
In der vergangenen Woche stellte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt eine gewagte Behauptung zum neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem auf, dem GEAS. „Deutschland ist am weitesten in der Umsetzung im Verhältnis zu unseren anderen europäischen Partnerländern“, sagte der CSU-Politiker. Deutschland habe „die Gesetze alle bereits umgesetzt“ und werde „nun Tempo machen“. Nach Darstellung der EU-Kommission trifft das jedoch nicht zu.
So hat Deutschland zwar eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt; alles andere sind Verordnungen, die unmittelbar gelten. Es hinkt aber bei wesentlichen Elementen des neuen Asylsystems hinterher, wie der jüngste Umsetzungsbericht von Anfang Mai belegt. Deutschland hat es nicht einmal geschafft, in zwei Jahren genügend Aufnahmeplätze für das neue Grenzverfahren an den Flughäfen zu schaffen – auch wenn das nicht in der Verantwortung des Bundesinnenministers liegt.
Die 27 Mitgliedstaaten hatten sich Mitte 2024 verpflichtet, zum Start des GEAS insgesamt 30.000 Aufnahmeplätze für das neue Schnellverfahren zu schaffen. Personen aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent müssen ihr Asylgesuch in speziellen Einrichtungen stellen, die sie während des Verfahrens, das maximal drei Monate dauern soll, nicht verlassen dürfen. Falls ihnen kein Schutz gewährt wird, müssen sie dort drei weitere Monate bleiben, in denen sie abgeschoben werden sollen. Dieses wichtigste neue Element des Asylsystems betrifft vor allem Staaten an der EU-Außengrenze, ebenso wie alle internationalen Flughäfen.
Stuttgart und Düsseldorf liefern nicht
Auf die geplante Kapazität werden die Staaten allerdings nicht kommen, wenn das GEAS an diesem Freitag Geltung erlangt. Bisher hätten 15 Staaten ihren Anteil erreicht, heißt es in dem Umsetzungsbericht. Die verbleibenden elf Staaten müssten „dringend ihre Anstrengungen verstärken, um ihre ausreichende Kapazität aufzubauen und zu erreichen“. In einer Fußnote werden sie aufgelistet. Darunter sind Italien, Ungarn, Griechenland – und Deutschland. Zwar entfallen auf Deutschland nur 374 Plätze, während es für Italien gut 8000 sind. Daher ist es umso erstaunlicher, dass es Berlin in zwei Jahren nicht gelang, diese Vorgabe zu erfüllen.
Weil Deutschland schon vorher ein ähnliches Grenzverfahren an Flughäfen durchführte, für das schon 144 Plätze zur Verfügung standen, geht es sogar nur um 230 neue Plätze. Die meisten davon entfallen auf die Flughäfen Frankfurt und München. Die zuständigen Länder Hessen und Bayern haben ihre Hausaufgaben ebenso erledigt wie Berlin und Hamburg. Dagegen hapert es noch in Stuttgart und in Düsseldorf. Insgesamt fehlten Plätze im zweistelligen Bereich, heißt es in informierten Kreisen.
So musste Stuttgart 15 neue Plätze einrichten, wie die Landesregierung dem Landtag vor einem Jahr darlegte. Dafür seien bauliche Veränderungen nötig. Ob das Ziel erreicht werden könne, erschien schon damals ungewiss. Inzwischen ist klar: Es wird wohl erst im nächsten Jahr erfüllt. Ähnlich ist die Lage am Flughafen Düsseldorf, dort gibt es bisher keine Plätze.
Probleme mit Eurodac-Datenabfrage
Für das Funktionieren des neuen GEAS sind diese Versäumnisse zweitrangig. Zur Not könnten beide Länder auch noch in geschlossene Einrichtungen jenseits der Flughäfen ausweichen, die für Abschiebungen existieren. Viel mehr fällt ins Gewicht, dass etwa Ungarn als wichtigstes Ankunftsland auf der Westbalkanroute bisher keinen einzigen seiner 7700 Plätze geschaffen hat, weil die Regierung von Viktor Orbán das grundsätzlich ablehnte. Ob die neue Regierung von Péter Magyar diesen Kurs ändert, ist noch nicht klar. Allerdings wird es für Deutschland schwer, andere zu kritisieren oder gar „Tempo zu machen“, solange es selbst nicht liefert. Zumal die Plätze fürs Grenzverfahren längst nicht das einzige Defizit sind.
Daneben listet der Umsetzungsbericht der EU-Kommission noch fünf weitere Versäumnisse auf. Das betrifft etwa die Gesundheitsuntersuchungen, die zum neuen Screening gehören, dem sich alle Schutzsuchenden bei der Einreise in den Schengenraum stellen müssen. Auch das scheint ein Problem einzelner Länder zu sein, die dafür verantwortlich sind. Offenbar ist immer noch nicht in jedem Fall klar, welche Behörde diese Untersuchungen am Flughafen vornimmt.
Auch beim Ausbau der Informationstechnik hat Deutschland der EU-Kommission Probleme gemeldet. Das bezieht sich vor allem auf die neue Eurodac-Datenbank, in der nicht mehr nur Fingerabdrücke von Asylbewerbern gespeichert werden sollen, sondern umfangreiche biometrische Daten und Angaben über den Reiseverlauf. Darauf hatte Berlin gedrungen, um schneller feststellen zu können, welcher Ersteinreisestaat für das Asylverfahren zuständig ist.
Doch ist es nicht rechtzeitig gelungen, eine direkte Datenabfrage von System zu System einzurichten. Deshalb werden deutsche Grenzbeamte zunächst nur über ein webbasiertes Interface Daten abgleichen können, mit eingeschränktem Leistungsumfang.
Kein Problemschüler, aber auch kein Musterschüler
Außerdem hat Deutschland es bisher nicht geschafft, sich an das digitale System der Grenzschutzagentur Frontex für die effiziente Bearbeitung von Rückführungen anzuschließen. Damit werden Informationen zu Abschiebeflügen, Reisedokumenten und Kontakten in die Herkunftsländer ausgetauscht, was die Identifizierung und Abschiebung von Personen ohne Schutzanspruch beschleunigt. Insgesamt 22 EU-Staaten sind da längst weiter, wie der Umsetzungsbericht darlegt.
Mit öffentlicher Kritik hält sich die EU-Kommission jedoch zurück. Der 12. Juni sei „der Anfang und nicht das Ende der Anwendung des GEAS“, sagte ein Beamter kürzlich. Die Mitgliedstaaten hätten den festen Willen, das neue System zum Erfolg zu führen, und arbeiteten eng mit Brüssel zusammen. Und natürlich könnten sie im Zuge der Implementierung auch noch voneinander lernen.
Intern ist freilich auch dies zu hören: Deutschland sei zwar kein Problemschüler, aber eben auch kein Musterschüler. Damit entfällt die Vorbildfunktion für andere – was die praktische Umsetzung des GEAS nicht einfacher macht.
