Der Prozess um den Betrug an einem unheilbar Krebskranken mit wirkungslosen Therapien ist sieben Jahre nach der Tat eingestellt worden. Die fünf Angeklagten müssen im Gegenzug insgesamt 32.000 Euro an die Witwe des Opfers zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, dem an Knochenkrebs erkrankten Mann insgesamt 95.000 Euro aus der Tasche gezogen zu haben.
Doch dem Verfahren drohte nach fünf Prozessanläufen die Verjährung. Als Gründe nannte der Richter die lange Verfahrensdauer und Schwierigkeiten bei der Aufklärung des komplexen Sachverhalts. Unter anderem seien wichtige Patientenakten vernichtet worden.
Die Angeklagten sollen den Geschädigten Ende März 2019 mit einer Immunzell- und Lichttherapie behandelt haben. Der 32-jährige Familienvater war 2016 unheilbar an Knochenkrebs erkrankt und galt zwei Jahre später schulmedizinisch als austherapiert.
Vitamine statt personalisierte Immunzelltherapie
Im März 2019 hatte der Neurologe laut Anklage gemeinsam mit dem 65-jährigen Humangenetiker den Krebskranken im Krankenhaus aufgesucht und ihm eine Spritze verabreicht, angeblich im Rahmen einer personalisierten Immunzelltherapie. Tatsächlich soll es sich lediglich um ein Vitaminpräparat gehandelt haben. Der 32-Jährige war drei Tage später gestorben.
Nach dem Krebstod des Familienvaters hatte der 65-Jährige der Familie bereits 19.000 Euro zurückgezahlt. Die Familie des Toten reagierte auf die Einstellung des Verfahrens entsetzt. «Es war das Beste, was noch herauszuholen war», erklärte die Anwältin der Witwe, die als Nebenklägerin im Prozess auftrat. «Uns hätte nach der langen Zeit die absolute Verjährung gedroht. Dann hätte es gar nichts gegeben.»
Die Staatsanwaltschaft hatte den vier Männern und einer Frau in unterschiedlicher Beteiligung Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz, gefährliche Körperverletzung und Betrug vorgeworfen.
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