
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Werbefirma „Wall“ haben Post vom Anwalt. Sie haben Post vom Anwalt des Portals Nius, respektive von dessen Betreibergesellschaft Vius, die sich dagegen wendet, dass die BVG die Werbeaktion von Nius in ihren Fahrzeugen beendet hat. Das sei rechtswidrig und entbehre einer juristisch haltbaren Begründung, schreibt der Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel. Bis heute, Montag, um zwölf Uhr, hätten BVG und Wall sich zu erklären. Die Werbeaktion müsse fortgesetzt werden.
Die BVG hatte eine Werbeaktion von Nius gestoppt und dabei auf einen Post des Nius-Chefredakteurs Julian Reichelt auf der Plattform X verwiesen. Sie sei als öffentliches Unternehmen an die Grundrechte gebunden. Werbemotive dürften nicht gegen das Gesetz verstoßen. Reichelt hatte geschrieben: „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern.“ Das konnte so wirken, als handele es sich um eine Werbemotiv bei der BVG, war es aber nicht.
Die BVG hatte erklärt, zum Zeitpunkt der ursprünglichen Werbebuchung hätten ihr und der von ihr beauftragten Werbefirma nur Werbemotive vorgelegen, die rechtlich nicht zu beanstanden gewesen seien. Nius warb unter anderem mit dem Werbespruch: „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird.“ Das war als klare Anspielung auf die ARD-„Tagesschau“ zu verstehen.
„Was abends um acht verschwiegen wird“
Gegen die Werbeaktion wurde öffentlicher Druck aufgebaut. In einer Online-Petition mit der Überschrift „Keine rechte Angstmache in der BVG!“ sprachen sich mehr als 133.000 Menschen gegen die Werbung aus. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di warf der BVG vor, „Nius“ betreibe Hetze gegen Minderheiten und sei „kein journalistisches Medium, sondern bestenfalls ein Journalismus-Simulant“.
Die Kampagnen-Organisation Campact hatte sich zufrieden gezeigt und mitgeteilt „Die Entscheidung der BVG zeigt: Protest wirkt!“ Der Schritt der BVG sei „längst überfällig“ gewesen. Campact hatte eine Protestaktion gegen die „Nius“-Werbung auf einem BVG-Bus gestartet. Der BVG-Bus war von einem Truck mit wechselnden LED-Aufschriften wie „Morgens um 6 schon Lügen & Hetze verbreiten“ oder „Was Nius verschweigt: Ohne Multimillionär im Rücken wären sie längst pleite“ begleitet worden.
Der Anwalt von Nius rollt die Gegenkampagne juristisch auf. Der Social-Media-Beitrag des Nius-Chefredakteurs Julian Reichelt sei nicht Bestandteil der Werbung bei der BVG und klar als persönlicher, satirisch gemeinter Beitrags zu erkennen gewesen. Es sei „schon im Ansatz unzutreffend zu behaupten, dieser Beitrag sei ,offensichtlich rechtswidrig‘.“ Es handele sich vielmehr „um eine erkennbar satirische Zuspitzung im Rahmen einer gesellschaftspolitischen Debatte, die vom Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit erfasst ist.“
Dies sei keine „tragfähige rechtliche Begründung für die sofortige Vertragsbeendigung im Sinne einer außerordentlichen Kündigung“. „Aufgrund des Vorgehens der BVG“ entstehe „der Eindruck, dass ein erkennbar satirischer Beitrag zum Anlass genommen wird, öffentlichem Druck nachzugeben“. Einer „Beendigung, Unterbrechung oder Einschränkung der gebuchten Kampagnen“ widerspreche Nius „ausdrücklich“. Bis zu einer Klärung der Angelegeheit seien „die Kampagnen vertragsgemäß fortzusetzen“.
