Ein Artikel schlägt Wellen. Er ruft Stellungnahmen und Pressemitteilungen hervor, auf die mit scharfen Reaktionen geantwortet wird. Es ist ein Artikel in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift „Der Spiegel“, der öffentlich macht, worüber davor gut zwei Jahre lang hinter verschlossenen Türen, in Mails und in Briefen gestritten wurde. Er beschreibt einen Konflikt, dessen Wurzeln in der NS-Zeit liegen.
Es geht um ein Grundstück in bester Frankfurter Innenstadtlage. Und um die Frage nach historischer Verantwortung. Die Adresse des Grundstücks lautet: Eschersheimer Landstraße 25–29. Dort haben heute Rechtsanwälte und Notare ihre Büros, ein Teil des Geländes wird von der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst genutzt.
Bis 1937 gehörte dieses Grundstück dem jüdischen Orden B’nai B’rith. Mitglieder von drei Frankfurter Logen hatten sich dort versammelt, bis der Besitz unrechtmäßig enteignet wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg, im Jahr 1952, wurde der Orden für den Raub des Grundstücks entschädigt. Vor einigen Jahren schon haben sich dessen Mitglieder noch einmal mit den Akten zu diesem Restitutionsfall beschäftigt. Dabei kam ihnen ein Verdacht: Kann es sein, dass der Orden damals getäuscht wurde? Wurde das Grundstück bewusst kleingerechnet, damit die Entschädigungssumme niedriger ausfällt?
Hofmann wirft dem HR „Vertuschung“ und „Verzögerung“ vor
Ralph Hofmann, der Vorsitzende der B’nai B’rith Frankfurt Schönstädt Loge, ließ den Verdacht von einer Wissenschaftlerin prüfen – und wandte sich mit seinen Vorwürfen an den Hessischen Rundfunk (HR). Denn die 1949 gegründete Sendeanstalt war es, die das Areal nach Kriegsende erhalten hatte. Und der HR war es auch, der den Orden entschädigt hatte. Es dauerte, bis man sich traf. Und dann kam man sich nicht näher.
Der HR habe auf „Vertuschung“ und auf „Verzögerung“ gesetzt, man wollte ihn hinhalten, sagt Hofmann. Also kontaktierte er die Zeitschrift. Am vergangenen Freitag ist dort ein Artikel mit dem Titel „Plötzlich verschwanden fast 2000 Quadratmeter“ erschienen, der eine Debatte angestoßen hat. Es geht um die Frage, welche Verantwortung der Sender für damaliges Unrecht – die „Arisierung“ der Logengrundstücke 1937, die womöglich zu niedrige Entschädigung in den Fünfzigerjahren – heute noch trägt.
Die erste Frankfurter B’nai-B’rith-Loge war 1888 gegründet worden, die Förderung karitativer Arbeit stand im Mittelpunkt. Ein jüdisch-orthodoxes Pflegeheim nahm noch im Gründungsjahr der Loge den Betrieb auf. Kinderheilanstalten, Ferienheime und Bildungseinrichtungen folgten. Gleichzeitig war die Loge ein Treffpunkt, ein Ort des Dialogs. Paul Ehrlich, Bertha von Suttner und Franz Werfel traten dort auf.
1937 wurden die deutschen B’nai-B’rith-Logen verboten
Das Logenhaus an der Eschersheimer Landstraße war ein Prachtbau. Vier Geschosse, Erker, verschiedene Klubräume, großer Festsaal. 1937 wurden sämtliche B’nai-B’rith-Logen in Deutschland verboten und aufgelöst – und das Haus des Frankfurter Ablegers wurde „arisiert“. Die nationalsozialistische Reichsrundfunk-Gesellschaft erhielt die Grundstücke mit den Hausnummern 25, 27 und 29. Nach Kriegsende, ein Großteil des Gebäudes war zerstört, ging das Areal dann in den Besitz des neu gegründeten Hessischen Rundfunks über.
Doch der amerikanische B’nai-B’rith-Orden forderte das Grundstück zurück. Er arbeitete dafür mit der Jewish Restitution Successor Organization (JRSO) zusammen. Weil der HR das Gelände behalten wollte, wurde bald über eine Entschädigung verhandelt. 160.000 D-Mark erhielt der Orden für das Areal. Dabei jedoch wurde eine große Fläche, die Teil des Grundstücks war, nicht berücksichtigt. Beinahe 2000 Quadratmeter war dieses „vergessene“ Teilgrundstück groß. Als dies die Mitglieder der 1961 wiedergegründeten Frankfurter B’nai-B’rith-Loge viele Jahre später bei der Aktendurchsicht bemerkten, wollten sie genauer wissen, wie es dazu kommen konnte.

Ralph Hofmann nahm Kontakt zu Andrea Schneider-Braunberger auf. Sie ist Geschäftsführerin der Gesellschaft für Unternehmensgeschichte in Frankfurt. Die Gesellschaft hat schon häufig die Verantwortung von Unternehmen während der NS-Zeit untersucht, veröffentlicht wurden etwa Studien zum Miele-Konzern, zu den Hertie-Warenhäusern und der Modemarke Hugo Boss. Für die Loge B’nai B’rith arbeitete Schneider-Braunberger ehrenamtlich.
Eine Hausnummer, zwei Flurstücke
Bei ihrer Recherche zur Restitution des Logengrundstücks fiel der Historikerin auf, dass in den Unterlagen zum Entschädigungsverfahren nur die Hausnummern der Gebäude, jedoch keine Flurstückbezeichnungen genannt wurden. Nicht selten aber verbergen sich hinter einer Hausnummer mehrere Flurstücke. Das war auch bei der Eschersheimer Landstraße 29 der Fall. Es erstreckte sich über zwei Flurstücke. Eines davon war gerade einmal 191 Quadratmeter groß. Das zweite jedoch war deutlich größer: 1915 Quadratmeter.
Schneider-Braunberger fand ein Dokument, das 1951, als die JRSO und der HR miteinander verhandelten, genutzt wurde, um den Grundstückswert zu berechnen. Zunächst wurde die Grundstücksgröße dort mit 2106 Quadratmetern korrekt angegeben. Dann aber wurde das Dokument handschriftlich korrigiert. Plötzlich wurden nur noch 191 Quadratmeter genannt – die Fläche des kleineren Flurstücks also.
Auf dieser Grundlage wurde die Entschädigungssumme in Höhe von 160.000 D-Mark festgelegt. Hätte man die tatsächliche Grundstücksgröße berücksichtigt, hätte der Orden deutlich mehr Geld erhalten müssen. In dem „Spiegel“-Artikel berichtete Schneider-Braunberger erstmals über ihre Studien. Die Dokumente, die sie ausgewertet hat, liegen auch der F.A.Z. vor.
„Natürlich muss man von einer ,Arisierung‘ sprechen“
Wie kam es dazu, dass das größere der zwei Flurstücke der Hausnummer 29 nicht beachtet wurde? Es muss wohl daran gelegen haben, dass dieser Teil des Grundstücks schon vor der erzwungenen Auflösung des Ordens an die Reichsrundfunk-Gesellschaft – unter Druck – verkauft wurde. 40.000 Reichsmark sollten die dem NS-Regime treu ergebenen Radiomacher dafür an den Orden zahlen. Tatsächlich entrichtet aber wurde zunächst nur eine Anzahlung über die Hälfte des Betrags. Kurz danach kam es zum Schlag gegen B’nai B’rith.
Andrea Schneider-Braunberger hält es für absolut falsch, davon auszugehen, dass die Reichsrundfunk-Gesellschaft das Flurstück ordentlich erworben hat. „Natürlich muss man dabei von einer ,Arisierung‘ sprechen“, sagt die Historikerin. Von einem freiwilligen Verkauf könne keinesfalls ausgegangen werden. So profitierte der HR nach Kriegsende von zwei unterschiedlichen Enteignungen: dem erzwungenen Verkauf des größeren Flurstücks der Eschersheimer Landstraße 29 sowie der Beschlagnahmung der weiteren Teilgrundstücke der Loge. Beim Entschädigungsverfahren aber spielte nur Letzteres eine Rolle.
Schon kurz nach dessen Abschluss verkaufte der HR das Logengrundstück weiter. Es wurde – als Teil eines größeren Grundstückspakets früherer Reichsrundfunk-Liegenschaften – von der Stadt Frankfurt gekauft. Insgesamt etwa 15.000 Quadratmeter Fläche wechselten den Besitzer, der HR erhielt dafür drei Millionen D-Mark. Das frühere Grundstück des jüdischen Ordens machte etwa ein Drittel des Gesamtpakets aus.

Ralph Hofmann, der Logenpräsident, suchte seit Juli 2024 den Kontakt zum HR. Bis zum Oktober dauerte es, bis es zu einem ersten Treffen kam. Hofmann stellte dort einen „Fünfpunkteplan“ vor. Er wünschte sich, dass der Sender selbst den Restitutionsfall noch einmal überprüft, und forderte ihn auf, zu klären, ob sich Gegenstände, die dem Orden früher gehörten, noch in dessen Bestand befinden. Nach der Enteignung gingen etwa Gemälde des Malers Jakob Nussbaum, die der B’nai-B’rith-Orden besessen hatte, verloren. Daneben schlug er vor, dass der HR einen Dokumentarfilm über B’nai B’rith drehen soll. Auch einen Auftritt der Loge in einer Sendung der beliebten Moderatorin Bärbel Schäfer forderte er. Und dass die Geschichte der jüdischen Logen in schulische Bildungsprogramme aufgenommen werden sollte.
Der HR reagierte zögerlich. Er forderte Hofmann und Schneider-Braunberger auf, weitere Unterlagen zu liefern. Danach gab es noch weitere Treffen. Auch der CDU-Politiker Uwe Becker, der hessische Antisemitismusbeauftragte, und Benjamin Graumann, der Vorstandsvorsitzende der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt, waren teilweise daran beteiligt. „Doch es bewegte sich nichts“, sagt der Logenpräsident Hofmann. Er wollte nicht mehr weiter abwarten – und suchte den Kontakt zum „Spiegel“.
Der DJV kritisierte den „Spiegel“ – und rudert kurz darauf zurück
Seit das Nachrichtenmagazin seinen Artikel veröffentlicht hat, ist nun Bewegung in die Debatte gekommen. Der HR gab eine Stellungnahme zu dem Fall ab. Darin schreibt der Sender, er weise „den Verdacht zurück, das Grundstück sei bewusst bei der Wertermittlung unberücksichtigt geblieben“. Nach heutigem Kenntnisstand falsch sei auch „der Eindruck, die Liegenschaft sei gegenüber der JRSO bewusst zurückgehalten und die Organisation damit wissentlich getäuscht worden“. Man wolle den Fall aber weiter untersuchen. Und habe außerdem eine Studie beauftragt, um „die gesamte Gründungsphase des Senders“ zu untersuchen. Dabei sollen Wissenschaftler „auch die damaligen Eigentumsverhältnisse beleuchten“.
Zu Wort meldete sich auch der hessische Ableger des Deutschen Journalistenverbands (DJV). Zunächst griff der DJV den „Spiegel“ an. „Die Kritik der Organisation am Hessischen Rundfunk muss nachvollziehbar begründet werden. Eine faktenbasierte und wahrheitsgetreue Darstellung muss in der Debatte oberste Priorität haben“, ließ sich Knud Zilian, der Vorsitzende des Verbands, darin zitieren.
Matthias Bartsch, der Autor des „Spiegel“-Artikels, reagierte darauf persönlich – und wütend. Per Mail wehrte er sich gegen die Vorwürfe. Der DJV überschreite „jede Form einer seriösen und überparteilichen Verbandsarbeit“, schrieb der „Spiegel“-Redakteur. „Wie kommt Herr Zilian zu diesem pauschalen Urteil? Welche Inhalte sind seiner Ansicht nach nicht ,angemessen‘ eingeordnet? Welcher ,Kontext‘ nicht differenziert dargestellt? Hat Herr Zilian den Artikel überhaupt gelesen?“
Bartsch stellte außerdem in den Raum, der DJV-Chef könnte in der Angelegenheit parteiisch sein. Schließlich arbeitete Zilian selbst viele Jahre für den angegriffenen Sender und war während dieser Zeit Vorsitzender des HR-Gesamtpersonalrats und stellvertretender Vorsitzender des HR-Verwaltungsrats.
Drei Tage später ruderte der Verband plötzlich zurück und veränderte seine Pressemitteilung in zentralen Punkten. Nun war darin auf einmal zu lesen, dass der DJV dem „Spiegel“ und seinem Redakteur dafür danke, „das Thema so gründlich recherchiert und öffentlich gemacht zu haben“. Einen Hinweis, dass man sich zuvor ganz anders geäußert hatte, sucht man auf der DJV-Website vergebens. Die Anfrage der F.A.Z., was den Verband zu dieser abrupten Kehrtwende gebracht habe, ist bislang unbeantwortet geblieben.
Ralph Hofmann, der Präsident der Frankfurter B’nai-B’rith-Loge, versteckt seinen Ärger nicht. Aus seiner Enttäuschung macht er kein Geheimnis. Er verstehe nicht, warum der Sender sich so wenig gesprächsbereit, so wenig einsichtig zeige, sagt er. „Man muss sich zu solch einem Unrecht doch bekennen.“
