Das Landgericht Wien hat zwei ehemalige Sicherheitsoffiziere aus Syrien wegen der Misshandlung von Regierungsgegnern zu je acht Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass ein Ex-Geheimdienstgeneral und ein Ex-Polizeioffizier die brutalen
Übergriffe teils anordneten, teils nicht verhinderten und in einigen
Fällen selbst durchführten. Beide wurden wegen schwerer Körperverletzung sowie schwerer und sexueller Nötigung schuldig gesprochen, der Ex-General erhielt noch eine Verurteilung wegen Folter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Zentrum der Anklage standen Misshandlungen von 21 Kritikern der Regierung vom früheren Machthaber Baschar al-Assad. Die Taten fanden
demnach von 2011 bis 2013 in der Stadt al-Rakka statt, wo die beiden
Angeklagten tätig waren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten etwa
für Fußtritte ins Gesicht, Elektroschocks im Genitalbereich und Folter
mit Wasser verantwortlich waren. Die Opfer, von denen mehrere vor Gericht aussagten, leiden bis heute
unter posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen
Gesundheitsproblemen.
Verhandlung fand nach Weltrechtsprinzip in Österreich statt
Neben der Haftstrafe wurden die Angeklagten zu Schmerzensgeldzahlungen von insgesamt 130.000 Euro an ihre Opfer verurteilt. Die beiden Syrer hatten sich zu Beginn des Verfahrens Anfang Juni nicht schuldig bekannt. Der Ex-General zog die Glaubwürdigkeit der Folteropfer in Zweifel und stellte sich als Befehlsempfänger dar. Der Staatsanwalt bezeichnete die Angeklagten dagegen als »Systemträger« des Regimes. »Beide zeigen weder Reue noch Nachsicht«, sagte der Staatsanwalt. Die Anwälte der Angeklagten äußerten sich zunächst nicht dazu, ob sie Berufung einlegen werden.
Der Fall wurde in Österreich nach dem Weltrechtsprinzip verhandelt. Dieses Prinzip sieht vor, dass schwere Verstöße gegen das Völkerrecht unabhängig vom Tatort oder der Nationalität von Tätern und Opfern verfolgt werden können. Die beiden Angeklagten hatte 2015 Asyl in Österreich beantragt und lebten seither dort. Auch in Deutschland wurden in den vergangenen Jahren syrische Staatsbürger wegen Verbrechen während des Bürgerkrieges vor Gericht gebracht.
