Es gibt einen etwas in die Jahre gekommenen klerikalen Witz, der geht so: Ein Novize im Kloster fragt seinen Abt: „Vater Abt, darf ich beim Beten rauchen?“ Der Abt antwortet streng: „Natürlich nicht!“ Einige Tage später sieht der Novize einen Mitbruder rauchend durch den Klostergarten gehen. „Wie hast du das geschafft? Mir hat der Abt das Rauchen verboten!“ Der andere fragt: „Was hast du ihn denn gefragt?“ Antwort: „Ob ich beim Beten rauchen darf.“ Der Mitbruder: „Da liegt dein Fehler. Ich habe gefragt, ob ich beim Rauchen beten darf.“
Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Der Witz kam mir in den Sinn nach dem Beschluss des für den Kirchenunterhalt zuständigen Kölner Domkapitels, vom 1. Juli an für den Besuch des Doms Eintritt zu nehmen. 12 Euro, für Schüler und Studenten ermäßigt sechs Euro. Für Besucher der jährlich rund 2000 Gottesdienste bleibt der Besuch des Doms gebührenfrei. Ebenso gratis bleibt der Zutritt zu den Opferlichtern und zum stillen Gebet in bestimmten Bereichen.
Was also, wenn ich mich am Eingang als stiller Beter ausgebe oder sage, ich wolle eine Opferkerze für meine verstorbene Patentante anzünden? Und dann auf dem Weg zum Opferstock einen Umweg mache, um mir das berühmte Glasfenster von Gerhard Richter anzusehen? Dann gleiche ich doch dem frommen Ordensmann, der sich beim Beten eine Zigarette gönnt. Das funktioniert heute schon ganz gut. Wenn Sie am Sonntag während des Hauptgottesdienstes den Dom betreten, fragt Sie der Kirchenschweizer, der Mann mit der roten Robe, am Eingang: „Nur zur Messe?“ Wenn Sie mit ernster Miene nicken, wird er sie reinlassen. Was soll er auch sonst machen, nach der Taufurkunde fragen oder sich das „Vater unser“ aufsagen lassen?
Die Doppelfunktion der Gotteshäuser
Das ist mehr als nur ein praktisches Hindernis, dem die Domverantwortlichen sich stellen müssen. Glaube und Frömmigkeit sind eine sehr persönliche Angelegenheit, für die es keine „objektiven“ Nachweise geben kann. Zugleich aber sind Gotteshäuser, seit man auch Atheist oder Agnostiker sein kann, eine Art „Dual-Use-Räume“. So bezeichnet man Technologien, die sowohl zivil wie militärisch genutzt werden. Für Gläubige sind Kirchen Orte des Gebets, der Liturgie und der Seelsorge. Für Touristen sind sie Baudenkmäler, Kunstwerke, historische Attraktionen und oft auch einfach Orte der Ruhe.
Solange der Eintritt frei war, fiel dieser Doppelcharakter kaum auf. Erst wenn ein Kassenhäuschen aufgestellt wird, stellt sich die Frage: Ist der Besucher ein frommer Beter oder ein Tourist? Kirchen sind keine Museen, die zufällig auch zum Beten genutzt werden. Sie sind Orte, deren religiöse und kulturelle Funktionen nicht voneinander getrennt werden können.
Daraus könnte man folgern: Mer losse d’r Dom in Kölle, wie es in einem berühmten Lied der „Bläck Fööss“ heißt, und verzichten auf Eintritt. Doch dagegen steht ein Finanzierungsproblem. Sechs Millionen Besucher aus aller Welt besuchen jährlich den Dom. Touristen verursachen Kosten: Sicherheit, Reinigung, Personal, Restaurierung. Die jährlichen Unterhalts- und Betriebskosten des Doms belaufen sich je nach Abgrenzung auf 12 bis 16 Millionen Euro, die derzeit über Kirchensteuern, Spenden und öffentliche Zuschüsse finanziert werden. Der Kölner Dom ist eine komplizierte Institution: Als „juristische Person“ gehört er sich selbst; für den Unterhalt ist das Domkapitel verantwortlich. Angesichts schwindender Kirchenmitglieder und knapper öffentlicher Kassen wachsen die Defizite, obwohl die Erzdiözese Köln als reichstes Bistum der Welt gilt.
Ein Businessmodell für den Dom
Nimmt man an, die Hälfte der jährlich sechs Millionen Besucher würden künftig den vollen Eintritt zahlen, käme man auf Einnahmen von 36 Millionen Euro. Unter günstigen Annahmen könnten die Domkapitulare dann einen Gewinn erwirtschaften und man könnte aus dem Dom ein profitables Businessmodell machen. Aber das wollen wir erst sehen.
Jenseits der Finanznot lassen sich auch eine Reihe ordnungspolitischer Argumente anführen, die für Gebühren sprechen. Bisher wurden die Kosten sozialisiert, während die Nutzung für Millionen Touristen gratis war. Das verschleiert die tatsächlichen Kosten. Ketzerisch gefragt: Warum sollen Katholiken aus der Eifel den Besuch japanischer Buddhisten aus Kyoto subventionieren? Missionarisch ist da wenig zu holen. Mit dem Eintrittspreis wird das Verursacherprinzip eingeführt: Wer den Nutzen hat, soll auch die Kosten tragen. Wer den Dom als Sehenswürdigkeit besichtigt, beteiligt sich an seinem Erhalt.
Bekanntlich gehen neuerdings auch Städte diesen Weg, die viele Touristen anlocken. In Venedig müssen Touristen zu bestimmten Zeiten für zehn Euro ein Tagesticket kaufen; die Fontana di Trevi in Rom gibt es auch nicht mehr umsonst.
Schnell raus, bevor es teuer wird
Man könnte das Preismodell noch gerechter machen, indem man es zeitabhängig staffelt. Der Schweizer Ökonom Bruno Frey hat vorgeschlagen, Museumstickets wie den Parkhausaufenthalt danach zu bepreisen, wie lange man drinbleibt. Angewandt auf den Kölner Dom, ließe das erwarten, dass nur wirklich kunstinteressierte Besucher kommen und bleiben, die anderen samt ihren gelangweilten Kindern den Kirchenraum rasch wieder verlassen, bevor es teuer wird.
Gebührenmodelle sind die gerechtesten Preissysteme. Nebenbei gesagt, ist es deshalb unverständlich, warum Deutschland auf seinen Autobahnen nicht längst eine streckenabhängige Maut verlangt. Alles kann man nicht dem tollpatschigen Andy Scheuer in die Schuhe schieben.
Doch es gibt Einwände gegen die hier vorgetragene ordnungspolitische Argumentation. Besonders prononciert wurden sie von der ehemaligen Dombaumeisterin des Kölner Doms, Barbara Schock-Werner, in mehreren Interviews zu Gehör gebracht: „Es muss in unserer Welt auch Dinge geben, die man nicht kaufen kann, sondern die angeboten werden, weil sie einen höheren Zweck erfüllen.“ Kirchenräume wie der Kölner Dom müssten „nichtkommerzielle“ Räume bleiben, sagt Schock-Werner.
Sie unterschlägt, dass dann andere die Rechnung bekommen, schon klar. Gleichwohl wird man den Standpunkt einnehmen dürfen, zu sagen: Der Kölner Dom ist ein „öffentliches Gut“, kein Freizeitangebot wie der Vergnügungspark Phantasialand vor den Toren Kölns. Wer für den Zugang Eintritt verlangt, verwandelt ein öffentliches Gut in ein Konsumgut, so das Argument der Dombaumeisterin. In Großbritannien vertritt man seit Langem die Auffassung, dass nationale Sammlungen allen Bürgern – und Gästen aus dem Ausland – offenstehen sollen. Volunteers als Wärterinnen, meist Frauen aus der Umgebung, freuen sich, den Gästen „ihr“ Museum zu zeigen.
Am Ende kollidieren zwei liberale Prinzipien. Mein Kopf sagt: Der Besucher soll zahlen. Mein Bauch sagt: Es wäre schade, wenn man eines Tages auch für das Staunen Eintritt verlangen müsste.
