
Ein Gerippe aus Beton und Stahl ragt in der nördlichen Wetterau aus der Landschaft. Der Großversender Amazon wollte dort nahe Grund-Schwalheim längst ein Lager betreiben. Die Gemeinde Echzell wollte das ebenfalls. Doch ein sich lange hinziehender Rechtsstreit mit Naturschützern hat dem Unternehmen den Standort vergällt. Nun streitet es sich mit dem Erbauer um eine Abfindung. Stand der Dinge: Amazon schweigt sich aus. Es bleibt der seit Jahren und bis auf Weiteres nutzlose Rohbau als Störenfried in der Natur.
Solche Folgen hat der Zwist um das auf Wölfersheimer Grund geplante Logistikzentrum von Rewe zwar nicht. Zu nennenswerter Bautätigkeit ist es dort trotz zwischenzeitlich erteilter Teilgenehmigung gar nicht erst gekommen. Doch hängt das Bauvorhaben in verwaltungsgerichtlichen Verfahren fest. Der Streit befindet sich im zehnten Jahr. Allein diese Zahl besagt: Dieses Verfahren zieht sich schon viel zu lange hin.
Auch Bundesverwaltungsgericht hat Rewe keine Klarheit geschaffen
Es dreht sich um die Frage, ob für das Großlager eine Abweichung von Zielen des Regionalplans statthaft ist. Der Plan sieht auf der in Rede stehenden Fläche bisher kein Gewerbe vor. Wie im Fall des nur wenige Kilometer entfernt gelegenen Rohbaus in Grund-Schwalheim liegen Unternehmen und Gemeinde mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz rechtlich und inhaltlich über Kreuz. Selbst das Treffen der Streitparteien 2023 vor dem Bundesverwaltungsgericht brachte keine Klarheit.
Die Richter befanden zwar grundsätzlich, eine anerkannte Umweltvereinigung könne gegen die Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan klagen. Doch sie kamen auch zu dem Schluss, es könne nicht beurteilt werden, ob der kurz BUND genannte Verband in dieser Sache klagebefugt sei. Denn der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe nicht ermittelt, ob für den Bau des Logistikzentrums statt einer Zielabweichung eine Änderung des Regionalplans notwendig gewesen wäre.
So liegt das Verfahren wieder in Kassel. Für Mitte Juli ist ein neuer Termin in der Sache angesetzt – auf Drängen des Gerichts, wie es heißt. Gleichwohl soll sich schon Ende Juni die Regionalversammlung Südhessen mit dem Thema befassen und die Abweichung zulassen. Der Zeitpunkt wirkt für Außenstehende unglücklich. Zudem äußert der BUND schon nach einer ersten Durchsicht der Vorlage seine Zweifel. Nach „Einigung in Sicht“ klingt das nicht. Und die Naturschützer haben schon im Fall Amazon ihren langen Atem bewiesen.
Dessen ungeachtet muss in der Angelegenheit eher früher als später eine Entscheidung her. Und zwar nicht zuletzt mit Blick auf die infrage stehende Klagebefugnis des BUND. Dies könnte auch ein Wegweiser für andere Verfahren in der Zukunft sein. In jedem Fall gilt: Unternehmen wie Rewe und ansiedlungswillige Kommunen brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Endlosverfahren stehen diesen Zielen entgegen.
