
Die für Samstag angemeldete Pro-Palästina-Demonstration kann stattfinden. Die Stadt Frankfurt hat davon abgesehen, ein Verbot zu erteilen, wie das Ordnungsamt am Donnerstagvormittag mitteilte. Versammlungsbehörde und Polizei hatten demnach die Staatsanwaltschaft Frankfurt um eine Einschätzung gebeten, ob der Titel der angemeldeten Versammlung strafbar sein könnte, insbesondere wegen Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft verneinte dies gegenüber der Polizei. Auch die Erwartung, dass Personen mit einer bestätigten Nähe zur Terrororganisation Hamas an der Versammlung teilnehmen dürften, reiche nicht aus, um strafrechtliche relevant zu sein. Damit und gemäß der weiteren Gefahrenprognose der Polizei seien die Voraussetzungen für ein Versammlungsverbot nicht gegeben. Ein Verbot wäre also, so heißt es, mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht aufgehoben worden.
Die geplante Demonstration hat den Titel „Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und mit Gewehren – Widerstand ist Völkerrrecht.“ Die Versammlungsbehörde hat jedoch im Vorfeld in Abstimmung mit dem Anmelder organisatorische Vorgaben gemacht, beispielsweise zum Routenverlauf. Geplant ist eine Auftaktkundgebung auf dem Opernplatz mit anschließendem Demonstrationszug über Bockenheimer Anlage, Reuterweg, den Grüneburgweg bis zum Friedberger Platz, wo eine Abschlusskundgebung stattfinden soll. Die Demonstration beginne um 15 und ende um 21.30 Uhr. Es würden rund 400 Teilnehmer erwartet. Möglichen Konflikten mit einer Gegendemonstration, zu der unter anderem die Deutsch-Israelische Gesellschaft aufgerufen hat, werde durch ausreichende Abstände und die geplante Wegeführung begegnet.
Zudem hat die Versammlungsbehörde das Auftreten von Mahmud Abu-Odeh untersagt, der der Gruppe Zaytouna Rhein-Neckar-Kreis zuzuordnen sei, die vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg als Verdachtsfall für „säkulare extremistische propalästinensische Bestrebungen“ eingestuft werde. Zudem sei Abu-Odeh in der Vergangenheit mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, darunter wegen des Tatvorwurfs der Volksverhetzung, der Billigung von Straftaten sowie wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Ähnliche Verhaltensweisen seien bei einem Auftritt in Frankfurt zu befürchten.
Hessen besonders gut geschützt
Sicherheitsdezernentin Annette Rinn (FDP) lobt den Ausschluss des Redners und bedauert gleichzeitig, dass ein Versammlungsverbot angesichts des von ihr als problematisch erachteten Titels nicht möglich gewesen sei. „Aber wir nehmen die rechtliche Einschätzung von Polizei und Staatsanwaltschaft selbstverständlich ernst“, sagt Rinn. Sie hätte der Polizei die hohe Belastung durch mehrere, gleichzeitig stattfindende Veranstaltungen gerne erspart.
Das Ordnungsamt verwies in seiner Mitteilung abermals darauf, dass das durch Artikel 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsrecht durch Artikel 14 der Hessischen Verfassung „besonders stark ausgeprägt“ sei. Der Beauftragte der hessischen Landesregierung für Jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Uwe Becker (CDU), sieht schon im Titel der Veranstaltung eine Machtdemonstration des Terrorismus sowie einen Aufruf zum Judenmord. Deshalb müsse diese „Terrorveranstaltung“ verboten werden, argumentiert er.
