
Die allgemeine Wehrpflicht für junge Menschen kommt zwar vorläufig noch nicht zurück. Aber wer freiwillig Dienst bei der Bundeswehr geleistet hat, bekommt bald spürbar weiterreichende Pflichten: Er kann über lange Strecken des Berufslebens zu Reserveübungen einberufen werden. Auch wenn es Betroffenen oder ihren Arbeitgebern nicht passt – die Anforderung der Truppe ginge vor. So will es Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mit seinem neuen „Reservestärkungsgesetz“ regeln.
Allerdings stößt dies nun auf Widerstand der Arbeitgeber. Denn aus deren Sicht sind neue Lasten und Pflichten das Gegenteil dessen, was die Wirtschaft jetzt braucht. „Die doppelte Freiwilligkeit hat sich als tragfähiges Modell bewährt, um die Interessen von Bundeswehr und Wirtschaft in Einklang zu bringen“, betont Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. „Daran sollte festgehalten werden“, sagte er der F.A.Z.
Pistorius: „Die Arbeitgeber mögen es mir nachsehen“
Bisher liegt es zum einen an den ehemaligen Soldaten, ob sie sich für die Reserve bereithalten. Zum anderen darf ihr Betrieb widersprechen, falls er sie nicht freistellen will. Erst im akuten Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten andere Regeln. Pistorius erinnert jedoch daran, dass es verbindliche Reserveübungen früher schon gegeben habe. „Das ist der einzige Weg, um wirklich den verlässlichen, stabilen Aufbau einer neuen Reserve zu gewährleisten“, erklärt er dazu. „Die Arbeitgeber mögen es mir nachsehen.“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) pocht indes auf einen Interessenausgleich. „Die Arbeitgeber stehen bereit, ihren Beitrag zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und zur Gesamtverteidigung zu leisten“, versichert Dulger. Doch hänge Deutschlands Sicherheit auch von der Stärke des Wirtschaftsstandorts ab. „Wer zusätzliche Kräfte für Bundeswehr, Reserve und sicherheitsrelevante Industrien gewinnen will, muss gleichzeitig die Arbeits- und Fachkräftesicherung insgesamt stärken.“ Und es erhöhe den Druck zu Reformen. „Eine sicherheitspolitische Wende braucht ebenso eine arbeitsmarktpolitische Wende.“
Dulger: Betriebe müssen mindestens wissen, wer Reservist ist
Pistorius’ Gesetz zielt darauf, neben einer auf 260.000 aktive Soldaten verstärkten Truppe zusätzlich eine Reserve von 200.000 Personen zu bilden, die sich im Ernstfall schnell aktivieren lassen. Beschäftigte, die freiwilligen Wehrdienst geleistet oder sich länger verpflichtet haben, sollen dazu für mehrere Wochen jährlich zu Reserveübungen einberufen werden können. Wer bis zu elf Monate lang freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, muss den Plänen zufolge bis zum 45. Lebensjahr damit rechnen; wer länger gedient hat, bis zum 65. Lebensjahr. Für Unternehmen kann das unerwartete Personalausfälle nach sich ziehen.
„Gerade beim Ausbau der Reserve und einer verbindlichen Heranziehung von Beschäftigten braucht es einen Ausgleich zwischen den personellen Bedarfen der Bundeswehr und den betrieblichen Erfordernissen der Unternehmen“, mahnt Dulger. Letztere benötigten in jedem Fall „Planbarkeit und rechtssichere Transparenz“ – sie müssten wissen, welche Mitarbeiter zu Reservediensten einberufen werden könnten.
Der Punkt ist Teil einer neuen Liste von BDA-Vorschlägen, wie Sicherheits- und Arbeitsmarktpolitik besser aufeinander abzustimmen seien. Um Betriebe vor unvorhersehbarem Personalausfall zu bewahren, sollten Arbeitnehmer demnach verpflichtet werden, ihnen ihren Status mitzuteilen. Mindestens müsse es ein „abgesichertes Abfragerecht“ der Arbeitgeber geben, heißt es in dem Papier.
Lieber Wehrdienst mit 2600 Euro Sold als Azubi?
Auch an anderen Stellen sei stärker auf arbeitsmarktpolitische Nebenwirkungen zu achten, etwa darauf, dass die Bundeswehr nicht die Berufschancen junger Menschen schwächt. Tatsächlich können diese neuerdings mit dem freiwilligen Wehrdienst zumindest kurzfristig spürbar mehr verdienen als in einer Berufsausbildung: Es winken 2600 Euro Bruttogehalt, Führerscheinzuschüsse und Gratisbahnfahrten.
„Finanzielle Anreize dürfen nicht dazu führen, dass begonnene Ausbildungen unter- oder abgebrochen werden“, warnt die BDA. „Ein attraktiv ausgestalteter Wehrdienst muss Dienstzeit, Ausbildung und berufliche Perspektiven sinnvoll verbinden.“ Vor allem seien Ein- und Austrittszeitpunkte des freiwilligen Wehrdiensts so zu justieren, dass für junge Menschen am Übergang zur Ausbildung keine unnötigen Wartezeiten entstünden.
Keine verschärften Pflichten für Einwohner ohne deutschen Pass?
Für reformbedürftig halten die Arbeitgeber zudem einige Notstandsregeln, die erst greifen, wenn es verteidigungspolitisch ernst wird. Zum Beispiel im Arbeitssicherstellungsgesetz: Mit ihm kann die Arbeitsagentur Beschäftigte auf andere Arbeitsplätze umsetzen, falls dies im Ernstfall für Zivilschutz und Versorgung nötig erscheint. Wenig schlüssig sei, dass Einwohner ohne deutschen Pass davon nicht erfasst seien, findet die BDA; ebenso dass Frauen nur ins Sanitäts‑ und Heilwesen verpflichtet werden könnten. Das seien nicht nur veraltete Leitbilder. Sie engten auch den verfügbaren Personenkreis unnötig ein.
Ganz auf die aktuelle Reformdebatte zielt ein weiterer Punkt des Papiers: eine Flexibilisierung gesetzlicher Arbeitszeitregeln. Diese sei nötig, „um unsere Wirtschaft widerstandsfähig und unsere Streitkräfte wehrfähig zu machen“, mahnt die BDA. Und sie beruft sich damit auch auf die EU-Kommission. Diese hatte die Staaten 2025 schriftlich aufgefordert, Flexibilitätsspielräume der EU-Arbeitszeitrichtlinie besser nutzbar zu machen, gerade mit Blick auf industrielle Produktion und Dienstleistungen im Verteidigungssektor. Im Unterschied zum deutschen Arbeitszeitgesetz schreibt die EU-Richtlinie nur eine Wochen-, aber keine Tageshöchstarbeitszeit vor. Die Gewerkschaften lehnen eine solche Lockerung strikt ab.
