt und gebündelt. Schützenhilfe hat er von CSU-Chef Markus Söder bekommen. „Auch die Länder sind bereit, die Aufsicht für den Bereich Datenschutz/Wirtschaft an den Bund zu übertragen“, kündigte Söder schon mal vorsorglich ab.
Künftig soll der Bund für Rechtssicherheit sorgen
Kern der Reform ist eine „Zuständigkeitskonzentration beim BfDI“; gemeint ist, dass künftig zumindest für die Privatwirtschaft nur noch eine einzige Stelle für die Überwachung der Datenschutzregeln zuständig sein soll: der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Moritz Hennemann, der im Oktober sein Amt antritt und Louisa Specht-Riemenschneider ablöst. Damit soll die Rechtsunsicherheit durch widersprüchliche Entscheidungen der insgesamt 17 Landesdatenschutzbeauftragten beseitigt werden, die Unternehmen schon seit Jahren lähmt.
Doch wer sich in Bund und Ländern, in der Politik und unter Datenschutzfachleuten umhört, bekommt ein anderes Bild. Inzwischen wird immer klarer, dass die als Durchbruch gefeierte Einigung nicht von allen mitgetragen wird, weder in der Koalition noch in den Regierungsparteien geschweige denn in allen Bundesländern. Einer formuliert es besonders drastisch: „Wenn sich der Vorhang hinter dieser Ankündigung lüftet, verbirgt sich dahinter: nichts.“
Bundesinnenminister Dobrindt bremst
Ausgerechnet der für die Reform zuständige Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) soll nach übereinstimmenden Angaben das Vorhaben auf die lange Bank schieben. Den Informationen zufolge liegt eine entsprechende Entschlussvorlage für eine Reform schon seit vier Monaten im Ministerium vor. Aber auch nach der großen Ankündigung Anfang Juli heißt es offiziell aus dem Ministerium nur: Bund und Länder hätten sich Anfang Dezember darauf geeinigt, dieses Vorhaben bis spätestens 31.12.2027 umzusetzen.
„Im BMI laufen derzeit die internen Vorarbeiten hierzu.“ Auf die Frage, ob die Entscheidungsvorlage unterschrieben oder inzwischen auf den Weg gebracht sei, lautete die Antwort des Sprechers: Zu „regierungsinternen Abstimmungsprozessen“ äußere sich das Ministerium grundsätzlich nicht. Auch das Kanzleramt gab dazu keine Stellungnahme ab.
Bayern spielt beim Datenschutz schon lange eine Sonderrolle, es ist das einzige Bundesland, das zwei Datenschutzbehörden hat. Der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte ist Thomas Petri, der die Rechte der Bürger gegenüber Behörden und staatlichen Stellen durchsetzen soll. Und dann gibt es noch ein Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach, das von Michael Will geleitet wird und das für die private Wirtschaft zuständig ist, also genau für den Bereich, der künftig zentral in die Bundesbehörde übertragen werden soll. Zusammen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten kommt Deutschland deshalb auf insgesamt 18 Datenschutzbeauftragte.
Datenschutz ist der Angstgegner der deutschen Wirtschaft
Diese Vielstimmigkeit ist der Grund dafür, dass der Datenschutz in den vergangenen zehn Jahren regelrecht zum Angstgegner der deutschen Wirtschaft geworden ist. Ein komplexes europäisches Regelwerk und strenge Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs sind dabei nur einige Hürden, die andere EU-Mitgliedsländer wesentlich eleganter nehmen.
Als Hauptproblem hat die Politik schon seit Jahren die Zersplitterung der deutschen Rechtslage identifiziert, die vor allem von den insgesamt 17 Landesdatenschutzbehörden verursacht wird. Sie haben seit Einführung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung die Regeln immer wieder unterschiedlich interpretiert. Die Bundesregierung hat sich deshalb schon in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Datenschutzaufsicht im Interesse der Wirtschaft zu bündeln.
Aufseiten der Länder stößt das auf Widerstand, schließlich verlieren sie dadurch wesentlich an Einfluss. Statt einer Einigung nahe zu sein, scheint die Debatte über die Ausgestaltung gerade wieder hochzukochen und in unterschiedliche Richtungen zu laufen: Mal wird eine Bündelung beim Bundesdatenschutzbeauftragten präferiert, mal eine Aufteilung der Zuständigkeiten auf die Länder nach Themengebieten nach dem Prinzip „Einer für alle“.
Für Letzteres haben sich die Landesdatenschutzbehörden in ihren „Stuttgarter Impulsen“ Mitte Juni ausgesprochen. Derweil verfolgt eine Initiative aus Hamburg wieder einen anderen Ansatz: Im Falle von länderübergreifenden Sachverhalten soll nur noch eine Datenschutzbehörde zuständig sein, die anderen sollen sich dem beugen. Der Bundesrat hat das am Freitag beschlossen – ob dieser Ansatz Erfolgschancen hat, ist völlig offen.
Die CSU ist gespalten
Das Kuriose: Die Gräben verlaufen dabei nicht nur mitten durch die Bundesregierung, sondern auch durch die CSU selbst. Während Merz und Söder Einigkeit demonstrieren, scheinen wiederum die CSU-Innenminister an einem Strang zu ziehen.
Noch verhaltener als das Bundesinnenministerium klingt der bayerische Innenminister Joachim Herrmann. Die konkreten Vorschläge der Bundesregierung blieben „abzuwarten“, heißt aus seinem Ministerium. Was dann folgt, klingt nicht nach dem festen Willen, eine umfassende Reform mitzutragen: „Festzuhalten bleibt für Bayern, dass uns im Innenministerium seitens der bayerischen Wirtschaft regelmäßig gespiegelt wird, dass sie mit der Orts- und Praxisnähe des BayLDA sehr zufrieden sei.“ Das BayLDA mit seinen mittlerweile 43 Stellen habe sich als „modernes Datenschutz-Kompetenzzentrum“ etabliert, habe einen Schwerpunkt bei der Beratung innovativer Projekte und genieße auch im Kreis der Datenschutzexperten einen hervorragenden Ruf.
Umgekehrt bekommt Ministerpräsident Söder in Bayern Schützenhilfe vom Digitalminister der Freien Wähler, Fabian Mehring. Er plädiert schon seit Wochen lautstark dafür, die Doppelstruktur auf Landesebene aufzulösen und eine ganze Behörde abzuschaffen. „Auf uns kann sich der Bund bei diesem Vorhaben also verlassen“, betont er.
So werden wohl noch einige Monate ins Land gehen, bis eine Reform des Datenschutzes Gestalt annimmt. Fragt man denjenigen, den das alles betrifft, den bayerischen Datenschützer Will, weist er auf die vielen Probleme hin, die bei einer Reform geklärt werden müssen: vom Umfang der Bündelung über den Zeitpunkt des Aufgabenübergangs einschließlich laufender Verfahren bis hin zum „föderalen Miteinander“ nach der Reform. Die Landesdatenschutzbehörden werden nämlich keineswegs ganz abgeschafft, sondern lediglich abgespeckt. Sie werden weiter für die Landesverwaltung zuständig sein.
„Die derzeitige politische Debatte beschränkt sich aber auf vage Zielvorstellungen, ohne dass aber konkrete Konzepte und deren Konsequenzen aufgezeigt werden“, moniert Will. „Dieser Detailgrad wäre aber notwendig, um Vorteile, Chancen, aber auch Grenzen einer Aufsichtsreform genau bewerten zu können.“
