Sampling ohne die Zustimmung der Urheber ist laut Europäischem
Gerichtshof (EuGH) erlaubt, solange die Musiksequenz als sogenannter
Pastiche verwendet wird. Diese Leitlinien stellte der Gerichtshof in einem Urteil zum jahrzehntelangen Rechtsstreit um ein Sample aus dem Kraftwerk-Lied Metall auf Metall vor.
Der Pastiche gehört neben der Karikatur
und der Parodie zu den Ausnahmen im Urheberrecht, die eine
Vervielfältigung geschützter Werke ohne Zustimmung möglich machen. Die Richterinnen und Richter des EuGH
legten fest: Der Begriff erfasse Musik-Schöpfungen, die an ein bestehendes
Werk erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen.
Darüber hinaus müssten sie mit dem Werk einen erkennbaren künstlerischen
oder kreativen Dialog führen. Dieser Dialog könne verschiedene Formen
annehmen, etwa die offene Nachahmung eines Stils, eine Hommage oder eine
humoristische Auseinandersetzung.
»Mit dieser Ausnahme soll ein angemessener Ausgleich zwischen dem Schutz
des Urheberrechts und dem Schutz der Kunstfreiheit sichergestellt
werden«, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
Zwei Sekunden Sample
Hintergrund des Falls ist eine zwei Sekunden
lange Tonfolge, die der Hip-Hop-Produzent Moses Pelham aus dem Kraftwerk-Titel
Metall auf Metall (1977) entnahm und in einer leicht verlangsamten
Version im Song Nur mir aus dem Jahr 1997 verwendete. Pelham holte sich vorher keine Zustimmung der Musikgruppe, dies ist in der Praxis des Samplings unüblich. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter war der
Ansicht, dass das sogenannte Sample daher gestohlen worden sei, und
verklagte den Produzenten. Der Rechtsstreit geht seit mehr als 20 Jahren
durch alle Instanzen – vom Land- und Oberlandesgericht
Hamburg über den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bis hin zum EuGH.
In einem Grundsatzurteil von 2019 sprach sich der EuGH bereits zugunsten der Kulturtechnik des Samplings aus. Demnach kann Sampling ohne Einwilligung grundsätzlich gegen Urheberrechte verstoßen. Ist es
allerdings abgeändert und »beim Hören nicht wiedererkennbar«, sei die
Kunstfreiheit höher zu bewerten.
Fall wird weiter verhandelt
Der
konkrete Fall des Streits der Elektro-Band Kraftwerk und des Musikproduzenten Pelham
ist mit dem Urteil aber noch nicht entschieden. Der Fall liegt nun wieder beim Bundesgerichtshof. Dieser hatte den EuGH gebeten, den
Begriff der Pastiche und die dafür geltende Ausnahme genauer zu
definieren. Ob diese Ausnahme für die konkrete Nutzung im Fall Nur mir tatsächlich zulässig ist, muss nun der Bundesgerichtshof
entscheiden.
Der EuGH stellte dazu jedoch auch fest, dass der Bundesgerichtshof
selbst darauf hingewiesen hatte, dass die Vorinstanz bei Pelhams Sample
von einer künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Kraftwerk-Beat
ausgegangen war.
