
Aus Sicht von deutschen Geheimdienstfachleuten handelt es sich bei dem verurteilten Ukrainer um einen sogenannten Wegwerfagenten. Sie werden für bestimmte Operationen des russischen Geheimdienstes kurzfristig angeworben, spielen aber keine Rolle mehr, sobald sie ihre Mission erfüllt haben.
Im März 2025 sollen die drei Ukrainer nach der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft zwei Pakete mit GPS-Trackern ausgerüstet und in die Ukraine geschickt haben. Ziel der geheimdienstlichen Operation war es demnach, Transportwege des ukrainischen Postdienstleisters „Nova Post“ auszuspionieren. Später wollten sie demnach Pakete mit Sprengsätzen bestücken, damit sie im Rahmen der hybriden Kriegsführung wichtige ukrainische Einrichtungen zerstören.
Die Bundesanwaltschaft hatte die drei Männer im Januar wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken sowie wegen der Verabredung zur schweren Brandstiftung angeklagt. Seit Mitte März standen die Männer in Stuttgart-Stammheim vor Gericht. Am Dienstag fällte die Staatsschutzkammer des Oberlandesgerichts das Urteil: Es verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gegen einen der Angeklagten. Die anderen beiden sprach das Gericht frei. In ihren Plädoyers hatten die Vertreter der Bundesanwaltschaft in allen drei Fällen für Haftstrafen von mehr als zwei Jahren plädiert.
Die Aufträge kamen aus Mariupol – aber wie viel wussten die Täter?
Die drei Männer sollen laut Anklage ihre Aufträge von Mittelsmännern aus Mariupol erhalten haben. Einer soll in der Konstanzer Postfiliale am Zähringerplatz ein mit GPS-Trackern ausgestattetes Paket aufgegeben haben, ein weiterer Angeklagter sollte es in Köln entgegennehmen, um es mit der ukrainischen Nova Post weiterzuverschicken.
Im Hauptverfahren ging es nun darum, den Angeklagten nachzuweisen, dass sie nicht nur willige Vollstrecker der Aufträge ihrer Mittelsmänner waren, sondern sie auch von der Absicht und den Zielen des russischen Geheimdienstes wussten. Waren diese drei „Wegwerfagenten“ also nützliche Idioten, oder wussten sie von den Sabotageplänen des russischen Geheimdienstes?
Alle drei Angeklagten waren nicht geständig. Somit blieb dem Gericht nur über Telegram-Chats zu rekonstruieren, in welche Absprachen die drei Ukrainer eingebunden waren. Nachgewiesen werden konnte zumindest ein arbeitsteiliges Vorgehen: Einer testete die GPS-Tracker und gab die Testpakete auf, ein anderer soll den Versand – sie enthielten zur Tarnung auch Autoteile – koordiniert haben. Er galt auch als Kopf der Gruppe, er soll den Mittelsmann, von dem er die Aufträge bekam, seit seiner Kindheit gekannt haben.
Die Telegram-Chats reichten nicht aus, um den Angeklagten eine ideologische Haltung nachzuweisen und eine Befehlskette zu rekonstruieren. Wichtige Sprachnachrichten waren gelöscht und konnten im Hauptverfahren nicht mehr zur Beweisaufnahme herangezogen werden. Die Aussage der Angeklagten in den Vernehmungen, sie hätten ukrainischen Landsleuten helfen wollen, hielt die Bundesanwaltschaft für wenig überzeugend.
