Was wäre, wenn die Apologeten der Baukultur alle einmal zu ihrem Wort stünden und gemäß ihren Verlautbarungen handelten? Die Baupolitiker, assistiert von den Architekten- und Ingenieurverbänden, die in allen Festreden das Wort von der Bauwende im Mund führen? Die unablässig von Nachhaltigkeit, Resilienz, grauer Energie und Umbau statt Neubau reden? Von demokratischer Stadtgesellschaft, Wiedergewinnung des Stadtraums, Identifikation der Bürger mit ihrer Stadt?
Im Herzen Stuttgarts böte sich an prominenter Stelle Gelegenheit für konkretes Handeln. Dort, gegenüber dem Neuen Schloss, an der Hauptgeschäftsmeile der Königstraße, steht das Wittwer-Haus und sieht, so der aktuelle Stand, seinem Abriss entgegen.

Der Konrad-Wittwer-Verlag errichtete 1966/67 an der prominenten Stelle sein Geschäfts- und Bürohaus mit der damals größten Buchhandlung Deutschlands. Wittwer war eine Stuttgarter Institution, bis 2018, dann stieg nach 150 Jahren Firmengeschichte die Buchhandelskette Thalia ein und führt den Betrieb unter dem Namen Wittwer-Thalia weiter. Doch das Ende ist eingeläutet. Die Familie Wittwer veräußerte das Gebäude an die Dinkelacker AG, einen Akteur des örtlichen Immobiliensektors. 2027 wird der Ladenbetrieb in ein Gebäude einen Steinwurf weiter an die Ecke Schulstraße umziehen, und der Name Wittwer wird verschwinden. Und wohl auch „der Wittwer“, das signifikante Gebäude am Schlossplatz, Zeugnis der Bauepoche der Sechzigerjahre.

Unwidersprochen bleibt das nicht. Der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) und die TU planen Veranstaltungen (am 19. Juni widmet sich eine „Lange Tafel der Baukultur“ dem Thema), eine Kampagnenwebsite ist eingerichtet, und die Initiative #SOSBrutalism des Deutschen Architekturmuseums sorgt für überregionale Aufmerksamkeit.
Es handelt sich um ein Merkzeichen der Stadt
Der Wiederaufbau hatte die City bestimmt nicht zu einem architektonischen Kleinod gemacht. Inzwischen sind einige der Nachkriegsbauten schon durch Nachfolger ersetzt worden, und auch die haben das Bild nicht beschönigen können. In diesem gesichtslosen Umfeld ist der im Stil des Brutalismus gestaltete Wittwer-Bau eines der wenigen Häuser, die sich trotz des eigentlich unbeliebten Sichtbetons in der mental map des Stadtbewohners festgesetzt haben. Es handelt sich um ein Merkzeichen, wie sie der italienische Architekt Aldo Rossi in seiner Stadttheorie gefordert hat, ohne die eine Stadt ins charakterlose Einerlei abdriftet und dem Nutzer die Orientierungsmöglichkeiten vorenthält.
Doch worin besteht das Zeichenhafte des Wittwer-Baus? Im Gegensatz zu den jüngeren Nachbarn in der Königstraße hat er skulpturale Kraft. Seine Kubatur zeigt eine austarierte Baukörperkomposition. Die Bandfassaden sind hier von besonders kraftvollem Tiefenrelief und durch Vertikalakzente, runde Treppenhäuser und Versprünge spannungsvoll akzentuiert. Der Kontaktbereich zur Straße ist einladend gestaltet: gläsernes Erdgeschoss mit Vor- und Rücksprüngen und deutlich ausgeprägter Eingangssituation unter dem vorgeschobenen Kopf des ersten Obergeschosses.

Hier ist auch der prädestinierte Platz für das Firmenlogo (den vergessen viele Architekten, weshalb Logo und Schriftzug oft irgendwie nachträglich an die Fassade praktiziert werden). Ein stolzer Platz für das Logo ist auch oben am Aufzugsturm, der das Gebäude bekrönt. Die später planlos angeschraubten Werbeschriftzüge an den Brüstungen sind freilich dem Gesamtbild nicht zuträglich.
Dass das Landesdenkmalamt in seiner Begutachtung das Gebäude nicht als Kulturdenkmal und somit für schützenswert erachtet, erstaunt. Immerhin ist es eines der prägenden, charaktervollsten Bauwerke in der Innenstadt und mit seiner architektonisch-gestalterischen Schöpfungshöhe eine Inkunabel des Brutalismus, nicht nur nach lokalen Maßstäben. Seine Urheber, Hans Kammerer, Walter Belz und Max Bächer, waren neben Rolf Gutbrod und Günter Behnisch die bedeutendsten Stuttgarter Architekten der Sechziger- bis Achtzigerjahre des vorigen Jahrhunderts.
Nur Teile des Erdgeschosses sollen erhalten werden
Der Wittwer-Bau sei „im Bewusstsein der Bevölkerung fest verankert“ und ein „typischer Vertreter des Betonbrutalismus der 1960er Jahre“, räumt das Denkmalamt ein, verweigert aber wegen der „Menge und Stärke der Überformungen“ die Unterschutzstellung. Es habe im Inneren starke Veränderungen erfahren, und der Sichtbeton habe einen Anstrich bekommen.
Stichhaltig ist das nicht, denn Ersteres betrifft den Großteil aller Baudenkmale, und Anstriche hatten noch nie Einfluss auf die Denkmaleigenschaft. Sie sind kurzlebig und können entfernt werden, auch auf Sichtbeton. Würden diese Kriterien konsequent angewandt, könnte man kein einziges Geschäftshaus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts unter Schutz stellen; ein wichtiger Typus einer ganzen Epoche würde aus den Denkmallisten verschwinden. Experten sehen sich folglich nicht überzeugt und halten eine wissenschaftliche Überprüfung dieser Beurteilung für notwendig.
Aus Sicht des Eigentümers ist das Gebäude nicht zu halten. Der Vorstand der Dinkelacker AG hat den Abriss beschlossen. Beibehalten will man die Untergeschosse und Teile des Erdgeschosses – immerhin. Das spart einiges an Geld und Bauschutt und bewahrt dem Material immanente graue Energie.
Gebäudetechnik, Brandschutz, Barrierefreiheit und dergleichen müssten vollständig erneuert werden, doch das gehört bei derlei Gebäuden zum Lebenszyklus. Auch sind die ins Feld geführten „funktionalen Herausforderungen“ üblich und architektonisch lösbar. Die Büroflächen zum Beispiel haben brauchbare Zuschnitte und können ohne Abstriche genutzt werden.
Als erhebliches Problem für die Wirtschaftlichkeit des Projekts sieht der Eigentümer allerdings die mangelnde Erdbebensicherheit. Damit das Gebäude den 1971 neu eingeführten Bauvorschriften für die Erdbebenzone 1 gerecht wird, müssen in den Obergeschossen statische Verstärkungen eingebaut werden. Bautechnisch ist das keine Herausforderung und geschieht normalerweise im Zug von Generalsanierungen, wie derzeit beim Hochhaus Rathaus Lörrach, das sogar in Erdbebenzone 2 liegt. Durch einen Neubau des Wittwer-Hauses könnte wohl insgesamt mehr Nutzfläche gewonnen werden – unterm Strich für den Eigentümer eine klare unternehmerische Entscheidung.
Ob es zu Abriss und Neubau kommt, hängt davon ab, ob die Stadt den Eigentümer gänzlich aus der kulturellen und im Grundgesetz verankerten sozialen Verpflichtung des Eigentums entlässt oder ob die Beteiligten nach Möglichkeiten suchen, wie das Objekt in gemeinsamer Anstrengung technisch und architektonisch ertüchtigt und in eine stadtgesellschaftlich und -strukturell wertvolle und dennoch ökonomische Nutzung überführt werden kann.
