Der Buckingham-Palast hat in einer offiziellen Stellungnahme festgehalten, dass das aus Kalifornien nach England zurückgekehrte Herzogspaar von Sussex auch weiterhin einen privaten Status behält und nicht in den Kreis der hauptberuflich repräsentativ tätigen Mitglieder der Königsfamilie zurückkehrt. Es wird darin auch hervorgehoben, dass Prinz Harry und seine Frau Meghan weiterhin keinen Anspruch auf die Anrede „Königliche Hoheit“ erheben können.
Der oberste Kammerherr (Lord Chamberlain) von König Charles III., der den königlichen Haushalt leitet und im Rang einem Staatssekretär vergleichbar ist, erinnert in seinem Schreiben daran, dass sich Prinz Harry und seine Frau, also der Herzog und die Herzogin von Sussex, „bekanntermaßen im Januar 2020 aus ihren repräsentativen Pflichten“ namens des Königshauses zurückgezogen hätten. Weiter heißt es, „die Wohltätigkeitsengagements des Herzogs und der Herzogin sind eine persönliche Angelegenheit beider“, sie würden „in ihrer Eigenschaft als Privatleute unternommen“.
Prinz Harry will weiterhin auch wohltätig sein
Der Passus zielt auf Vermutungen, dass mindestens Prinz Harry sich bemühen wird, jene Engagements fortzuführen, die er auch in den vergangenen Jahren von Kalifornien aus aufrechterhielt. Dazu zählt vor allem sein Einsatz für versehrte Soldaten, für die er den Sportwettkampf Invictus Games ins Laben rief, der im nächsten Jahr in Birmingham stattfinden soll. Auch Herzogin Meghan ist in England einer Wohltätigkeitsinitiative weiter verbunden, die gegen die berufliche Benachteiligung von Frauen aktiv ist.
Das Schreiben des Kammerherrn ist nach Angaben des Senders BBC an die Medien, aber auch an offizielle Stellen, an Militärbehörden und an die zeremoniellen Beamten, die Lord Lieutenants, versandt worden, die in den britischen Grafschaften dem Monarchen zu Dienst sind. Sie haben unter anderem die Funktion, Besuche von Mitgliedern der Königsfamilie vorzubereiten und deren Ablauf zu gewährleisten.

Für sie alle hält die Mitteilung des königlichen Haushalts fest, dass sämtliche Fragen, wie Harry und Meghan bei öffentlichen Auftritten zu empfangen seien, vor allem aber Aspekte, bei denen öffentliche Mittel einzusetzen seien, an den Buckingham-Palast zu richten seien. Ihr Status sei „Privatleuten vergleichbar, die wirtschaftliche und wohltätige Interessen verfolgen“.
Die Sicherheitsfrage von Harry und seiner Familie bleibt ungeklärt
Ein weiterer Hinweis betrifft die persönliche Sicherheit der Herzogsfamilie, die seit Jahren ein Gegenstand des Streits zwischen Harry und den englischen Sicherheitsbehörden ist. Der zweite Sohn des Königs hatte in London mehrere Gerichtsinstanzen bemüht, um weiterhin den vollständigen Personenschutz für sich und seine Angehörigen zu behalten, den die Familie während ihrer Zugehörigkeit zur aktiven Königsfamilie genoss.
Die für das Königshaus und andere gefährdete Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zuständige Kommission entschied sich jedoch zunächst für eine „fallweise Prüfung“ des Schutzstatus; diese Einstufung soll jedoch offenbar nochmals geprüft werden.
