Seit seiner Einführung im Jahr 2007 hat das Elterngeld einer Studie zufolge fast ein Drittel an Kaufkraft verloren. Wegen der Inflation habe sein Wert bis 2026 um 31,5 Prozent abgenommen, wie aus einer Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hervorgeht. Der Mindestbetrag von 300 Euro ist bislang nicht erhöht worden, ebenso wenig der Höchstbetrag von 1800 Euro im Monat.
Das soll sich nach Plänen des Familienministeriums ändern. Statt 14 Monate soll das Elterngeld künftig nur noch zwölf Monate gezahlt werden, vorausgesetzt, beide Elternteile nehmen jeweils mindestens drei Monate berufliche Auszeit. Im Gegenzug soll der Mindestbetrag auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag auf 1.900 Euro. »Was nach einer großzügigen Anhebung klingt, ist kaum mehr als ein Trostpflaster«, sagte Ökonom Wido Geis-Thöne. Bei einem vollständigen Inflationsausgleich müsste der Höchstsatz bei rund 2.591 Euro und der Mindestsatz bei 432 Euro liegen.
Familienministerium muss einsparen
Außerdem kritisierte das IW die neue Bezugslogik: Sinke das Elterngeld für
einen allein beziehenden Partner von zwölf auf neun Monate, führe dies zu drei Monaten ohne Elterngeld und ohne Anspruch
auf Betreuung. Das Familienministerium hingegen wolle mit den Partnermonaten einen Anreiz für eine gleichere Aufteilung der Betreuung setzen.«Das
ist zwar aus gleichstellungspolitischer Sicht sehr gut
nachvollziehbar, passt aber nicht zur Lebensrealität aller
Familien in Deutschland«, sagte Geis-Thöne.
»Die Politik verliert den eigentlichen Zweck des Elterngelds
immer mehr aus dem Blick«, kritisierte der Wirtschaftswissenschaftler des IW. Die
Leistung sei ursprünglich dafür gedacht gewesen, jungen Familien
in der ersten Lebensphase des Kindes den Rücken freizuhalten und
den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Dies sei nun aufgrund von Inflation und Kürzungen nicht mehr der Fall.
Elterngeld können Elternteile beantragen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes eine berufliche
Auszeit nehmen. Bisher wird es bis zu 14 Monate gezahlt, wenn jeder
Elternteil mindestens zwei Monate Betreuungszeit übernimmt. Die Einkommensgrenze liegt für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro. Im laufenden Jahr plant der Bund rund 7,5 Milliarden Euro für die Leistung ein. Wegen Sparzwängen soll Familienministerin Karin Prien im nächsten Jahr 500 Millionen Euro in ihrem Etat einsparen.
