Die Anklage gegen den Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony wegen der Ausrichtung der Pride-Parade 2025 ist fallen gelassen worden. Das hat die ungarische Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April. Demnach stellen die in der Anklageschrift beschriebenen Sachverhalte keine Straftat mehr dar.
Die Pride-Parade war im vergangenen Jahr von der damaligen rechtskonservativen Regierung unter dem ehemaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán untersagt worden. Zur Begründung verwies die Regierung unter anderem auf ein Anti-LGBTQ-Gesetz aus dem Jahr 2021, welches 2025 noch verschärft wurde. Karácsony, Ko-Vorsitzender der ungarischen Grünenpartei Párbeszéd – Zöldek und ein politischer Gegner Orbáns, hatte die Demonstration dennoch zugelassen.
Orbáns Anti-LGBTQ-Gesetze verstoßen gegen EU-Grundfreiheiten
An der Parade nahmen trotz des Verbots mehr als 200.000 Menschen teil, deutlich mehr als in den Vorjahren. Im Januar dieses Jahres wurde deshalb Anklage gegen Karácsony erhoben. Der Europäische Gerichtshof urteilte im April jedoch, dass die ungarischen Anti-LGBTQ-Regelungen gegen die EU-Grundfreiheiten verstoßen.
Der neue konservative und pro-europäische Ministerpräsident Péter Magyar hat sich zwar wiederholt für Gleichberechtigung und die Versammlungsfreiheit ausgesprochen. Die Pride-Parade hat er bislang aber nicht ausdrücklich unterstützt. Auch Schritte zur Abschaffung der unter Orbán erlassenen Anti-LGBTQ-Gesetze sind bisher nicht bekannt. In diesem Jahr soll die Parade am 27. Juni stattfinden.
