
Der integrierte Jura-Bachelor, mit dem die vor dem ersten Jura-Staatsexamen erbrachten Studienleistungen anerkannt werden, ist in Hessen bisher an 327 Absolventen vergeben worden. Dies teilten Justizminister Christian Heinz (CDU) und Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) am Donnerstag mit. Der Bachelorabschluss kann seit dem 1. Oktober bei Vorliegen der nötigen Voraussetzungen beantragt werden. Er war unter anderem eingeführt worden, um Jurastudenten, die am ersten Staatsexamen endgültig gescheitert sind, bessere Berufsperspektiven zu eröffnen.
Nach Angaben der beiden Ministerien sind seit Inkrafttreten der Regelung 500 Anträge auf Verleihung des Bachelorgrades gestellt worden; nur 13 hätten abgelehnt werden müssen. „Generell melden uns die Universitäten, dass das Interesse sehr hoch sei und sie auch weiterhin jährlich von einer dreistelligen Zahl an Anträgen ausgehen“, heißt es in der Mitteilung. „Die Zahlen belegen sehr eindrücklich, dass das Interesse am Jura-Bachelor riesig ist und wir mit dem Angebot richtig lagen“, so Heinz und Gremmels. „Durch die Einführung des integrierten Bachelorabschlusses haben wir eine zusätzliche Perspektive geschaffen, die offenbar gerne angenommen wird.“
Voraussetzung ist Bachelorarbeit oder gleichwertige Leistung
Hessische Universitäten mit Jurafakultät können Studenten den Bachelortitel verleihen, wenn diese erstmals nach dem 1. Januar 2020 vom hessischen Justizprüfungsamt zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden waren oder vom Amt festgestellt wurde, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Den Abschluss erhalten sie, wenn sie eine Bachelorarbeit geschrieben oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung erbracht haben.
Die Universitäten haben zudem die Möglichkeit, zusätzliche Anforderungen für die Vergabe des Bachelors zu formulieren. Dadurch werde der Hochschulautonomie Rechnung getragen und eine Vielfalt der Regelungen ermöglicht, die auch zur Qualitätssicherung beitrügen, schreiben die Ministerien. Ob ein Kandidat zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen worden sei, werde durch das Justizprüfungsamt ermittelt. Die Prüfung der weiteren universitären Voraussetzungen und die Verleihung des Bachelorgrades seien Sache der Universität.
„Wir sind sehr dankbar, dass es uns gemeinsam mit den juristischen Fakultäten gelungen ist, den Jura-Bachelor einzuführen“, äußerten Gremmels und Heinz. „Er ist im Sinne all derjenigen, die sich für das Jurastudium in Hessen entschieden haben und entscheiden werden.“
Vor der Einführung des integrierten Bachelors im vergangenen Jahr hatte es eine kontroverse Diskussion über das Vorhaben gegeben. Studentenvertreter und Jurastudenten, die durch das Staatsexamen gefallen waren, aber auch manche Anbieter kommerzieller Repetitorien hatten die Pläne gutgeheißen. Juraprofessoren wiederum äußerten sich teils positiv, teils skeptisch. Kritiker verwiesen auf die eingeschränkten Beschäftigungsmöglichkeiten für Bachelor-Absolventen, da diesen der Zugang zu klassischen Juraberufen wie Richter, Staats- und Rechtsanwalt verwehrt sei. Auch Unternehmen setzten oft auf Volljuristen, hieß es aus der Wirtschaft.
