Nach der Ankündigung der Bundesregierung, die Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien und Konditoreien zu verlängern, fordern Handelsverbände, die Öffnungszeiten an Sonntagen auch für andere Einzelhändler freizugeben. Der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE) Stefan Genth sagte der Bild-Zeitung: »Einkaufen ist auch Freizeiterlebnis. Daher setzen wir uns für Sonntagsöffnungen im Einzelhandel ein, um Innenstädte attraktiv und lebendig zu halten.«
Die Spitzen von Union und SPD hatten vergangene Woche ihre Reformpläne vorgestellt. Die umstrittene Flexibilisierung der Arbeitszeiten kommt zwar vorerst nicht, eine Entscheidung wurde jedoch bereits getroffen: Die Öffnungszeiten für Bäckereien und Konditoreien sollen ausgeweitet werden. Die Betriebe sollen ihr Personal an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu acht Stunden lang einsetzen dürfen – ebenso wie Krankenhäuser oder Gaststätten.
»Im Online-Zeitalter ist das von vorgestern«
Auch der Geschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, sieht eine Chance für den Einzelhandel. »Wir sollten endlich einen Schritt voranmachen und den Sonntag in das Ermessen der Kaufleute und Kunden stellen«, sagte Busch-Petersen. »Wer in Deutschland sonntags ein Hemd verkauft, macht sich strafbar. Das ist im Online-Zeitalter von vorgestern.«
Sachsens Handelsverbandschef René Glaser hat sich ebenfalls für eine Freigabe der Sonntagsöffnungszeiten ausgesprochen. »Nach aktuellem Recht bedarf es stets eines besonderen Anlasses für Sonntagsöffnungen«, sagte Glaser der Bild-Zeitung. »Die Anforderungen sind teils undurchsichtig. Den Kommunen sind rechtssichere Genehmigungen kaum möglich. Es bedarf dringend einer Gesetzesänderung.«
Derzeit regelt ein komplexes Geflecht aus Bundes- und Landesgesetzen,
wann Bäckereien geöffnet sein dürfen. In Bayern und Baden-Württemberg
dürfen Bäcker drei Stunden Sonntagsarbeit für Herstellung und
Auslieferung einsetzen, in Nordrhein-Westfalen sind es maximal fünf
Stunden. Wer länger offen hatte, nutzte meist ein Schlupfloch: Betriebe
mit Cafébereich folgen dem Gaststättengesetz und sind flexibler.
