Bevor die EU-Kommission in die Sommerpause geht, verteilte sie am Freitag noch Zeugnisse: zum Stand der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten und vier Kandidatenländern. Bisher musste man nie lange suchen, wer die schlechtesten Noten bekam. Ungarn war immer versetzungsgefährdet. Das hat sich mit der Abwahl des Ministerpräsidenten Viktor Orbán im April geändert, auch wenn der Bericht nur die ersten Reformen der neuen Regierung von Péter Magyar berücksichtigt.
In den Blick rücken nun andere Staaten, die unter dem Klassendurchschnitt liegen. Das betrifft insbesondere die Slowakei und Bulgarien. Das mit Abstand schlechteste Zeugnis der Kandidatenländer bekam Serbien, dem nicht bloß fehlende Fortschritte, sondern Rückschritte bescheinigt werden.
Die Kommission listet für jedes Land auf Dutzenden Seiten relevante Entwicklungen in den zurückliegenden zwölf Monaten auf. Das betrifft fünf Felder: die Unabhängigkeit der Justiz, den Schutz vor Korruption, die Wahrung von Medienfreiheit und Pluralismus, die Achtung der Gewaltenteilung und die Auswirkungen auf den Binnenmarkt. Die Berichte sollen vorbeugend wirken, indem sie Probleme frühzeitig benennen und Empfehlungen geben. Sie sind aber auch die Grundlage für Verfahren zum Schutz des EU-Haushalts und für Stoppschilder im Beitrittsprozess.
„Versuche unzulässiger Einflussnahme“
Diesmal schien es so, als könnte sich die Waage zu Belgrads Gunsten neigen. Auch Deutschland unterstützte die Eröffnung des Clusters. Dann aber kursierten intern Auszüge aus dem neuen Rechtsstaatsbericht – und lieferten Staaten wie den Niederlanden genug Munition, um Serbien abermals abzublocken.

Man kann das nun alles nachlesen. „In Serbien hat der politische Druck auf die Justiz und die Staatsanwaltschaft erheblich zugenommen, wobei die staatlichen Stellen nur in begrenztem Umfang darauf reagierten“, heißt es da etwa. Es bestünden „weiterhin Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft“, die Wirksamkeit strafrechtlicher Ermittlungen werde beeinträchtigt, etwa durch „Versuche unzulässiger Einflussnahme“ im Bereich der organisierten Kriminalität. Maßnahmen gegen Korruption würden umgangen, die Aufsicht bleibe schwach.
Auch andere Länder schneiden schlecht ab
Anlass zu „ernsthafter Besorgnis“ sieht die Kommission auch, was die Medienfreiheit angeht. „In Serbien hat sich die Sicherheit von Journalisten weiter verschlechtert, wobei die Zahl der Fälle von körperlichen Angriffen, Drohungen, Einschüchterungen und Hassreden zugenommen hat.“ Auch zivilgesellschaftliche Organisationen sind „zunehmendem Druck, Angriffen und Einschüchterungen ausgesetzt“. Im Leben eines Schülers hieße das: Er bleibt sitzen. Was im übertragenen Sinn auch für die Beitrittsverhandlungen mit Serbien gilt, die faktisch nicht vom Fleck kommen.
Schwach sind übrigens auch die Zeugnisse für Albanien und Bosnien-Hercegovina, wenngleich es dort auch Positives zu berichten gibt. Bei den Mitgliedstaaten steht nach wie vor die Slowakei schlecht da, obwohl sie leichte Fortschritte gemacht hat. Die Kommission erkennt erste Schritte an, die Unabhängigkeit von Richtern (wieder) zu stärken.
Allerdings sieht sie weiterhin erhebliche Defizite bei der Korruptionsbekämpfung, die Ministerpräsident Robert Fico stark eingeschränkt hatte. Es gebe einen „deutlichen Rückgang“ bei Anklagen und Verurteilungen; der Generalstaatsanwalt greife immer wieder in rechtskräftige Entscheidungen ein. Auch die Unabhängigkeit der öffentlichen Medien sei weiter nicht geleistet.
Bei Deutschland erkennt die Kommission Lücken beim Lobbyismus
Bulgarien bekommt ebenfalls unterdurchschnittliche Noten. Die Kommission moniert die Praxis, Richter langfristig abzuordnen, statt Stellen neu zu besetzen, weil dies zu Ungewissheit und Missbrauch führe. Eine Reform des Obersten Justizrats stehe weiter aus. Korruptionsfälle auf hoher Ebene würden weiterhin nicht hinreichend verfolgt. Im Gesetzgebungsprozess mangele es an öffentlichen Konsultationen und Folgenabschätzungen.
Deutschland gehört zwar seit Langem zu den guten Schülern, doch findet die EU-Kommission immer wieder einige Schwachstellen. In diesem Jahr betrifft das Lücken bei der Erfassung des Einflusses von Lobbyisten auf die Gesetzgebung, die weiterhin fehlende Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden und die fehlende Steuerbefreiung für Nichtregierungsorganisationen. Lobend erwähnt wird der Pakt für den Rechtsstaat, mit dem die Justiz mehr Ressourcen für Personal, Digitalisierung und Verfahrensmodernisierung bekommt.
In der Zusammenfassung weist die Kommission darauf hin, dass der Bericht zur Rechtsstaatlichkeit künftig noch weit größere Bedeutung erlangen wird. Wenn 2028 der neue mehrjährige Finanzrahmen in Kraft tritt, wird die Kommission mit den Mitgliedsländern nämlich nationale und regionale Partnerschaftspläne abschließen. In denen werden bisher getrennte Förderprogramme gebündelt – und die Auszahlung von Mitteln wird daran geknüpft, dass Ziele im Bereich der Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden.
„Zu jedem Zeitpunkt während der Umsetzung der Pläne und nach Rücksprache mit den betreffenden Mitgliedstaaten besteht die Möglichkeit, Zahlungen an einen Mitgliedstaat für bestimmte betroffene Maßnahmen auszusetzen, falls diese horizontalen Auflagen nicht oder nicht mehr erfüllt sind“, schreibt die Kommission mit mahnendem Unterton. Raum für Verbesserungen gibt es in jedem Fall. Von den 2025 ausgesprochenen Empfehlungen haben die Staaten nur knapp die Hälfte ganz oder teilweise umgesetzt.
