In Thüringen ist die Zahl der Privathaushalte, die zum Stemmen ihrer Wohnkosten auf finanzielle Hilfe vom Staat angewiesen sind, im vergangenen Jahr gestiegen. Ende 2025 bezogen 44.285 Haushalte Wohngeld – 1.460 mehr als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Landesamt in einer Jahresbilanz bezifferte. Das entsprach einem prozentualen Anstieg um 3,4 Prozent. Der Wohngeldanspruch lag im Durchschnitt bei 228 Euro, das waren vier Euro mehr als 2024.
Auffällig: Vor allem alleinlebende Menschen nahmen Wohngeld in Anspruch. 30.235 der Wohngeldempfänger waren Single-Haushalte. Sie machen den Statistikern zufolge mehr als 66 Prozent der Empfänger aus.
Rund 14 Prozent der Empfänger waren Zwei-Personen-Haushalte, Haushalte mit drei bis mehr als fünf Personen machten jeweils im Bereich zwischen 5 und 6 Prozent der Empfänger aus.
Meist einzige staatliche Transferleistung für Haushalte
Für die Masse der Thüringer Wohngeldhaushalte – 43.480 oder rund 98 Prozent – ist die Wohnkostenhilfe den Angaben zufolge die einzige staatliche Transferleistung, die sie erhalten. Darunter waren 29.070 Rentnerhaushalte, wie das Landesamt aufschlüsselte. Insgesamt bezogen im vergangenen Jahr 4,2 Prozent aller Thüringer Haushalte Wohngeld.
Das Bundeskabinett hatte in dieser Woche einen Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) auf den Weg gebracht, mit dem im nächsten Jahr 1,5 Milliarden Euro und ab 2028 sogar 2 Milliarden Euro pro Jahr beim Wohngeld eingespart werden sollen. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Damit drohen Kürzungen oder die komplette Streichung von Leistungen. Bestehende Wohngeldbescheide sollen gültig bleiben. Das heißt, die Kürzungen greifen erst nach und nach, wenn neue Bescheide ergehen. In der Regel muss alle zwölf Monate ein neuer Antrag gestellt werden.
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