
Die Diskussion über die Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren wird derzeit mit großer Leidenschaft geführt, besonders von den drei ostdeutschen Ministerpräsidenten mit CDU‑Parteibuch. Ihre Argumentation wirkt auf den ersten Blick plausibel, doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Sie beruht auf mehreren Verkürzungen, die der historischen und institutionellen Realität nicht gerecht werden.
1. Die 45 Beitragsjahre sind nicht durchgehend westdeutsche Beitragsjahre
Ein ostdeutscher Arbeitnehmer, der heute 63 Jahre alt ist und mit 15 Jahren in der DDR in das Erwerbsleben eingetreten ist, hat bis zur deutschen Einheit zwölf Jahre (1978–1990) im sozialistischen Rentensystem gearbeitet. Diese Zeiten wurden nach 1990 über fiktive Entgeltpunkte in das westdeutsche System überführt. Das war politisch notwendig, aber es handelte sich nicht um reale Beitragszahlungen auf Basis marktwirtschaftlich ermittelter Löhne.
Wer heute so tut, als seien die 45 Jahre ostdeutscher Erwerbsbiographien vollständig mit westdeutschen Beitragsverläufen vergleichbar, ignoriert die strukturellen Unterschiede der Systeme. Eine sachliche Debatte muss diese Unterschiede berücksichtigen.
Es sollte auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Ostrenten aufgrund der großzügigen Umrechnung der DDR-Biographien pro Rentner noch Anfang dieses Jahrzehnts (also der 2020er-Jahre) um etwa 23 Prozent höher waren als die Westrenten. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass im Osten der Republik (nach wie vor) mehr Frauen als im Westen erwerbstätig sind.
3. Private Vorsorge war seit 1991 möglich
Die CDU-Ministerpräsidenten aus den neuen Ländern behaupten, ostdeutsche Arbeitnehmer hätten über Jahrzehnte keine Chance gehabt, eine ergänzende private Altersvorsorge aufzubauen. Diese Darstellung ist so nicht haltbar. Seit 1991 standen allen Beschäftigten in Ostdeutschland die gleichen Instrumente der privaten Vorsorge offen wie im Westen: klassische Lebens- und Rentenversicherungen, betriebliche Modelle sowie später die staatlich geförderte Riester‑Rente.
Dass diese Möglichkeiten unterschiedlich intensiv genutzt wurden, ist eine Frage individueller Entscheidungen und nicht fehlender institutioneller Optionen. Die Behauptung struktureller Unmöglichkeit privater Vorsorge durch die CDU-Ministerpräsidenten aus Ostdeutschland ist daher irreführend.
4. Vermögensbildung und Erbschaften – ein differenziertes Bild
Auch der Hinweis auf angeblich gänzlich fehlende Erbschaften in Ostdeutschland greift zu kurz. Seit 1990 bestand grundsätzlich die Möglichkeit, Vermögen zu bilden. Über mehr als drei Jahrzehnte – genau genommen 36 Jahre; im Westen standen dafür bis 1990 nicht sehr viel mehr, nämlich 45 Jahre zur Verfügung – konnten so Ersparnisse entstehen, die heute durchaus substanzielle Größen erreichen.
Zugleich ist festzuhalten: Die DDR bot vor 1990 strukturell keine Anreize zur privaten Vermögensbildung. Das war ein Wesensmerkmal des sozialistischen Systems, nicht das Ergebnis westdeutscher Politik. Diese historische Tatsache lässt sich nicht nachträglich in eine Argumentation über heutige Rentenansprüche umdeuten.
Die Debatte über die Rente mit 63 verdient Präzision. Wer ostdeutsche Erwerbsbiographien pauschal mit westdeutschen gleichsetzt, wer die Möglichkeiten privater Vorsorge seit 1991 ignoriert oder die Geschichte der Vermögensbildung verkürzt darstellt, trägt nicht zu einer sachgerechten Diskussion bei.
Eine faire und analytisch saubere Betrachtung muss die historischen Brüche, die institutionellen Unterschiede und die individuellen Entscheidungen der vergangenen Jahrzehnte einbeziehen. Nur dann lässt sich die Frage beantworten, wie „gerecht“ die Rente mit 63 tatsächlich ist – und für wen.
Friedrich L. Sell ist emeritierter Professor für Makroökonomik und Wirtschaftspolitik an der Universität der Bundeswehr München.
