
Steinbrück schlug in dem Podcast von „Bild“-Vize Paul Ronzheimer vor, rote Linien zu definieren auf den unterschiedlichen politischen Gebieten, wo man sage: „Solange ihr euch da nicht verlässlich drauf einlasst, solange ist definitiv keine Kooperation, keine Duldung möglich.“
Steinbrück verwies dabei auf Vorstöße des Historikers Andreas Rödder, einst Vorsitzender der CDU-Grundwertekommission, zum Umgang mit der AfD. Dieser hatte für eine „konditionierte Gesprächsbereitschaft diesseits der „Brandmauer”“ plädiert. Es sei einen Versuch wert, das Gespräch zu suchen, wenn „die AfD rote Linien einhält und sich klar von rechtsextremen Positionen und Figuren abgrenzt“, sagte Rödder im vergangenen Jahr dem „Stern“.
Steinbrück sprach sich dafür aus, „wenigstens diese Überlegung mal weiterzuschieben, ob es darüber auch eine Möglichkeit gibt, diese AfD stärker zu entradikalisieren“.
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD lehnte Steinbrück ab. „Deshalb verschwinden die Wähler nicht. Und ich grenze damit automatisch auch die Wähler der AfD aus und „kriminalisiere“ sie vielleicht, die ich zurückgewinnen könnte“, argumentierte er. Zudem sei es sehr schwer, ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich durchzusetzen – und ein Scheitern hätte aus seiner Sicht „katastrophale Folgen“.
Stattdessen sprach der Sozialdemokrat sich dafür aus, einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen – zum Beispiel Björn Höcke, dem Partei- und Fraktionschef der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD. „Ich glaube, dass es genügend Material gibt, um deutlich zu machen, dass Herr Höcke ein Geisteskind ist, das mit den Grundlagen unserer Verfassung nichts zu tun hat“, sagte Steinbrück.
Das Grundgesetz sieht in Artikel 18 vor, dass bestimmte Grundrechte verwirkt werden können, wenn Rechte wie die freie Meinungsäußerung „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“ werden. Wie beim Parteienverbot wäre auch hier das Bundesverfassungsgericht zuständig.
