In Sachsen-Anhalt hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass ein Jurist mit einer mutmaßlich rechtsextremen Vergangenheit bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue vom Referendariat ausgeschlossen werden kann. Der Mann scheiterte mit einer Beschwerde, die bereits das Verwaltungsgericht Halle zurückgewiesen hatte.
Der Betroffene wurde im Jahr 2017 aus der Bundeswehr entlassen, weil er etwa an einem Treffen ehemaliger SS-Offiziere in Estland sowie an Veranstaltungen einer rechtsextremistischen Organisation teilgenommen haben soll. Er soll sich zudem antisemitisch und rassistisch geäußert haben, hieß es in dem Beschluss. Weiterhin sei er Funktionär einer Bestrebung gewesen, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde. Damit ist offenbar die ehemalige AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative gemeint. Der Jurist bestritt mehrere Vorwürfe und bekannte sich in einer eidesstattlichen Versicherung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Der Vorbereitungsdienst, auch Referendariat genannt, ist eine praktische Ausbildungsphase nach dem ersten Staatsexamen. Die Phase endet mit dem zweiten Staatsexamen, das zur Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt befähigt.
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