
Diese bemerkenswerte Zahl ist erst infolge der Besetzung einer von der Universität Gießen schon vor acht Jahren geräumten Stadtvilla an die Öffentlichkeit gelangt: 19 von der Hochschule nicht mehr benötigte Liegenschaften im Stadtgebiet stehen leer. Hinzu kommen mehrere nur noch zum Teil genutzte Liegenschaften. Darunter sind zwar nicht nur als Wohnhäuser geeignete Gebäude wie das Haus an der Hein-Heckroth-Straße und eine andere Stadtvilla unweit des Uni-Hauptgebäudes. Aber Leerstände sorgen gerade in einer Uni-Stadt wie Gießen mit ihren vier Hochschulen für Unmut. 500 Euro für ein WG-Zimmer sind keine Seltenheit. Und dann hat ein studentischer Mieter noch nicht gelebt. Jeder verfügbare Raum hilft, die Mietzinsen nicht noch weiter steigen zu lassen.
Aber nicht nur die ungenutzten Gebäude an sich sind ärgerlich. Die Dauer der Leerstände kommt noch hinzu. Im Falle eines seit zwei Jahren verwaisten schmucklosen Flachbaus auf dem Chemie-Campus hält sie sich noch in Grenzen. Viele andere Gebäude hat die Hochschule schon vor zehn Jahren oder länger aufgegeben. Gleichwohl müssen ihre Hausmeister nach dem Rechten sehen und Mängel ausbessern. Vor allem aber muss die Hochschule die Leerstände heizen. Das alles kostet viel Geld.
Dies schmerzt die Universität in diesen Zeiten besonders. Denn aufgrund des vom Hochschulpakt ausgelösten Spardrucks muss sie bis 2031 jedes Jahr ein Minus von 25 Millionen Euro ausgleichen. Und gleichzeitig Zehntausende Euro in für sie im Grunde nutzlos gewordene Liegenschaften stecken, die sie für andere Zwecke dringend braucht.
Dies alles geschieht nicht aus freiem Willen. Die Hochschule muss sich bei der Übergabe von nicht mehr benötigten Liegenschaften an vom Land vorgegebene Verfahren halten. Sie darf von ihr ehedem genutztes Landeseigentum nicht eigenständig an Dritte weitergeben. Was mit den nicht mehr benötigten Liegenschaften geschieht, entscheidet das Land. Die Vorgaben aus Wiesbaden mögen an sich sinnvoll sein. Schließlich könnte die Technische Hochschule oder ein Landesamt als neuer Nutzer eines Gebäudes infrage kommen.
Der Haken: Die damit verbundenen Prüfungen dauern grundsätzlich viel zu lang. Stadtvillen acht Jahre oder länger leer stehen lassen zu müssen, ist niemandem zu vermitteln angesichts des angespannten Mietmarkts. Das Land muss für Abhilfe sorgen.
