
Die strafrechtliche Aufarbeitung des Zusammenbruchs der Signa-Gruppe geht in die nächste Runde. René Benko, Gründer des insolventen Immobilienkonzerns und seit Januar 2025 in Untersuchungshaft, muss sich am Dienstag zum wiederholten Mal vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Verhandelt wird vor einem Schöffengericht ein Verfahren wegen des Verdachts des betrügerischen Bankrotts.
Der Termin ist auch deshalb von Bedeutung, weil der Oberste Gerichtshof in Wien im Juli einen Teilfreispruch aufgehoben hat. Das Verfahren wird in diesem Punkt neu aufgerollt. Im Mittelpunkt steht eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg. Die Anklage wirft Benko vor, als Einzelunternehmer in einer Phase absehbarer Zahlungsschwierigkeiten eine Zahlung geleistet und damit die Befriedigung seiner Gläubiger verhindert oder geschmälert zu haben. Eine solche Verfügung sei im Hinblick auf die drohende Insolvenz nicht vertretbar gewesen.
Zusammen mit dem vom Obersten Gerichtshof bestätigten Schuldspruch wegen einer Schenkung von 300.000 Euro an Benkos Mutter beläuft sich der Schadensbetrag auf rund 660.000 Euro. Der gesetzliche Strafrahmen liegt bei bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Der Fall zeigt, wie sich die juristische Aufarbeitung des Zusammenbruchs des einst bedeutenden europäischen Immobilienimperiums entwickelt: Nicht ein einzelner Großvorwurf steht im Zentrum, sondern eine Vielzahl voneinander getrennter Sachverhaltsstränge. Nach Angaben aus dem Verfahren ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft inzwischen in mindestens 18 Komplexen. Die Vorwürfe reichen von betrügerischem Bankrott und schwerem Betrug über Untreue bis hin zu mutmaßlich zweckwidrigen Finanzierungen innerhalb des Signa-Netzwerks. Auch in München und Berlin ermitteln Staatsanwaltschaften sowie in anderen Ländern.
Nächster Prozess im Herbst
Voraussichtlich im Oktober soll sich der einst von Wirtschaft und Politik hofierte Mogul, dessen Geldgeber namhafte Investoren waren, vor dem Landesgericht Innsbruck einer weiteren Anklage stellen. Dabei geht es um den Verdacht des schweren Betrugs und des betrügerischen Bankrotts. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihm vor, gegenüber dem früheren Vorstandsvorsitzenden des Baukonzerns Strabag Hans Peter Haselsteiner und Vertretern von dessen Familienstiftung eine wahrheitswidrige Garantie abgegeben zu haben. Die Stiftung soll dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt worden sein.
Rechtlich entscheidend wird dabei sein, welche Informationen Benko zu welchem Zeitpunkt hatte und ob sich daraus ein vorsätzliches Täuschungsverhalten ableiten lässt. In einem Konzern mit zahlreichen Beteiligungen, Projektgesellschaften und Finanzierungskonstruktionen ist die Abgrenzung zwischen unternehmerischem Risiko, falscher Einschätzung und strafbarer Täuschung besonders anspruchsvoll. Die Ermittler müssen nicht nur Zahlungsflüsse rekonstruieren, sondern auch den Kenntnisstand und die Entscheidungsbefugnisse der jeweils handelnden Personen bestimmen.
Urkundenfälschung steht im Raum
Ende August kamen neue Vorwürfe hinzu. Nach dem Stand der Ermittlungen soll Benko die Unterschriften von drei Signa-Investoren nachträglich in einen Gesellschafterbeschluss eingefügt haben. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, wäre dies ein möglicher Hinweis darauf, wie gesellschaftsrechtliche Entscheidungen dokumentiert und nachträglich legitimiert worden sein könnten. Auch hier wird es auf die Beweise ankommen: auf die Originalunterlagen, die zeitliche Abfolge, die Kommunikation der Beteiligten und die Frage, ob ein Beschluss tatsächlich ohne Zustimmung der Betroffenen verändert wurde.
Ein weiterer Ermittlungsstrang betrifft ein Immobilienprojekt am Münchner Bahnhofsplatz. Benko und ein weiterer Beschuldigter sollen einen saudischen Staatsfonds zum Erwerb von Anleihen veranlasst haben. Nach dem Verdacht der Staatsanwaltschaft flossen die Mittel nicht wie vereinbart in das Projekt, sondern wurden teilweise zweckwidrig verwendet.
Auch bei der Verlängerung eines Bankkredits sollen Verantwortliche der Signa-Gruppe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Konzerns falsch dargestellt haben. Gegenstand weiterer Ermittlungen ist zudem eine Kapitalbeschaffungsmaßnahme einer Signa-Projektgesellschaft, bei der das eingeworbene Geld nach dem Verdacht der WKStA ebenfalls nicht wie versprochen in konkrete Vorhaben investiert worden sein soll.
Wurden Geldgeber getäuscht?
Die gemeinsame Klammer dieser Verfahren ist die Frage, ob Geldgeber, Banken und Geschäftspartner der 2023 kollabierten Gruppe über die tatsächliche wirtschaftliche Lage oder die Verwendung ihrer Mittel getäuscht wurden. Die Antwort dürfte sich nicht aus einer einzelnen Bilanzposition ergeben. Sie wird vielmehr aus einem Muster von Zusagen, Zahlungen, internen Darlehen und gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen zusammengesetzt werden müssen.
Die Ermittlungen reichen inzwischen auch in das Umfeld früherer politischer und wirtschaftlicher Funktionsträger. Gegen den ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und einen Signa-Vorstand wird wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Die WKStA wirft dem Sozialdemokraten Gusenbauer vor, als Aufsichtsratsvorsitzender der beiden wichtigen Signa-Gesellschaften Development und Prime die beiden Gesellschaften im Oktober und November 2022 um insgesamt zehn Millionen Euro geschädigt zu haben. Gusenbauer weist die Vorwürfe zurück.
Verantwortung geht über Benko hinaus
Damit geht es nicht nur um die Frage, wie Benko sein persönliches Vermögen behandelt haben könnte. Ermittler richten den Blick auch auf die Verantwortung von Aufsichtsräten, Vorständen, Geschäftsführern und Beratern. Denn in einem weitverzweigten Unternehmenskonglomerat ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht automatisch dort zu verorten, wo die wirtschaftliche Kontrolle vermutet wird. Sie muss für jede Gesellschaft und jede konkrete Entscheidung einzeln belegt werden.
Umfangreich ist der Komplex der sogenannten Intercompany-Darlehen. Die WKStA geht dem Verdacht nach, dass Benko, mehrere Verantwortliche österreichischer und deutscher Signa-Gesellschaften sowie weitere bislang unbekannte Personen unbesicherte Darlehen an andere Signa-Gesellschaften gewährt haben könnten. Es soll um zwei- bis dreistellige Millionenbeträge gegangen sein. Der Vorwurf lautet auf Untreue und betrügerischen Bankrott.
Ehefrau wollte Richterin täuschen
Für die Insolvenzverfahren ist dabei zentral, ob diese Mitteltransfers wirtschaftlich vertretbar waren und ob sie im Interesse der jeweils darlehensgebenden Gesellschaften lagen. Strafrechtlich stellt sich zusätzlich die Frage, ob die Verantwortlichen wussten oder zumindest billigend in Kauf nahmen, dass Gläubiger oder Gesellschafter dadurch geschädigt würden. Das ist eine deutlich höhere Hürde als der bloße Nachweis, dass eine Finanzierung später gescheitert ist.
Zuletzt wurde ein weiterer Ermittlungsstrang bekannt, der Benko und seine Ehefrau Nathalie betrifft. Gegen beide wird wegen des Verdachts des versuchten schweren Betrugs ermittelt. Nathalie Benko soll in einem Zivilverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck versucht haben, die zuständige Richterin über den Charakter einer Zahlung von zwei Millionen Euro zu täuschen. Nach dem Verdacht der Staatsanwaltschaft soll sie die Zahlung als Unterhalt und nicht als Schenkung dargestellt haben. René Benko soll vor Gericht wahrheitswidrige Angaben gemacht haben.
Ziel der mutmaßlichen Täuschung soll es gewesen sein, eine Klage auf Rückzahlung abzuwehren und damit die Insolvenzmasse um zwei Millionen Euro zu schädigen. Nathalie Benko wurde in dem Zivilverfahren nicht rechtskräftig zur Rückzahlung verurteilt. Sie hat gegen das Urteil berufen.
Die Vielzahl der Verfahren macht die Aufarbeitung nicht nur größer, sondern auch langsamer und komplizierter. Mehrere Gerichte, Staatsanwaltschaften und Insolvenzverwalter müssen Zahlungsströme und Verantwortlichkeiten über Ländergrenzen hinweg zusammenführen. Dabei geht es um Vorgänge aus einer Zeit, in der die Signa-Gruppe noch als rasant wachsendes Immobilienimperium auftrat und ihr Geschäftsmodell auf steigenden Immobilienwerten, Fremdfinanzierung und laufender Kapitalzufuhr beruhte.
Benko hat alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Auch die weiteren Beschuldigten bestreiten die Anschuldigungen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die anstehende Neuverhandlung in Innsbruck ist deshalb mehr als die Fortsetzung eines einzelnen Strafverfahrens. Sie ist ein weiterer Test dafür, wie genau sich in einem komplexen Konzerngeflecht der Übergang von riskantem Unternehmertum zu strafrechtlich relevantem Verhalten nachweisen lässt.
