
Das Bundesarbeitsministerium verärgert die Arbeitgeber mit einem neuen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Nachdem Union und SPD mit dem Koalitionsvertrag Kurs auf flexiblere Arbeitszeitregeln genommen hatten, setzt der nun ans Licht gekommene Vorschlag aus dem Haus von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) andere Schwerpunkte: Er sieht nur eng begrenzte Lockerungen für eine Minderheit der Betriebe vor, zugleich aber eine verschärfte Pflicht zur täglichen Arbeitszeiterfassung für alle.
„Dieser Entwurf muss zurückgezogen und völlig überarbeitet werden“, forderte am Donnerstag Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Die vorliegende Fassung widerspreche „eklatant dem Koalitionsvertrag“. Sie biete „keine Grundlage für eine digitale und moderne Arbeitszeitgestaltung“. Ähnlich reagierte der Arbeitgeberverband Gesamtmetall. „Was hier vorgelegt wurde, ist keine Reform, sondern eine Ansammlung gewerkschaftlicher Maximalpositionen“, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. „Das grenzt an Arbeitsverweigerung und hat mit einer pragmatischen Anpassung an die Realität der Arbeitswelt nichts zu tun.“ Der Handelsverband Deutschland (HDE) stufte den Entwurf als „verspäteten Aprilscherz“ ein.
Allerdings wurde zunächst nicht ganz klar, wie Bas zu dem Paragraphenwerk steht. Das Dokument, das auch der F.A.Z. vorliegt, trägt den Titel „Referentenentwurf“. Damit werden Gesetzentwürfe der Ministerien bezeichnet, bevor sie vom Bundeskabinett beschlossen werden. Allerdings teilte das Arbeitsministerium auf Anfrage mit, dass es sich nur um eine „interne Arbeitsfassung“ handele. Und dazu nehme es „keine Stellung“. Noch sei der Entwurf nicht an die anderen Ressorts verschickt worden, um einen Kabinettsbeschluss vorzubereiten. Allerdings hatte Bas eine Vorlage des mit Spannung erwarteten Entwurfs noch für den Juni in Aussicht gestellt.
Bas: Am liebsten „das Thema gar nicht anfassen“
Inhaltlich entspricht das Papier der ablehnenden Haltung, mit der sie sich öffentlich positioniert hat. Anfang Juni hatte sie zur möglichen Veränderung von Arbeitszeiten in der ARD dies gesagt: „Es soll keine Ausweitung geben, Ruhezeiten bleiben unangetastet.“ Und Lockerungen dürften nur solche Betriebe nutzen, die dafür die Zustimmung von Gewerkschaft und Betriebsrat bekämen. Zuvor hatte Bas in einer Rede beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) klargemacht: „Wenn es nach der SPD und mir persönlich geht, fassen wir das Thema gar nicht erst an.“
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Union und SPD „im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Ziel ist dabei nicht eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit. Das gegebene Zeitbudget soll aber flexibler über die Woche verteilt werden können.
Bisher geht das deutsche Recht über die EU-Richtlinie hinaus. Es schreibt im Grundsatz eine Tageshöchstarbeitszeit von acht Stunden vor, während die Richtlinie nur ein wochenbezogenes Limit kennt. Abweichungen im Sinne von Flexibilität sind nach deutschem Recht bisher in zentralen Punkten nur Betrieben mit Tarifvertrag erlaubt – sofern die Arbeitnehmervertretung es zulässt.
Mehr Flexibilität nur, wenn die Gewerkschaft es unterstützt
Der „Arbeitsentwurf“ sieht vor, nur für diese Betriebe gesetzliche Vorgaben zu lockern. „Die Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebspartner erhalten die Möglichkeit, statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren.“ Der Spielraum soll aber auch für sie begrenzt bleiben – auf den Fall, dass „durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gefährdet wird“.
Rund 21 Prozent aller Betriebe in Deutschland sind als Mitglieder von Arbeitgeberverbänden direkt tarifgebunden. Zwar ist das mehr als der Anteil gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer, der bei 13 Prozent liegt. Im Ergebnis aber bekämen damit mehr als drei Viertel der Betriebe, vor allem kleinere, keine Lockerung – sondern nur verschärfte Vorgaben zur Erfassung der Arbeitszeit, die Bas im gleichen Zuge plant.
„Ein beispielloser Affront gegenüber dem Koalitionspartner“
Aus Sicht von Gesamtmetall wird damit „ein zentrales Reformversprechen vollständig ausgehöhlt“. Dies sei „ein beispielloser Affront gegenüber dem Koalitionspartner“, urteilt Zander. Arbeitgeberpräsident Dulger sprach von einer „erneuten Zumutung für Unternehmen und Arbeitnehmer“. Wer solche Entwürfe schreibe, „kann von uns Arbeitgebern kein Vertrauen in gute Gesetzgebung erwarten“.
Verschärft wird der Ärger durch das Thema Arbeitszeiterfassung. Dazu steht im Koalitionsvertrag: „Wir werden die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch regeln und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregeln vorsehen. Die Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich.“
Entwurf: „Vertrauensarbeitszeit“ nur mit detaillierter Zeiterfassung
Der Entwurf geht dies indes anders an: „Der Arbeitgeber wird verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Beschäftigten jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen“, heißt es darin. Ausnahmen oder eine Aufzeichnung erst am Ende der Woche wären demnach nicht erlaubt.
Eine „Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung“, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sieht der Entwurf nicht vor. Vielmehr definiert er Gleitzeitregelungen als „Vertrauensarbeitszeit“. Sie bezeichnen Fälle, in denen der Arbeitgeber keine Uhrzeit für Arbeitsbeginn und -ende festlegt. Weiter heißt es im Entwurf: „Arbeitszeitaufzeichnung und Vertrauensarbeitszeit schließen sich nicht aus.“
Hintergrund der Kontroverse ist eine Protestkampagne der Gewerkschaften. Sie hatten mit dem Slogan „Hände weg vom Acht-Stunden-Tag“ gegen die Verabredungen im Koalitionsvertrag mobilisiert. Anfang Juli wollen Union und SPD in einer weiteren Koalitionsrunde ein großes Reformpaket schnüren, das neben Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auch das Thema Arbeitszeit umfassen soll. Ohne Änderungen an Bas’ „Arbeitsentwurf“ dürfte dies aber schwierig werden. Der CDU-Arbeitsmarktfachmann Marc Biadacz stellte klar: Die Option einer wochen- statt tagesbezogenen Höchstarbeitszeit müsse für alle gelten, „egal ob mit oder ohne Tarifbindung“.
