Im Prozess um den Tod einer Frau am Großglockner haben die Verteidiger des Verurteilten und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Innsbruck hatte den 37-Jährigen in der vergangenen Woche wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe sowie zu einer Geldstrafe von 9.400 Euro verurteilt.
Dem Mann wird vorgeworfen, seine Lebenspartnerin bei einer gemeinsamen Tour auf Österreichs höchsten Berg nachts in der Kälte allein
zurückgelassen zu haben. Die Frau verstarb. Der Anwalt des Verurteilten begründete die Berufung mit der Nichtigkeit von Schuld und Strafe. Die Staatsanwaltschaft fordert ein anderes Strafmaß.
Der Innsbrucker Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass der Alpinist über wesentlich mehr Erfahrung verfügte als seine 33-jährige Freundin. Außerdem hatte er sich zuvor um die Ausrüstung gekümmert und laut Urteil im Verlauf der Tour mehrfach Fehlentscheidungen getroffen. Er habe die Tour unzureichend geplant und seine Partnerin nicht
über die Herausforderungen aufgeklärt, urteilte das Gericht. Zudem habe er nicht rechtzeitig einen Notruf abgesetzt, als der Frau unterhalb
des 3.798 Meter hohen Gipfels die Kraft ausging.
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