
Erst sollte nur Björn Höcke das aktive und passive Wahlrecht entzogen werden. Jens Spahn brachte dieses juristische Instrument der wehrhaften Demokratie ins Spiel. Nun überbieten ihn führende CSU-Politiker mit der Forderung, ein Verbot der Partei zumindest in Thüringen nicht auszuschließen. So unterschiedlich diese Szenarien juristisch auch wären, beiden ist eines gemeinsam: Ihre Urheber lehnen ein Verbot der AfD auf Bundesebene ab. Sie wollen sich aber nicht nachsagen lassen, sie würden zu wenig klare Kante gegen die Partei zeigen.
Für diesen Spagat gibt es ein naheliegendes Kalkül. Es lautet: Anhänger eines Verbotsverfahrens nicht zu verprellen, die bisher keine Unionswähler waren, in der CDU aber die letzte Bastion gegen die AfD sehen. Nicht falsch dürfte aber auch eine andere Erklärung sein. Die Frustration darüber wächst, dass sich bisher die Versuche der Christdemokraten, die AfD politisch zu bekämpfen, nicht ausgezahlt haben. Ob diese Versuche gelungen und zahlreich genug waren, darüber kann man streiten. Luft nach oben gibt es da in jedem Fall noch.
Kollektiver Märtyrerstatus
Gegen ein Verbot des Landesverbandes sprechen ebenso wie gegen einen Entzug von Höckes Wahlrecht vor allem zwei Gründe: Es würde die politische Auseinandersetzung mit der AfD nur erschweren und der Partei mehr nutzen als schaden. Denn auch ein Verbot, das nur den AfD-Verband in Thüringen träfe, würde der gesamten Bundespartei einen kollektiven Märtyrerstatus verleihen. Außerdem suggerieren beide Vorschläge, es handele sich um ein isoliertes Phänomen, als müsse man nur Höcke oder dessen Landesverband aus dem Spiel nehmen, um den völkischen Flügel in der AfD verschwinden zu lassen.
Diese Annahme widerspricht jedoch allem, was über die rechtsextremistischen Netzwerke in der Partei bekannt ist. Ob sich die AfD überhaupt durch irgendetwas oder irgendwen auf einen Kurs der Mäßigung bringen lässt, ist derzeit fraglich. Dass dies durch ein Verbot des Landesverbandes Thüringen erfolgen könnte, erscheint jedoch ausgeschlossen.
