
Bauen ist teuer geworden. Die Preise für den Wohnungsbau zum Beispiel lagen in Hessen im Februar 2026 um rund 35 Prozent über dem Niveau des Jahres 2021. Bei Bürogebäuden liegt die Teuerung sogar bei 38 Prozent. Dadurch geraten alle Vorhaben unter wirtschaftlichen Druck. Besonders betroffen sind Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen und deren Erhalt ohnehin schon mit einem besonderen Aufwand verbunden ist.
Es ist deshalb verständlich, dass im hessischen Denkmalschutzgesetz die wirtschaftliche Zumutbarkeit eine größere Rolle spielen soll. Denn einem schutzwürdigen Bauwerk ist nicht geholfen, wenn es verfällt, weil eine Instandsetzung nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Jeder kennt solche Beispiele in historischen Ortskernen.
Aber dafür gibt es Förderprogramme. Ein solches ermöglicht es zum Beispiel zusammen mit Spenden, das sogenannte Nadlerhaus in Niederreifenberg im Taunus zu sanieren, das ein bedeutendes Zeugnis der hessischen Handwerksgeschichte ist und vom Abriss bedroht war. Damit wird nicht nur ein Denkmal erhalten, sondern auch der Ortskern mit einer öffentlichen Nutzung aufgewertet. Hier hat der Denkmalschutz seinen Zweck erfüllt.
Gebäude nicht beschleunigten Verfahren opfern
Eine solche Rettung ist nicht immer möglich. Im Einzelfall kann es durchaus sinnvoll sein, nach sorgfältiger Abwägung geschützte Gebäude zum Abbruch freizugeben, auch wenn es schmerzhaft ist. Falsch wäre es aber, das kulturelle Erbe generell infrage zu stellen, den Schutzstatus zu lockern und geschützte Gebäude dem Gutdünken politischer Entscheidungen zu überlassen oder sie dem Wunsch nach beschleunigten Verfahren zu opfern.
Zwar ist der Abbau von Bürokratie wünschenswert. Aber dieses Ziel sollte kein Vorwand sein, um kulturelle Standards über Bord zu werfen, auf fachliche Expertise zu verzichten und das historische Erbe durch seelenlose Investorenarchitektur zu ersetzen. Die Praxis in Hessen zeigt, dass schon bisher häufig gute Kompromisse zwischen dem Erhalt der Bausubstanz und den wirtschaftlichen Interessen möglich sind.
Ein prominentes Beispiel kann derzeit in der Frankfurter Innenstadt verfolgt werden. Dort wird das ehemalige Kaufhaus Lorey umgebaut, das als markantes Zeugnis der Architektur der Fünfzigerjahre unter Schutz steht. Die typischen Fassaden bleiben erhalten, dahinter aber kann ein modernes Bürohaus entstehen. Ohne einen starken Denkmalschutz wäre das nicht möglich gewesen.
Die Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur werden bei der Anhörung zum hessischen Denkmalschutzgesetz viele Einwände gegen die geplanten Änderungen zu hören bekommen. Es besteht die Gefahr, dass trotz vieler sinnvoller Neuregelungen, etwa zur Digitalisierung, am Ende der Eindruck bleibt, dass Hessen den Denkmalschutz schwächt. Das aber wäre die falsche Botschaft.
