
Der Prozess um den Mord an einer Frau in der Darmstädter Innenstadt hat am Freitag mit einem Geständnis begonnen. Der Angeklagte, der 62 Jahre alte Russe Yury K., hat in der Verhandlung am Landgericht Darmstadt zugegeben, im vergangenen Jahr die 38 Jahre alte Frau auf einem Grünstreifen an der Straße am Kavalleriesand mit einem Messer angegriffen zu haben. Er habe ihr mehrere Messerstiche zugefügt und sei für ihren Tod verantwortlich, hieß es in einer Erklärung, die der Verteidiger nach einer Prozesspause vortrug. Vorher hatte der Angeklagte noch behauptet, er könne sich an die Tat nicht erinnern.
Der Staatsanwaltschaft zufolge gehörten das Opfer und der Angeklagte der Darmstädter Drogenszene an. Die Frau hatte Rauschgift konsumiert und verkauft, wie es in der Anklage hieß. Der Angeklagte habe jahrelang Heroin und Kokain genommen und regelmäßig bei dem späteren Opfer Drogen erworben. Weil dem Angeklagten das Geld ausgegangen sei, habe er sich entschlossen, seine Drogenhändlerin zu töten und Rauschgift von ihr zu entwenden.
Die beiden trafen an einem Vormittag im September auf dem Grünstreifen in der Innenstadt aufeinander, wie es in der Anklage weiter hieß. Der Angeklagte habe mit einem Messer mit 14 Zentimeter langer Klinge 48-mal auf die Frau eingestochen, wobei diese Verletzungen am Rumpf, Hals, Arm und Hand erlitten habe. Die Stiche seien mit solcher Wucht ausgeführt worden, dass mehrere Rippen gebrochen seien.
Staatsanwaltschaft: Bluttat aus Habgier begangen
Der Angeklagte nahm der Staatsanwaltschaft zufolge Rauschgift an sich, das die Frau bei sich hatte, verkaufsfertig in Plomben verpackte Portionen von Crack, Kokain und Heroin. Das Messer habe er in ein Gebüsch geworfen, als er zu Fuß geflohen sei. Das Opfer sei kurz darauf an den Stichverletzungen gestorben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe die Bluttat aus Habgier begangen – und um eine andere Tat zu verdecken, nämlich das Entwenden des Rauschgifts mit Gewalt. Damit sind nach Ansicht der Anklage zwei Mordmerkmale erfüllt, die dieses schwerste Delikt vom milder bestraften Totschlag unterscheiden.
Als Zeuge berichtete ein 41 Jahre alter Mann, er sei am Tattag zu dem Grünstreifen am Kavalleriesand gegangen, um Rauschgift zu kaufen. Noch bevor es dazu gekommen sei, habe er dort seinen Bekannten Jury A. mit einer Frau gesehen. Diesen habe er einige Monate vorher in einer Hilfseinrichtung für Süchtige in Darmstadt kennengelernt. Die Frau habe auf dem Boden gelegen, der Angeklagte habe ein Knie auf ihren Körper gedrückt und ein Messer in der Hand gehalten.
Der Zeuge sagte, er habe Angst bekommen und sei weggelaufen. Am nächsten Tag habe er gehört, dass die Frau zu Tode gekommen sei, und die Polizei angerufen. Wie im Prozess bekannt wird, kamen die Ermittler über diesen Zeugen auf den Angeklagten, dessen Telefonnummer im Telefon des Zeugen gespeichert war, und konnten ihn festnehmen.
Blutspuren, welche die Polizei am Tatort sichern konnte, deuten auf Jury K. als Täter hin, wie eine im Landeskriminalamt tätige Sachverständige für DNA-Spuren ausführte. An einer Kniebandage des Angeklagten seien Spuren vom Blut des Opfers festgestellt worden, ebenso auf dem Messer, das in der Nähe des Tatorts gefunden worden sei. Unter den Fingernägeln der Getöteten hätten sich an mehreren Stellen Spuren mit der DNA des Angeklagten befunden. An den Plomben mit dem Rauschgift seien Spuren von ihm, der Frau und einem weiteren Mann gefunden worden. Dieser Mann steht im Verdacht, ein Drogenhändler zu sein, für den das spätere Opfer arbeitete. Demzufolge war sie eine „Läuferin“, die von ihm Drogen erhielt und an die Käufer aushändigte. Der Prozess wird fortgesetzt.
