Aufgrund textlicher Unebenheiten wurde das Werk lange Zeit nicht ernst genommen. Das änderte sich erst mit der analytischen Rekonstruktion zentraler Argumentationsfiguren aus Kants Rechtslehre durch John Rawls’ „A Theory of Justice“ von 1971 und gewann später mit textnäheren Lesarten an Fahrt: von Richard Saages 1973 erschienener Dissertation „Eigentum, Staat und Gesellschaft“ bis Arthur Ripsteins Standardwerk „Force and Freedom“ von 2009.
Kants Institutionenlehre jenseits der Ethik
Ein im letzten Jahr in England erschienener und zuvor in zahlreichen Konferenzen diskutierter Essay des Kant-Forschers Garrath Williams hat das Potential, diese illustre Reihe fortzusetzen. Mit „Kant Incorporated“ schließt er eine entscheidende Lücke in Kants Staatstheorie: Bisher war es Konsens, dass dessen System keinen Platz für Institutionen lasse, die zwischen Individuen und dem Staat vermitteln – anders als Hegel in seiner Theorie der bürgerlichen Gesellschaft. In Kants Welt schien Margaret Thatchers Diktum zu gelten: „So etwas wie Gesellschaft gibt es nicht.“

Wozu auch? Sollte in liberalen Gesellschaften nicht jeder Unternehmer sein, der, auch wenn er mittellos ist, sein „Humankapital“ einsetzt und dadurch für sich und andere „Wert schafft“? Der Einspruch, den kantianisch inspirierte Wirtschaftsethiker dagegen erhoben, blieb meist auf ethische Appelle beschränkt – und eignete sich damit eher für Sonntagsreden als für rechtliche Grundsätze.
Williams macht nun auf bisher kaum beachtete Passagen in Kants Rechtslehre aufmerksam, in denen sich dieser zu „Corporationen“ seiner Zeit äußert: Universitäten, Kirchen, Stiftungen. Letztere definiert Kant als „freiwillige, durch den Staat bestätigte Anstalten“ – und führt damit en passant eine neue, rein juristische Person in sein System ein. Williams buchstabiert aus, wie sich solche privaten oder halbstaatlichen Akteure in Kants Rechts- und Tugendlehre einfügen, und schreibt sie fort für modernere Korporationen wie Medien, Parteien oder Unternehmen.
Er arbeitet die Unverzichtbarkeit von Korporationen für die Wissensproduktion, die Einübung ziviler Umgangsformen und die Schaffung von Wohlstand heraus: All diese Aufgaben lassen sich nur durch Kooperationsformen bewältigen, die einerseits auf Dauer gestellt sind, andererseits aber auf freiwilliger Initiative beruhen. Der den bürgerlichen Zustand begründende Gesellschaftsvertrag wäre von diesen Aufgaben ebenso überfordert wie private Verträge, die auf genau spezifizierte Leistungen zwischen Einzelpersonen beschränkt sind. Retter in dieser Not sind staatlich zuzulassende, aber autonom agierende Institutionen, deren Mitglieder nicht als Einzelcharaktere, sondern als Funktionsträger arbeitsteilig gemeinsame öffentlich dokumentierte Zwecke erfüllen.
Risiken privater Bevormundung
Wo aber Rettung ist, da wächst das Gefährdende auch: Die künstlich geschaffenen Neubürger verzerren laut Williams die rechtsstaatlich verbürgte formale Gleichheit. Die überlegene Effektivität, die den Daseinsgrund von Korporationen ausmacht, schafft zugleich neue Risiken privater Bevormundung und ethischen Versagens, sowohl durch die Korporation als Rechtsperson gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit als auch durch ihre Verantwortungsträger gegenüber der sozialen Welt, in der sie agieren.
Ihre gehebelte Handlungsmacht müsse daher, so Williams, mit rechtlichen und ethischen Pflichten einhergehen, die weiter reichen als die von Normalbürgern. Dadurch kann Williams mit einem liberalistischen Begriffsinstrumentenkasten kantischer Bauart etwa Arbeitnehmerrechte oder Pflichten zur Medienaufsicht begründen. (Dass auch der Staat seine Aufsichtspflicht missbrauchen kann, steht auf einem anderen Blatt.)
Williams begnügt sich auf den 80 Seiten, die ihm das Format der Publikationsreihe „Cambridge Elements“ lässt, mit einer Skizze kantianischer Korporationen und deutet Vergleiche mit konkurrierenden Theorien nur an. Es mag sein, dass er die Risiken von Korporationen zu groß schreibt und ihre Chancen zu klein. Doch Williams’ pointierte, dichte und klare Analyse besticht durch die Konsequenz ihrer Schlussfolgerungen aus plausiblen Prämissen, die keiner spekulativen Begriffszauberei oder starker Wertungen bedürfen. Sie verdient, weitergedacht zu werden.
Garrath Williams: „Kant Incorporated“. Cambridge University Press, Cambridge 2025. 80 S., br., 22,48 €.
