Die US-Popsängerin Taylor Swift will im Kampf gegen von Künstlicher Intelligenz (KI) generiert Fälschungen ihre Stimme und ihr Aussehen als Marken eintragen lassen. Die Anträge wurden am Freitag beim US-Patentamt, das auch für Markenschutz zuständig ist, eingereicht worden umfassen zwei Audioaufnahmen und ein Foto der Sängerin. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, wird darin die Firma TAS Rights Management als Eigentümerin der Aufnahmen und des Fotos genannt. Das Unternehmen verwaltet Swifts Eigentumsrechte und Lizenzen.
Swifts Aussehen und Stimme sind in zahlreichen sogenannten Deepfakes –
täuschend echten, KI-generierten Fälschungen – zu unterschiedlichsten
Zwecken missbraucht worden, etwa für Werbung, für vermeintliche
politische Aussagen der Sängerin sowie für pornografische Darstellungen.
In einer der Aufnahmen ist zu hören, wie Swift sagt: »Hey, hier ist Taylor Swift, und ihr könnt mein neues Album, The Life of a Showgirl, auf Amazon Music Unlimited abrufen.« In der zweiten Aufnahme sagt die Sängerin: »Hey, hier ist Taylor. Mein brandneues Album The Life of a Showgirl wird am 3. Oktober veröffentlicht und ihr könnt es per Klick vormerken, um es auf Spotify zu hören.« Das Foto, für das die Sängerin Markenrechte beantragt, zeigt sie auf der Bühne.
Bislang unerprobtes Vorgehen soll Persönlichkeitsrechte stärken
Swifts Management sowie die Anwälte, die in den Anträgen genannt sind, haben eine Reuters-Nachfrage zu dem Vorgang zunächst nicht beantwortet. Der Markenrechtsanwalt Josh Gerben, der am Montag als erster auf seinem Blog über die Anträge Swifts berichtet hatte, schrieb, dass die Anträge »zielgerichtet« so erstellt worden seien, dass sie »Taylor vor Bedrohungen durch Künstliche Intelligenz schützen« sollen.
Demnach böten bereits bestehende Persönlichkeitsrechte einen »gewissen Schutz« vor unerlaubter Nutzung des Aussehens prominenter Personen, schrieb Gerben. Eintragungen als Marke könnten jedoch womöglich »eine zusätzliche Schutzschicht« bilden. Die Eintragung der Stimme einer prominenten Person als Marke sei ein neues Phänomen, bei dem bisher unklar sei, ob es vor Gericht Bestand haben wird.
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