Als Bundesgesundheitsministerin Nina Warken Mitte April ihre Reform- und Sparpläne für das Gesundheitswesen vorstellte, wählte sie eine bemerkenswerte Begründung, warum die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern weitgehend abgeschafft werden soll: Es gehe ihr nicht um Beitragsgerechtigkeit oder um Mehreinnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung. Vielmehr sei die Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern, die weder Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, ein Beschäftigungshemmnis. Und es sei „gelebte Frauenpolitik“, dieses Hemmnis abzuschaffen.
Diese Begründung wirft viele Fragen auf. Die erste: Seit wann und warum macht eine Gesundheitsministerin Frauenpolitik (sofern es sich nicht um Überlegungen handelt, wie Frauen in der Medizin geschlechtsadäquat behandelt werden könnten)? Nun ist Warken auch Vorsitzende der Frauen-Union, insofern liegt ihr das Thema näher als anderen Gesundheitsministern oder -ministerinnen, und man könnte es auch als eine Querschnittsaufgabe für alle Ministerien ansehen. Dennoch: Der Sprung überrascht.
Die zweite: Ist es wirklich „Frauenpolitik“, Frauen durch den Entzug eines Geldbetrags dazu zu drängen, sich einen Job zu suchen und für die eventuell vorhandenen Kinder einen Hortplatz? Die Argumentation der Gesundheitsministerin verläuft hier so: Wer arbeitet, zahlt eigene Beiträge in die Rentenkasse, das fördere Eigenständigkeit und Vorsorge. Fördert man neuerdings aber Eigenständigkeit, indem man sie verordnet?
Sanktionslos nur noch mit Kindern unter sieben Jahren
Unter Frauenpolitik könnte man sich jedenfalls auch ganz andere Vorschläge vorstellen. Etwa dafür zu sorgen, dass geschiedene oder getrennte Väter weniger leicht und lange den Unterhalt für ihre Kinder zurückhalten können. Oder dafür, dass in Schulkantinen besseres (gesundes) Essen angeboten wird, damit man sich als Mutter nicht am Ende doch an den Herd stellen muss, um dem Kind etwas Vernünftiges zu essen vorzusetzen. Überhaupt eine Bildungspolitik, die weniger auf die Unterstützung der Eltern (Mütter) baut.
Wer sich heute dafür entscheidet, für seine Kinder intensiv sorgen zu wollen, soll das nach den neuen Plänen sanktionslos auch nur noch tun können, bis sie sieben Jahre alt sind. Das ist erfahrungsgemäß noch ziemlich jung. Mutmaßlich fehlen dann auch noch ein paar mehr Hort- und Schulbetreuungsplätze – auch deren Qualität kann ein „Beschäftigungshemmnis“ sein.

Früher, in der Generation der Mütter und Großmütter der heute berufstätigen Frauen, gab es aber noch ganz andere Beschäftigungshemmnisse, genauer müsste man sagen: Hindernisse. Wo es gar keinen Kindergartenplatz und dann auch keinen Hortplatz gab, konnte die Mutter (und sie war es in den meisten Fällen) überhaupt nicht arbeiten gehen. Insofern war es konsequent, dass mehrere Bundesfamilienministerinnen, allen voran Ursula von der Leyen, erst einmal für die nötige Infrastruktur zu sorgen begannen; und die viel kritisierte Rentenpunkterhöhung für die Mütter, die in diesen Genuss noch nicht kamen, könnte man auch „gelebte Frauenpolitik“ nennen.
Wirtschaftliche Argumente im Vordergrund
Allerdings stand damals wie jetzt auch bei Nina Warken die wirtschaftliche Argumentation im Vordergrund. Um Familienpolitik ging es immer weniger. Eine ökonomisch gewendete Frauenpolitik scheint die Familienpolitik längst ersetzt zu haben. Vorbei sind jedenfalls die Zeiten einer Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, die noch dafür warb, dass sich Frauen (und Männer) frei entscheiden können sollten, ob und wie lange sie zu Hause bleiben, um sich den Kindern zu widmen. Doch die Linie setzte sich nicht durch, nicht in der CDU und auch nicht in weiten Teilen der Gesellschaft. Warum nicht? Ehepartner sollten endlich selbst entscheiden können, wer arbeitet und wie viel.
Daran schließt sich die letzte Frage an: Um wen geht es eigentlich? Sind die mitversicherten Ehe- und Lebenspartner bisher zu Hause geblieben, weil sie ein zweites Gehalt nicht brauchten und einfach nie über ihre Rente nach einer möglichen Scheidung nachdachten? Oder trifft sie die finanzielle Einbuße nun so sehr, dass die Kürzung tatsächlich in eine Arbeitssuche (oder Arbeitslosmeldung) münden wird?
Nach Schätzungen des Iges-Instituts für Gesundheitssystemforschung in Berlin wären von der Neuregelung knapp 1,6 Millionen gesetzlich Mitversicherte betroffen; etwa zehn Prozent von ihnen würden unter die Ausnahmen für erziehende, pflegende oder schon im Rentenalter stehende Ehe- und Lebenspartner fallen. Betroffene Krankenkassenmitglieder müssten bei dem geplanten Beitragsaufschlag von 2,5 Prozent mit einer Mehrbelastung von durchschnittlich 80 bis 90 Euro pro Monat rechnen.
Die beitragspflichtigen Einnahmen in diesen Haushalten liegen nach Angaben der Finanzkommission Gesundheit, die die Einschränkung empfahl, bei rund 2876 Euro und damit deutlich über dem Meridian der Mitglieder ohne mitversicherten Ehegatten von etwa 1824 Euro. Gut 35 Prozent der Mitversicherten haben überdies Nebeneinkünfte aus geringfügigen Beschäftigungen oder Mieteinkünften. Die Empfehlung betreffe also „tendenziell Haushalte mit höherem Einkommen“, heißt es in dem Gutachten der Finanzkommission. Und weiter: Der Anreiz zur Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit stärke „die Ausschöpfung des Erwerbspersonenpotenzials und damit gleichzeitig die Einnahmenbasis der GKV“. Noch Fragen?
