
In Bielefeld, der Stadt, die es bekanntlich gar nicht gibt, passieren Dinge, die gibt’s gar nicht: Alte Lebensweisheiten bleiben mit Leben gefüllt. Auch dort, so zeigt es der Fall eines 42 Jahre alten Deutschen, ist keine Lüge so gut, dass sie nicht augenblicklich enttarnt werden könnte. Zum Beispiel dann, wenn man sie ausgerechnet der falschen Person erzählt, derjenigen nämlich, die die wahren Tatsachen kennt.
Das alles musste ein Mann feststellen, der es sich am Samstagmorgen in der Küche eines Restaurants in Bielefeld gemütlich gemacht hatte. Er kochte und aß dabei Pudding, wer könnte ihm einen solchen Start ins Wochenende auch verübeln. Blöd nur, dass er wohl zuvor in die Lokalität eingebrochen war und sich entsprechend unerlaubt dort aufhielt und speiste. Und blöd, dass der Betreiber höchstpersönlich gegen 10 Uhr morgens das Restaurant betrat.
Aus Sicht des Täters gefragt: Was tun in solch einer Notlage? Den Pudding stehen lassen und rennen? Der Einbrecher entschied sich, auf die Unkenntnis seines Gegenübers zu hoffen – und vergaß darüber wohl, dass er selbst keine Kenntnis über dieses Gegenüber hatte. Der Puddingliebhaber sagte also zum Besitzer, er arbeite in dem Lokal. Und er sagte dem Lokalchef, er habe vom Chef die Erlaubnis bekommen, sich dort aufzuhalten.
Der Chef rief die Polizei
Der Chef, dem eine solche Erlaubnis offenkundig nicht erinnerlich war, machte kurzen Prozess: Er verließ die Gaststätte, schloss die Tür zu und rief die Polizei. Als diese eintraf, versuchte der Mann, sich über die Hintertür davonzumachen – vergebens. Auf der Straße holten die Beamten ihn ein und nahmen ihn fest.
Ob dem Eindringling die Freude an Pudding inzwischen vergangen ist? Nun wird gegen den ohnehin schon polizeibekannten „Koch“ wegen Einbruchs in Gaststätten ermittelt. Pudding, möchte man ihm zurufen, gibt’s doch auch woanders, und das ganz ohne Eingreifen des Rechtsstaats!
