
Mehr als vier Jahre nach dem russischen Überfall auf die Ukraine gibt es in Deutschland keine funktionsfähigen öffentlichen Bunker, die den Menschen im Ernstfall Schutz bieten könnten. Obwohl die Gefahr einer Eskalation unverändert hoch ist, sind die noch existierenden 579 öffentlichen Schutzräume nicht einsatzbereit. Der ehemalige hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte wenige Monate nach der Eskalation im Ukrainekrieg gegenüber der F.A.Z. ein neues Konzept für Schutzräume gefordert. Seit dieser Zeit ist offenbar kein einziger Bunker reaktiviert worden, und auch das vom Bund angekündigte Schutzraumkonzept mit dezentralen Zufluchtsräumen gibt es noch nicht.
In Hessen gab es während des Kalten Krieges 77 Bunkeranlagen mit etwa 100.000 Plätzen, die der sogenannten Zivilschutzbindung unterlagen. 62 dieser Schutzräume wurden entwidmet, und 15 gelten weiter als Schutzräume. An dieser Zahl hat sich seit 2022 nichts geändert, teilte das hessische Innenministerium auf Anfrage mit. Fünf der Anlagen gehören dem Bund, dem Land und den Kommunen. Die anderen zehn Bunker sind in Privatbesitz. Ob und in welchem Umfang diese 15 Schutzräume in Betrieb genommen werden können, ist der Landesregierung nicht bekannt. „Die Verantwortung für die Einsatzbereitschaft von Bunkeranlagen liegt beim Bund, und zuständig dafür ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima)“, so eine Sprecherin auf Nachfrage. Dem Innenministerium lägen zur Reaktivierung von Bunkeranlagen keine neuen Informationen vor.
Reaktivierung der Bunker eher unwahrscheinlich
Die Bima kümmert sich seit 2021 um die 579 Bunker und schreibt zum aktuellen Stand: „Diese öffentlichen Schutzräume können allerdings heute infolge der Aufgabe der Wartung und technischen Instandhaltung im Jahr 2007 ihren ursprünglichen Zweck, den Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren, nicht mehr erfüllen, sie sind weder funktions- noch einsatzbereit.“ Die Mehrheit der öffentlichen Schutzräume befinde sich in Privateigentum oder im Besitz der Kommunen, der Bund habe jedoch ein Nutzungsrecht im Rahmen der Zweckbestimmung „Zivilschutz“.
Das Bundesinnenministerium hatte 2022 das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe beauftragt, die Bunker daraufhin zu überprüfen, ob sie wieder funktionsfähig gemacht werden können. Diese Überprüfung wurde laut Bima im März 2023 mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass eine Reaktivierung der 579 Anlagen grundsätzlich möglich sei. Im Juni 2024 haben sich der Bund und die Länder während einer Innenministerkonferenz auf die Grundelemente eines nationalen Schutzraumkonzeptes verständigt, das die Reaktivierung größerer Bunker aber unwahrscheinlich erscheinen lässt.
Demnach werden künftig dezentrale Schutzmöglichkeiten für die Bürger bevorzugt, denn große Menschenansammlungen in Schutzräumen könnten zu einem Ziel für Angreifer werden. Aufgrund zu erwartender Angriffe mit kurzer Vorwarnzeit bestehe zudem die Gefahr, dass die meisten Menschen zentral gelegene Bunker nicht rechtzeitig erreichen könnten. Das Angriffs-Szenario geht also eher von einem überraschenden Drohnenschwarm als von einem Angriff mit langer Vorwarnzeit wie noch im Kalten Krieg aus.
In der Folge sollen daher schnell zugängliche Zufluchtsorte wie Tunnel, U-Bahnhöfe, Tiefgaragen und auch geeignete Keller systematisch erfasst werden, die als Schutzräume dienen könnten. Ein digitales Verzeichnis dieser Orte soll es den Bürgern ermöglichen, im Falle eines Angriffs schnell einen geschützten Raum zu erreichen. Nach Auskunft des hessischen Innenministeriums sollen die Schutzorte beispielsweise in die Warnapp Nina integriert werden. „Zur Identifizierung geeigneter Räume hat eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Bund und Ländern einen Kriterienkatalog erstellt“, teilte das Innenministerium weiter mit. Entscheidende Kriterien seien unter anderem Lage und Zugänglichkeit der Zufluchtsorte.
Sollte der Konflikt mit Russland ausufern, wüssten die Hessen aktuell jedoch nicht, wo sie Schutz finden können. Das liegt daran, dass derzeit noch „Abstimmungen“ zwischen Bund und Ländern zum Thema „Erfassung von Zufluchtsräumen“ stattfinden. Wann den Menschen mitgeteilt wird, wo sie im Ernstfall Schutz finden können, ist offenbar vollkommen unklar. „Ein konkreter Zeitpunkt der Veröffentlichung des Schutzraumkonzeptes kann derzeit nicht genannt werden“, schreibt die Bima auf ihrer Homepage. Während der jüngsten Innenministerkonferenz im Juni dieses Jahres haben die Länder von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) die zeitnahe Vorlage des nationalen Schutzraumkonzeptes gefordert.
