Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant in ihrer Pflegereform, Gutverdiener stärker zu belasten. Um das grundsätzliche Ziel der Reform zu erreichen – die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stabilisieren –, sieht die Reform unter anderem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vor. Das geht aus dem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz hervor, der der ZEIT vorliegt.
Demnach soll die Beitragsbemessungsgrenze bei der Pflegeversicherung auf den gleichen Wert angehoben werden wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese liegt derzeit bei 69.750 Euro pro Jahr. Durch die höhere Grenze rechnet Warkens Ministerium dem Gesetzentwurf zufolge im kommenden Jahr mit Mehreinnahmen von 1,6 Milliarden Euro. In den Folgejahren sollen die Mehreinnahmen zunächst auf 1,7 Milliarden und bis 2030 auf 1,8 Milliarden Euro steigen.
Arbeitgeber sollen für geringfügig Beschäftigte einzahlen
Nicht nur Gutverdiener sollen das Milliarden-Loch in der Pflegekasse ausgleichen. Auch im Bereich der sogenannten Minijobs soll es dem Entwurf zufolge eine Veränderung geben: Mussten Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte bislang nicht in die Pflegeversicherung einzahlen, soll künftig auch hier der volle Beitragssatz fällig werden. Warken rechnet durch diesen Schritt mit Mehreinnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro pro Jahr.
Ein weiterer wichtiger Posten auf der Einnahmenseite soll die Erhöhung des Zuschlags für Kinderlose sein. Mit dem Jahr 2027 soll dieser geringfügig um 0,1 Prozentpunkte auf dann 0,7 Beitragssatzpunkte erhöht werden. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet so jährlich zunächst mit 1,1 Milliarden Euro mehr, ab 2029 mit 1,2 Milliarden Euro. Zudem soll ab 2028 die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern abgeschafft werden. Durch die zusätzlichen Beiträge zur Pflegeversicherung sollen jährlich rund 350 Millionen Euro in die Pflegekasse kommen.
Drastische Kürzungen – etwa durch veränderte Einstufung in Pflegegrade
Neben geplanter Mehreinnahmen sieht der Entwurf für die Pflegereform auch teils drastische Kürzungen auf der Ausgabenseite vor. Der mit Abstand größte Posten ist die Anpassung der Begutachtungssystematik. Hierbei geht es um die Frage, wer künftig als pflegebedürftig gilt, welchen Pflegegrad Betroffene erhalten und für welchen Zeitraum.
Dies käme einer teilweisen Rücknahme der letzten Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs gleich. Grund ist laut Entwurf ein »ungebremster Zuwachs an Leistungsempfängern« in den vergangenen Jahren. Im Gesetzentwurf ist deshalb die »Neujustierung des leistungsberechtigten Personenkreises« vorgesehen – mit dem Ziel, den Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen zu verlangsamen. Hinzu kommt eine im Entwurf vorgesehene häufigere Befristung von Pflegegraden.
Einsparungen bei niedrigen Pflegegraden
Weitere Kürzungen sind durch spätere Zuschläge zu Heimkosten vorgesehen, nämlich 2,6 Milliarden Euro 2027 und 2,7 Milliarden im Jahr danach. Pflegebedürftige sollten demnach jeweils sechs Monate später höhere Zuschüsse zu ihren Heimkosten erhalten und in die nächsthöhere Pflegestufe eingruppiert werden.
Bei niedrigen Pflegegraden sind ebenfalls Kürzungen vorgesehen. So will das Ministerium durch eine halbierte Auszahlung des Entlastungsbudgets in den ersten drei Monaten bei Pflegegrad 2 und 3 rund 0,9 bis 1,1 Milliarden Euro pro Jahr einsparen. Weitere 400 bis 500 Millionen Euro sollen durch den Wegfall des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 hinzukommen.
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen reduziert werden
Der Entwurf sieht vor, dass ab 2028 die Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung weniger stark erhöht werden sollen. So sollen in den Jahren 2028 bis 2030 zwischen 3,4 und 4,05 Milliarden Euro jährlich eingespart werden. Geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen die Kassen zudem 2027 um weitere 1,8 Milliarden Euro entlasten und bis 2030 um 2,1 Milliarden.
Nach Informationen der ZEIT haben sich das Kanzleramt, das Bundesfinanz- und das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch auf den Gesetzentwurf geeinigt, womit dieser in die Ressortabstimmung kam. Bislang wurde er jedoch noch nicht in die sogenannte Verbändeanhörung gegeben, bei der sich betroffene Interessenverbände zu den geplanten Maßnahmen äußern können.
Warken rechnet bei der Pflegeversicherung in den kommenden beiden Jahren mit einem Defizit von insgesamt 22,5 Milliarden Euro. Dem soll die Pflegereform entgegenwirken: Insgesamt wird der Effekt aller Maßnahmen im ersten Jahr auf mehr als elf Milliarden Euro beziffert, bis 2030 soll er auf mehr als 20 Milliarden Euro steigen. Durch die geplanten Schritte soll auch ein Anstieg der Beiträge zur Pflegeversicherung für alle verhindert werden. Die von Warken und ihrem Ministerium geplanten Maßnahmen sind jedoch auch innerhalb der schwarz-roten Koalition umstritten.
Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und Reuters
