Der in einem Gefängnis zu Tode gekommene Tatverdächtige von Stade stand nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums bis kurz vor seinem Tod unter besonderer Beobachtung. Einen Tag vor seinem mutmaßlichen Suizid sei die Maßnahme allerdings beendet worden. Eine Psychologin habe keine Gefahr mehr für eine Selbstverletzung gesehen.
Ein Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Bremervörde hatte den mutmaßlichen Schützen am Dienstagmorgen leblos in seiner Einzelzelle gefunden. Ein Notarzt stellte den Tod des Gefangenen. Ermittler gehen den Angaben zufolge von Suizid aus. Es gebe keine Hinweise auf ein Verbrechen.
Der Mann soll Ende Juni in einer Mutter-Kind-Einrichtung sechs Menschen
getötet haben, darunter jeweils drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Jugendamtes Hannover und der Einrichtung in Stade. Hintergrund soll
ein Sorgerechtsstreit um die zur Tatzeit drei Monate alte Tochter des
mutmaßlichen Schützen gewesen sein.
Verdächtiger zunächst in kameraüberwachter Zelle untergebracht
Nach Schilderung des Justizministeriums kam der Verdächtige am 30. Juni in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremervörde. Noch am selben Tag habe standardgemäß ein sogenanntes Zugangsgespräch stattgefunden. Dabei soll mithilfe eines Formulars unter anderem herausgefunden werden, ob der Gefangene sich möglicherweise selbst verletzen könnte.
Eine solche Gefahr habe in diesem Fall vorgelegen, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Der 45-Jährige sei deshalb in eine kameraüberwachte Zelle gekommen. »Der Gefangene musste rund um die Uhr ohne Unterbrechung im Blick behalten werden.« Nach einer Woche seien die Maßnahmen das erste Mal gelockert worden, der Verdächtige sei dann in eine kameraüberwachte Zelle mit Fernseher gekommen.
Laut Ministerium wurden die Maßnahmen am 9. Juli weiter gelockert. Auf Grundlage des Berichts einer Psychologin sei der Gefangene nur noch abends und nachts entsprechend überwacht worden, sonst habe er am regulären Alltag im Gefängnis teilgenommen. »Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Kontakt zu Mitgefangenen möglich war«, sagte der Sprecher. Mitarbeiter der JVA mussten sich nach Angaben des Ministeriums anfangs alle 30 Minuten, später alle zwei Stunden persönlich versichern, dass es dem Mann körperlich gut geht.
Am 13. Juli wurden die Auflagen nach psychologischer Einschätzung erneut angepasst, wie das Ministerium weiter ausführte. Die Beobachtung per Kamera nachts sei beendet worden, stattdessen hätten nur noch regelmäßige persönliche Kontrollen tagsüber und nachts stattgefunden. Nur einen Tag vor dem Tod des 45-Jährigen seien die Maßnahmen auf Anraten der Psychologin komplett eingestellt worden, wie aus einem Protokoll der JVA hervorgeht. Darin heißt es: »Negative Wahrnehmungen hinsichtlich einer Gesundheitsgefahr beziehungsweise einer Gefahr der Selbstverletzung oder gar der Selbsttötung sind keine dokumentiert.«
Ministerium sieht nach ersten Erkenntnissen keine Fehler bei JVA oder Psychologin
Inwiefern der Verdächtige selbst über das Ende der besonderen Auflagen informiert wurde, konnte der Sprecher des Ministeriums nicht sagen. Fest steht nur: Am Montagabend gegen 20.00 Uhr habe die letzte Kontrolle stattgefunden, am nächsten Morgen sei der Körper des Mannes schon kalt gewesen.
Alle Maßnahmen seien auf Basis des niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes erfolgt, sagte der Sprecher des Ministeriums. Nach ersten Erkenntnissen lägen keine Hinweise auf Fehler der JVA oder der Psychologin vor. Die internen Untersuchungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. »Die Aufarbeitung der Vorgänge läuft auf Hochtouren.« Das Ministerium prüfe in dem Zusammenhang auch, ob die landesweit geltenden Regularien angepasst werden müssen.
Ministerium drückt Angehörigen der Opfer Mitgefühl aus
Der Sprecher des Ministeriums drückte den Familien der Opfer seine Anteilnahme aus. »Uns ist natürlich bewusst, was das insbesondere für die Angehörigen der Opfer bedeutet.« Mit dem Tod des mutmaßlichen Schützen werde ihnen die Möglichkeit genommen, das Geschehen emotional und vermutlich auch vor Gericht aufzuarbeiten.
Anwalt Steffen Hörning, der eine hinterbliebene Familie vertritt, forderte eine Aufarbeitung des Geschehens im Gefängnis. Es sei angesichts der Hinweise auf eine Selbstgefährdung nun geboten, da genauer hinzuschauen und mögliche Versäumnisse aufzuarbeiten, sagte er im NDR-Magazin Hallo Niedersachsen.
Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen Mordes ein, ein Verfahren gegen Tote ist in Deutschland nicht möglich. Die Beamten ermitteln nach eigenen Angaben aber weiterhin gegen die Partnerin des Verdächtigen und gegen die Fahrerin des Fluchtwagens. Außerdem versuchen sie, die Abläufe und Hintergründe der Tat zu rekonstruieren.