
Die Europäische Kommission zentralisiert die Planung der Energienetze. Die Behörde aus Brüssel soll den grenzüberschreitenden Ausbau der Stromnetze, aber auch von Gas-, Wasserstoff- und CO₂-Leitungen, stärker koordinieren und so die Zahl der Engpässe verringern. Darauf haben sich die EU-Energieminister am Freitag in Luxemburg verständigt. Die EU-Staaten behalten aber ein Mitspracherecht. Sie können den Plan der Kommission mit qualifizierter Mehrheit blockieren.
Die Kommission hatte das Ende vergangenen Jahres bei der Vorlage ihres Netzpakets vorgeschlagen. Sie hat damit nicht zuletzt auf den langsamen Ausbau des Stromnetzes in den vergangenen Jahren reagiert. Es fehlt an sogenannten Interkonnektoren, die ein Land mit dem anderen verbinden. Das wohl drastischste Beispiel ist die spärliche Anbindung der iberischen Halbinsel an Frankreich. Spanien will das ändern, auch um den überschüssigen Ökostrom verkaufen zu können. Frankreich blockiert das aber seit Jahren, um seinen eigenen Strommarkt zu schützen. Darunter wiederum leidet unter anderem Deutschland, weil es keinen Zugang zum spanischen Strom hat.
Der mangelnde Ausbau der Netze treibt die Kosten der Energiewende nach oben. Die daraus resultierende Verstopfung der Netze erzeugt Kosten. Die Kommission rechnet mit jährlich 26 Milliarden Euro, wenn der Ausbau nicht anspringt. Nach ihren Prognosen wird ohne neuen Schwung nur die Hälfte der benötigten Kapazitäten bis 2030 gebaut. Das bremst auch das Ziel der Kommission aus, die Elektrifizierung voranzutreiben und die EU so unabhängiger von fossilen Quellen zu machen. Für Energiekommissar Dan Jørgensen ist das Netzpaket eine zentrale Stellschraube in der Antwort der EU auf den Irankrieg.
Brüssel soll alle vier Jahre Vorschläge für den Netzausbau vorlegen
Konkret sieht das Paket vor, dass Brüssel künftig alle vier Jahre ein zentrales Szenario dafür vorlegt, wo die EU in das Strom-, Wasserstoff- und Gasnetz investieren soll. Bisher ist das vornehmlich die Aufgabe der nationalen Übertragungsnetzbetreiber. Die Staaten geben der Kommission aber vor, dass sie dabei nationale Energie- und Klimaziele, regionale Besonderheiten und Preisunterschiede zwischen den Staaten berücksichtigt.
Um die ärgsten Engpässe zu beheben, hat die Kommission im Dezember eine Initiative für acht grenzüberschreitende „Energie-Autobahnen“ ausgerufen. Dazu gehören die Stromverbindungen zwischen Frankreich und Spanien sowie Deutschland und Dänemark, aber auch Wasserstoffleitungen von Portugal und Tunesien nach Deutschland. Sie will dafür in dem – noch nicht beschlossenen – EU-Haushalt 2028 bis 2034 30 Milliarden Euro reservieren.
Ein weiterer zentraler Punkt des Netzpakets ist, dass Teile der im Stromnetz erzielten Engpasserlöse in die grenzüberschreitende Energieinfrastruktur investiert werden müssen. Das sind Einnahmen, die die Netzbetreiber mit der Vergabe knapper grenzüberschreitender Leitungen, etwa zwischen Deutschland und Frankreich, erzielen. Dafür zahlen müssen am Ende die Stromkunden.
Genehmigung für Stromprojekte nach sechs Monaten
Viele Mitgliedstaaten hatten sich dagegen gewehrt, die ursprünglich vorgeschlagenen 25 Prozent der Einnahmen für grenzüberschreitende Verbindungen zu nutzen. Der Beschluss sieht nun vor, dass der Anteil in Fünfprozentpunkt-Schritten von zunächst zehn Prozent auf schließlich 25 Prozent bis zum Jahr 2031 steigt.
Parallel dazu haben sich die Energieminister für eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ausgesprochen. „Das Stromnetz ist das Betriebssystem der Energiewende“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in Luxemburg. Deshalb müssten die Genehmigungsverfahren stark beschleunigt werden, damit erneuerbare Energien, aber auch Batterien und Rechenzentren angeschlossen werden könnten.
Der Ministerrat beschloss, die Strominfrastrukturprojekte von zahlreichen Umweltverträglichkeitsprüfungen freizustellen. Den Staaten wird überdies freigestellt, bestimmte Projekte als schon genehmigt einzustufen, wenn die zuständigen Stellen die vorgesehenen Genehmigungsfristen nicht einhalten („Genehmigungsfiktion“). Jørgensen erhofft sich von der Beschleunigung, dass Entscheidungen künftig nicht erst „nach fünf Jahren oder mehr“ fallen, sondern nach sechs Monaten, wie er der F.A.Z. jüngst sagte.
Nach dem Ministerrat muss sich nun noch das Europäische Parlament zu dem Kommissionsvorschlag positionieren. Das soll im Herbst abgeschlossen sein. Anschließend müssen sich beide EU-Institutionen auf eine gemeinsame Linie verständigen, damit das Paket in Kraft treten kann.
