
Steuerzahler können mit einer kurzen Restnutzungsdauer vermieteter Häuser ihre Steuerlast senken. Eine Schwierigkeit wird dabei allerdings kaum beachtet.

Steuerzahler können mit einer kurzen Restnutzungsdauer vermieteter Häuser ihre Steuerlast senken. Eine Schwierigkeit wird dabei allerdings kaum beachtet.
