Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt,
dass eine Schule seiner Schülerin ein Praktikum bei einem
AfD-Bundestagsabgeordneten verbieten darf. Die Beschwerde der Schülerin aus
Brandenburg gegen die Ablehnung des Praktikums durch ihre Schule sei
zurückgewiesen worden, teilte das Gericht mit. Die Schulleitung des beruflichen
Gymnasiums sei nicht verpflichtet, der Durchführung des
Schülerbetriebspraktikums zuzustimmen. Mit dem Urteil wurde eine Entscheidung
des Verwaltungsgerichts Frankfurt an der Oder bestätigt.
Die Schule habe das gewünschte Praktikum als ungeeignet
ansehen können, weil die AfD Brandenburg vom Verfassungsschutz als gesichert
rechtsextrem eingestuft wurde, urteilte das Gericht. Der Bundestagsabgeordnete gehört
dem Vorstand des Landesverbandes an. Die Schulleitung sei nicht verpflichtet,
die Einstufung durch den Verfassungsschutz selbst zu überprüfen.
Die Entscheidung der Schulleitung verstoße weder gegen den
verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Recht der Schülerin
auf schulische Bildung, hieß es weiter. Sie könne sich auch nicht auf das
Parteienprivileg berufen, wonach allein das Bundesverfassungsgericht über die
Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet.
Bei dem Praktikum handle es sich um eine schulische
Veranstaltung anstelle des Unterrichts, teilte das Gericht mit. Daher komme der
Schule mit Blick auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag bei der Ausgestaltung
des Praktikums und der Frage, ob eine Praktikumsstätte geeignet ist, ein weiter
pädagogischer Gestaltungsspielraum zu.
