Nach den Festnahmen von insgesamt neun mutmaßlichen
Hamas-Anhängern seit dem Herbst vermutet die Bundesanwaltschaft, dass die
islamistische Terrororganisation in dem Fall schon einen konkreten
Terroranschlag in Europa ins Auge gefasst hatte. »Bei einem der Beschuldigten
wurde ein vorgefertigtes Bekennervideo sichergestellt«, sagte
Generalbundesanwalt Jens Rommel beim Jahrespressegespräch seiner Behörde in
Karlsruhe.
In dem Video sei ein Anschlag um den zweiten Jahrestag des
Hamas-Überfalls auf Israel angekündigt worden, also um den 7. Oktober 2025
herum. Die ersten drei der neun Verdächtigen hatte die Bundesanwaltschaft am 1.
Oktober 2025 in Berlin festnehmen lassen. Die Behörde wirft ihnen vor, spätestens
seit dem Sommer 2025 in den Transport und die Lagerung von Waffen und Munition
für die Hamas verwickelt gewesen sein. Die
Ermittler gehen davon aus, dass die Waffen für Anschläge auf israelische
oder jüdische Einrichtungen in Deutschland und Europa genutzt werden sollten.
Neun Festnahmen mutmaßlicher Hamas-Anhänger
In den Folgemonaten wurden in dem Zusammenhang weitere sechs
Männer in Deutschland und anderen europäischen Ländern festgenommen – zuletzt
Ende Mai in Dänemark, zuvor auch in Großbritannien und Zypern. Einer der
Beschuldigten soll der Bundesanwaltschaft zufolge in Österreichs Hauptstadt
Wien Waffen gelagert haben.
Die Bundesanwaltschaft ist als oberste deutsche
Strafverfolgungsbehörde vor allem für die Bereiche Terrorismus, Spionage und
Völkerstrafrecht zuständig. Generalbundesanwalt Rommel steht seit März 2024 an
der Spitze der Karlsruher Behörde.
Mehrjährige Haftstrafen für Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung
Ende März hatte das Berliner Kammergericht nach einem mehr als ein Jahr dauernden Prozess vier
Mitglieder einer Hamas-Untergrundzelle zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Nach Überzeugung des Gerichts suchten die Männer als Auslandsoperateure der
Hamas unter anderem nach Waffendepots in Deutschland, Polen, Dänemark und
Bulgarien. Die Angeklagten bestreiten, Mitglieder der Hamas zu sein.
Das Gericht sprach sie der Mitgliedschaft in einer
ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig. Damit entschied erstmals
ein Oberlandesgericht in Deutschland, dass es sich bei der Hamas um eine
terroristische Vereinigung im Ausland im Sinn des deutschen Strafgesetzbuchs
handle.
