
Nach Angaben des britischen Premierministers Andy Burnham deutet einiges darauf hin, dass Iran an verdächtigen Aktivitäten an einem auch von den USA genutzten britischen Militärstützpunkt im Südwesten Englands beteiligt war. „Es gibt starke Hinweise darauf, dass Iran eine Rolle bei den Ereignissen gespielt hat, die sich an diesem Wochenende auf dem Stützpunkt der Royal Air Force in Fairford zugetragen haben“, sagte der Labour-Politiker am Mittwoch in einem Interview mit der BBC. Burnham verwies zugleich darauf, dass die Ermittlungen weiter liefen. Iran hatte am Montag „kategorisch“ jegliche Verbindung zurückgewiesen.
Der Rechtspopulist Nigel Farage hatte bereits nach Bekanntwerden des möglichen Anschlags auf einem Online-Kanal angegeben, er habe seit Monaten vor „iranischen Agenten“ gewarnt, die in „Schlauchbooten über den Kanal kommen“. Daraufhin teilte die Polizei mit, bei den fünf Festgenommenen handele es sich sämtlich um britische Staatsbürger, die in London wohnhaft seien. Die Festgenommenen sind wieder auf freiem Fuß, müssen sich aber der Polizei zur Verfügung halten.
Verdächtiger soll selbst die Polizei gerufen haben
Der Ort der Festnahme der fünf Verdächtigen in einem Dorf, das an den Stützpunkt grenzt, wurde weiträumig abgesperrt. Die Einsatzkräfte räumten am Sonntag mehr als 80 Wohnhäuser. Erst am Mittwochmorgen konnten die Einwohner in ihre Behausungen zurückkehren; die meisten Absperrungen sind unterdessen aufgehoben.
Während der amerikanische Präsident Donald Trump und sein Außenminister Marco Rubio schon zu Beginn der Woche beteuerten, die Täter würden seit Langem beobachtet und sie hätten die Absicht gehabt, großen Schaden anzurichten, hielten sich die britischen Ermittler und die britische Politik bedeckt. Die Polizei gab zunächst lediglich bekannt, dass eine Anti-Terror-Einheit die weiteren Ermittlungen übernommen habe.
Dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach aufsehenerregenden Straftaten in Großbritannien meist spärlich bleibt, hat seinen Grund in strafrechtlichen Bestimmungen. Um die Urteilsfreiheit eines späteren (Geschworenen-)Gerichts nicht einzuschränken, aber auch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, falls etwa Täter oder Opfer einer Straftat nicht volljährig sind, macht die Polizei anfangs üblicherweise nur allgemeine Angaben über Täter und Tatvorwürfe. Erst wenn es zu einer polizeilichen Anklage kommt und Täter den Haftrichtern im Magistrates Court vorgeführt werden, erfährt die Öffentlichkeit bei erwachsenen Tätern Namen und Alter sowie die angeschuldigten Gesetzesverstöße.
Seitdem in den vergangenen Jahren vor allem bei Kapitalverbrechen gelegentlich rasche Gerüchte und Mutmaßungen über Täter mit Migrationshintergrund zu Demonstrationsappellen im Netz und zu öffentlichem Aufruhr führten, geben die Ermittler in solchen Fällen inzwischen gelegentlich einige weitere Informationen preis. So war es auch im Fall der Verdächtigen von Fairford.
