
Die Diagnose ist klar, die Behandlung längst nicht: Die Sozialversicherungen geben viel mehr Geld aus, als sie aus Beiträgen einnehmen, deswegen muss der Steuerzahler einspringen. Die Finanzspritze an die Rentenversicherung beträgt mehr als 120 Milliarden Euro im Jahr, ein Viertel des Bundeshaushalts. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhält 14,5 Milliarden Euro – trotzdem wird für 2027 ein Defizit von mehr als 15 Milliarden Euro erwartet.
Deshalb empfiehlt die von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte Finanzkommission Gesundheit, die vom Bund gezahlten GKV-Pauschalen für Bürgergeldempfänger um zwölf Milliarden Euro im Jahr aufzustocken. Die bisherigen Zuweisungen reichten vorn und hinten nicht aus, um die Gesundheitskosten dieser Gruppe zu decken.
Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds der Krankenkassen ist für „versicherungsfremde Leistungen“ gedacht. Das sind Fürsorgeaufgaben, die nach Ansicht des ehemaligen Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, der Staat und damit die Steuerzahler vollständig schultern müssten. Die Solidargemeinschaft der Versicherten sei dafür schlicht nicht zuständig.
Diese Pflicht zur kompletten Kostenübernahme gelte auch für Bürgergeld- oder Grundsicherungsbezieher, die einen, wie Schlegel es nennt, „verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Gewährung des soziokulturellen Existenzminimums durch den Staat“ haben. „Zu diesem Existenzminimum gehören auch Leistungen im Fall von Krankheit“, sagte Schlegel der F.A.Z.
Klingbeil hält den Geldbeutel dicht
Warken hat zwar viele Vorschläge der Expertenkommission Gesundheit in ihren Gesetzentwurf zur Beitragsstabilisierung übernommen, nicht aber jene zu höheren Bundespauschalen. Das führt zu viel Kritik, sogar aus den eigenen Reihen: Der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Markus Söder besteht darauf, dass die zusätzlichen zehn bis zwölf Milliarden Euro fließen müssten. Warken sieht die Notwendigkeit ebenfalls, weiß aber, dass der klamme Bundeshaushalt solche Summen nicht hergibt.
Tatsächlich hält Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) das Portemonnaie dicht. Er zeigt sich zwar prinzipiell offen für höhere Zahlungen an die GKV, aber nur, „wenn wir Lösungen finden im Haushalt, wie wir das hinkriegen“. Der Vizekanzler will dem Kabinett am Mittwoch den Eckwertebeschluss zum Etat 2027 vorlegen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass er der GKV einige wenige Milliarden Euro anbietet. Oder dass die bestehenden Darlehen von 2,3 Milliarden Euro im Jahr verlängert und erweitert werden. Aber an die Übernahme der zehn bis zwölf Milliarden im Jahr glaubt in Berlin niemand angesichts eines Haushaltslochs von mehr als 20 Milliarden Euro.
Beitragspauschale deckt nur ein Drittel der Kosten
Die Weigerung ist aus Haushaltssicht verständlich, politisch und juristisch aber heikel, wie Schlegel sagt. Im Auftrag des GKV-Spitzenverbands hat er ein Rechtsgutachten über die Möglichkeiten von Versicherten und Krankenkassen erstellt, juristisch „gegen die verfassungswidrige oder sonst rechtswidrige Heranziehung von Beitragsmitteln zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben“ anzugehen. Die fast 80 Seiten umfassende Schrift vom 22. April liegt der F.A.Z. vor.
Das Papier bestärkt die Kassen in ihren Klagen gegen den Bund, vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung BAS. Im Dezember hatte der Spitzenverband als Prozessführer der Kassen Klage gegen die seiner Meinung nach unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern eingereicht. Denn der Bund zahle je versichertem Mitglied nur eine Beitragspauschale von knapp 109 Euro im Monat, während die Ausgaben mit 312 Euro etwa das Dreifache betrügen.
Sitzt der Bund die Rückzahlung einfach aus?
Klagegegenstand vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen sind die sogenannten Grundlagenbescheide des BAS für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für 2026. Kürzlich hatte der Verband seine Klagebegründung eingereicht, jetzt muss das BAS darauf erwidern. Das Ziel der Kläger ist „eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der gesetzlich festgelegten systematischen Unterfinanzierung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden“, wie der Verband mitteilt.
Dazu sagt Schlegel: „Ich hoffe, dass das Landessozialgericht zu einer sogenannten Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht kommt.“ Denn dann müsste Karlsruhe in dieser Sache entscheiden, und zwar nach Schlegels Überzeugung auf eindeutige Weise: „Ich kenne keine wissenschaftliche Stellungnahme, wonach der derzeitige Zustand rechtmäßig sei. Im Gegenteil, alle, die sich hierzu äußern, sind der Meinung, dass sich der Bund einen schlanken Fuß macht.“
Der Topjurist ist sich sicher, „dass der Bund eigentlich seit vielen Jahren jährlich zehn Milliarden Euro oder mehr hätte an die GKV zahlen müssen“. Winken jetzt also Milliardenrückzahlungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer? „Rechtlich wäre eine rückwirkende Erstattung denkbar, der Finanzminister weiß aber genau, dass der Prozess Zeit kosten wird“, gibt Schlegel zu bedenken. „Eine Nachzahlung dürfte auch in einigen Jahren angesichts der Kassenlage völlig illusorisch sein. Der Bund hofft offenbar, nur in der Zukunft, also nach Ergehen einer Entscheidung, mehr zahlen zu müssen.“
Erstaunlich, dass ausgerechnet die SPD die Reichen schont
Schlegel wundert sich über die Haltung der Sozialdemokraten. „Politisch brisant ist die Sache deshalb, weil die fehlenden jährlichen Steuermittel in der GKV faktisch zu einer Entlastung der Steuerzahler führen“, sagt er. „Hiervon profitieren insbesondere auch sehr hohe Einkommen, also diejenigen, die in der politischen Diskussion oft als die Reichen bezeichnet werde.“
Mit Blick auf die SPD von Klingbeil und seiner Mitparteivorsitzenden, Arbeitsministerien Bärbel Bas, sagt der ehemalige oberste Sozialrichter: „Weshalb dies nicht zu einem Aufschrei bei denjenigen führt, die sonst stets der Meinung sind, dass die sogenannten Reichen stärker zu Kasse gebeten werden sollen, verstehe ich an dieser Stelle nicht.“
Schlegel geht aber auch mit Warken von der CDU ins Gericht. „Es ist höchst bedauerlich, dass die Gesundheitsministerin nicht darauf pocht, jetzt im Rahmen der anstehenden Reform endlich verfassungsgemäße Zustände herzustellen“, moniert er. Stattdessen wolle sie die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitseinkommen anheben. „Die besser verdienenden Beitragszahler sollen also noch stärker als bisher belastet werden“, kritisiert Schlegel.
Schlegel: Warken könnte sogar Beitragssenkungen möglich machen
„Hätte die Gesundheitsministerin in ihrem Reformpaket auf einer kostendeckenden Erhöhung der Pauschale bestanden, könnten alle Beitragszahler und ihre Arbeitgeber sogar von einer Senkung des Beitrags zur Krankenversicherung träumen: Den Arbeitnehmern und der deutschen Wirtschaft täte dies in der jetzigen Situation sicherlich gut.“
Schlegel argumentiert, dass die duale Inanspruchnahme der Versicherten als Beitrags- und Steuerzahler das Grundgesetz verletze. „Diese Doppelbelastung der Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber verstößt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsgleichheit.“
Er empfiehlt, dass die Versicherungen mit gleicher Begründung zusätzlich dagegen klagen, dass sie die Mehrkosten zur Bewältigung der Coronapandemie vom Bund bisher nicht zurückbekommen haben. „Auch in der Pandemie wurde der Steuerhaushalt zulasten der Beitragszahler entlastet“, so der Rechtsprofessor. „Insoweit wäre eine Klage der Kranken- und Pflegekassen angezeigt.“
Kassenverband sieht sich bestärkt
Der GKV-Spitzenverband sieht sich in seiner bisherigen Klage bestätigt. „Das Gutachten zeigt, dass die Argumente klar auf unserer Seite sind“, sagt der Verwaltungsratsvorsitzende Uwe Klemens. „Die Bundesregierung könnte kurzfristig den Hebel umlegen, aber sie tut es seit Jahren nicht und saniert damit teilweise den Bundeshaushalt auf Kosten der Betragszahlenden.“
Das Versäumnis müssten die 75 Millionen Versicherten durch weniger Netto „ausbaden“, während für die Unternehmen die Arbeitskosten stetig stiegen. „Diese Ungerechtigkeit muss ein Ende haben“, fordert Klemens. „Wir wollen keine Geschenke, sondern unser gutes Recht.“
