
„Diese Steigerung sucht ihresgleichen“: Das hat der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) gesagt, als er den Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung vorstellte, der in der nächsten Woche dem Landtag vorgelegt wird. Dabei addierte er die beiden Zuwächse des vergangenen Jahres in Höhe von mehr als zehn Prozent und das vom 1. Juli an geplante Plus von 3,02 Prozent.
So kam er auf die Summe von knapp 14 Prozent in eineinhalb Jahren. Mit dem Gesetz soll das Tarifergebnis vom März auf Beamte und Versorgungsempfänger übertragen werden. Poseck will damit auch die Anforderungen erfüllen, die das Bundesverfassungsgericht im September des vergangenen Jahres in einem Urteil formuliert hat.
Als Basis der Alimentation dient Hessen das von anderen Bundesländern und dem Bund zugrunde gelegte Modell des Familieneinkommens, das die gegenwärtige gesellschaftliche Realität besser abbilden soll, als dies in der Vergangenheit der Fall war.
Abbildung der gesellschaftlichen Realität
Danach trägt zum Familieneinkommen einer vierköpfigen Familie mit einem beamteten Erwachsenen heute nicht mehr nur die Besoldung eines Alleinverdieners bei, sondern auch das Einkommen des zweiten Erwachsenen. „Der fiktive Betrag, den wir in Hessen hierfür ansetzen, greift methodisch die Berechnungskriterien des Bundesverfassungsgerichts auf“, erklärte Poseck.
Dessen Urteil habe man abgewartet, um ein Gesetz anzufertigen, das Klagen gegebenenfalls standhalten könne. Zu diesem Zweck habe man nicht nur Wert darauf gelegt, dass die Erhöhung mehr als drei Prozent betrage. Damit auch die unteren Besoldungsgruppen profitierten, gebe es eine Mindesterhöhung der Bezüge von 110 Euro.
Zum 1. Oktober 2027 komme noch einmal eine Steigerung um 2,8 Prozent hinzu. Der Familienzuschlag für die ersten beiden Kinder wird in der Vorlage um jeweils 87 Euro angehoben, während der Zuschlag für Verheiratete beibehalten wird. Zudem entfällt in allen Besoldungsgruppen der A-Besoldung die erste Erfahrungsstufe. Beamte sollen in Zukunft also mit einem höheren Grundgehalt einsteigen.
„Das Land geht an seine Belastungsgrenze“
Für die vorgesehenen Veränderungen wendet Hessen nach Posecks Angaben insgesamt mehr als 750 Millionen Euro jährlich zusätzlich auf. Davon profitieren rund 110.000 Beamte und etwa 87.000 Pensionäre. „Mit diesem Gesetz geht das Land an seine Belastungsgrenze“, so Poseck. Der Konsolidierungsdruck sei erheblich. Hessen befinde sich wie die ganze Bundesrepublik seit Jahren in einer Rezession, die sich spürbar auf die Einnahmesituation der öffentlichen Haushalte auswirke. „Noch größere Beträge würden den finanziellen Rahmen sprengen und wären eine schwere Hypothek für nachfolgende Generationen; Neueinstellungen in den öffentlichen Dienst müssten dann aus Kostengründen massiv eingeschränkt werden.“
Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst hätten mittelbare Auswirkungen auf das Gehaltsgefüge in der Wirtschaft und damit auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Mit den Steigerungen im vergangenen und in diesem Jahr gehe man schon an die Grenze dessen, was auch im Quervergleich zu anderen Branchen noch vertretbar sei. Dies verdeutliche ein Blick auf die aktuellen Tarifabschlüsse in anderen Bereichen.
Handlungsdruck geringer als andernorts
Poseck erinnerte daran, dass Hessen im Unterschied zu anderen Ländern und dem Bund bereits in der Vergangenheit Anpassungen vorgenommen habe. Im Vergleich zum Bund sei der Handlungsbedarf außerdem etwas geringer, weil die Besoldungsgruppen unterhalb von A6 längst abgeschafft seien. Auch die Richterbesoldung sei durch den Wegfall von Erfahrungsstufen schon strukturell verbessert worden.
Die Gewerkschaft der Polizei bewertet die Pläne der Landesregierung als „unzureichend“. Zwar gebe es einzelne Verbesserungen, sagte der Landesvorsitzende Jens Mohrherr. Es fehle jedoch weiterhin eine echte strukturelle Stärkung der Besoldung.
Die Oppositionsfraktionen von Grünen und FDP bezweifelten, dass die Eckpunkte überhaupt zu einer verfassungsgemäßen Besoldung führten. Der FDP-Abgeordnete Moritz Promny kritisierte, dass man künftig auf das Familieneinkommen und nicht mehr auf den Alleinverdiener setze. Das Grundgesetz verlange jedoch, dass die Besoldung sich am Amt und der damit verbundenen Verantwortung orientiere – und nicht von realen oder fiktiven Partnereinkommen abhänge.
