
Merz: Sachsen-Anhalt muss sich bundestreu verhalten
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat mit Blick auf die von der AfD angekündigten Änderungen in Sachsen-Anhalt auf die Vorgaben aus Berlin verwiesen: Letztlich müsse sich auch ein Land wie Sachsen-Anhalt bundestreu verhalten, sagte der Kanzler. Dies gelte etwa für die Einwanderungs- und Migrationspolitik. „Das Grundgesetz gilt auch in Sachsen-Anhalt“, so Merz weiter.
Was heißt „bundestreu“?
Die Pflicht der Länder, sich bundestreu zu verhalten, ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz. Das in der Verfassung verankerte Prinzip der Bundestreue soll sicherstellen, dass Bund und Länder als Teile eines Bundesstaates trotz ihrer Eigenständigkeit eng an die gemeinsame Verfassungsordnung gebunden bleiben.
Um die sich aus der Bundestreue ergebenden Pflichten genauer zu bestimmen, haben Wissenschaft und Rechtsprechung verschiedene Fallgruppen entwickelt. Demnach müssen sich Bund und Länder gegenseitig helfen, informieren und beraten. Außerdem müssen sie fair miteinander umgehen, ihre Entscheidungen aufeinander abstimmen und zusammenarbeiten. Schließlich dürfen sie sich nicht widersprüchlich oder missbräuchlich verhalten. Verträge müssen sowohl vom Bund als auch von den Ländern eingehalten werden.
Im äußersten Fall: Bundeszwang
Neben der Bundestreue sieht das Grundgesetz auch das Instrument des sogenannten Bundeszwangs vor. Sofern ein Land die ihm nach der Verfassung oder einem Gesetz obliegenden Pflichten gegenüber dem Bund nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates „notwendige Maßnahmen“ treffen, um das Land zur Erfüllung seiner Pflichten „anzuhalten“. Das Instrument des Bundeszwangs zielt ebenfalls auf die Sicherung der bundesstaatlichen Ordnung. In der mehr als sieben Jahrzehnte langen Geschichte der Bundesrepublik hat bislang allerdings noch keine Bundesregierung davon Gebrauch gemacht.
