Wenn die Mitglieder der Bundesregierung am Dienstag und Mittwoch im brandenburgischen Neuhardenberg zu ihrer Klausurtagung zusammenkommen, wird es auch ums Klima gehen. Zum einen um die Klimapflege in der Koalition, für die solche Treffen nach der parlamentarischen Sommerpause gedacht sind. Allemal, wenn so viel personelle Wechsel stattgefunden haben wie dieses Mal aufseiten der CDU.
Zum anderen wird es um Klimapolitik gehen, und da könnte es hakelig werden. Zwar rief der Bundeskanzler beim Besuch im Hürtgenwald nach dem dortigen Großbrand am Wochenende „allen Leugnern des Klimawandels“ zu, dass dieser sich genau hier zeige. Auch will die Koalition auf ihrer Klausurtagung über die Dürre und die erforderlichen Konsequenzen sprechen. Doch in einem grundsätzlichen Punkt sind Union und SPD unterschiedlicher Meinung: Soll die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ins Grundgesetz? Ja, fordern die Sozialdemokraten. Nein, sagt die Union.

Vor der Klausur in Neuhardenberg verhärten sich die Fronten. Die neue Generalsekretärin der CDU, Franziska Hoppermann, lässt ihrem Unmut über die Forderung des Koalitionspartners inzwischen freien Lauf. „Ich habe mich darüber geärgert, das ist wohlfeil“, sagt Hoppermann im Gespräch mit der F.A.Z. und bekräftigt ihre Ablehnung des SPD-Vorstoßes. Klimaanpassung sei seit Jahren „unser Anliegen“. Es gebe große Programme im Klima- und Transformationsfonds, führt die Generalsekretärin als Beleg dafür an, dass schon viel getan werde. „Zuletzt waren auch die 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen unter anderem dafür vorgesehen.“
Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte argumentiert, eine Grundgesetzänderung sei erforderlich, damit sich der Bund dauerhaft an Hitzeschutzmaßnahmen von Ländern und Kommunen beteiligen könne. Aktuell seien ihm als Bundesminister „in vielerlei Punkten die Hände gebunden“. Die Finanzierung von Maßnahmen wie Klimaanlagen oder Verschattung könne er „nur unter sehr schweren Bedingungen“ ermöglichen.
Hoppermann rüffelt den Umweltminister
In der Union sieht man das anders. „Es läge nicht zuletzt am Umweltminister, sich um die Koordinierung der Maßnahmen zu kümmern“, sagt Hoppermann. „Dazu braucht es keine Änderung des Grundgesetzes.“ Wenn Finanzminister Lars Klingbeil, der sich hinter die Forderung aus den Reihen seiner SPD stellt, Geld für die Klimapolitik übrig habe, „können wir das gut über den Fonds investieren“, erklärt Hoppermann, warum sie eine Verfassungsänderung für überflüssig hält. Sie fügt an: „Und wie sollte eine solche Änderung zusätzliches Geld für die Klimapolitik bringen?“

Sowohl Union als auch SPD können sich auf den Koalitionsvertrag beziehen. Denn der lässt genügend Interpretationsspielraum. Einerseits beschlossen die Partner, man werde „die Klimaanpassungsstrategie umsetzen und dazu die bestehenden Förderprogramme zielgerichtet und effizient nutzen und gegebenenfalls anpassen“. Die Koalition wolle die Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen gemeinsam mit den Ländern „auf solide Beine“ stellen und Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen.
Dann aber kommt der Stein des Anstoßes: „Dazu richten wir einen Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung ein und prüfen die Einführung einer diesbezüglichen Gemeinschaftsaufgabe.“ Auf die Gemeinschaftsaufgabe kann sich die SPD beziehen. Die CDU wiederum kann darauf verweisen, dass von einer Verfassungsänderung keine Rede ist.
„Diese Möglichkeiten müssen wir unbürokratisch nutzen“
In diesem Sinne denkt man auch in der Unionsfraktion. Klaus Mack (CDU) ist als einer der stellvertretenden Vorsitzenden für die Klimapolitik zuständig. Als ehemaliger Bürgermeister kennt er die Bedürfnisse der Kommunen. Auch wenn man bei Klimaanpassung und Hitzeschutz noch besser werden müsse, stelle der Bund dafür bereits erhebliche Mittel zur Verfügung, sagt Mack der F.A.Z. Er verweist unter anderem auf das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, das teilweise in den Klima- und Transformationsfonds fließt, und auf das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, mit dem die Bundesregierung Ökosysteme wie Wälder, Moore oder Meere stärken will. „Diese Möglichkeiten müssen wir jetzt unbürokratisch nutzen. Am Ende zählt, ob eine Maßnahme bei den Kommunen und den Menschen ankommt und vor Ort Wirkung entfaltet.“
Über das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, die Einrichtung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung zu prüfen, sagt Mack: „Diesen Prüfauftrag nehmen wir ernst und sollten ihn nun gemeinsam mit den Ländern abschließen.“ Von einer Diskussion über eine Grundgesetzänderung hält er jedoch ebenso wenig wie seine Generalsekretärin. Man müsse konkret handeln, wo jetzt schon gehandelt werden könne. „Parallel dazu brauchen wir keine abstrakte Verfassungsdebatte, sondern konkrete Gespräche dazu, was darüber hinaus für eine wirksame Klimaanpassung notwendig ist.“
Hoppermann sieht jenseits aller inhaltlichen Überlegungen ein weiteres Problem: „Ich frage mich auch, mit welchen Mehrheiten die Koalition denn das Grundgesetz zu einem solchen Zweck ändern soll?“ Für die erforderliche Zweidrittelmehrheit würde es den Koalitionären nicht reichen, die Grünen einzubinden. Vielmehr müssten sie die Linkspartei hinzubitten – ein weiteres Gegenargument für die CDU.
Interessant ist, aus welcher Ecke der SPD der Vorschlag kommt
Der Widerstand kann für die SPD nicht ganz überraschend kommen. Zum einen weiß sie, dass Klimapolitik auf der politischen Prioritätenliste von CDU und CSU nicht an erster Stelle steht. Zum anderen kennen auch die Sozialdemokraten die Mehrheitsverhältnisse und den Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU nicht nur zur AfD, sondern auch zur Linkspartei.
Warum also haben mehrere SPD-Minister den Vorstoß unternommen, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz zu schreiben? Interessant ist, aus welcher Ecke der Partei die Idee kommt. Das vierseitige Papier, in dem die Forderung steht, hat Umweltminister Schneider aufgesetzt. Das ist zwar naheliegend, weil der Umgang mit dem Klimawandel in sein Ressort fällt. Schneider ist aber auch ein konservativer Sozialdemokrat, er war einige Zeit Sprecher des Seeheimer Kreises. Esra Limbacher, aktueller Sprecher der Seeheimer, unterstützte Schneiders Vorstoß sogleich. Er hoffe, dass die CDU noch einmal in sich gehe und sich dem Konzept anschließe, teilte er mit.
Dass nun ausgerechnet ein pragmatisches SPD-Kabinettsmitglied den Vorschlag für den Klima-und-Hitze-Aktionsplan gemacht hat, darf als Zeichen einer allgemeinen Unruhe in der Partei gedeutet werden. Die Ratlosigkeit ist groß angesichts der dauerhaft desaströsen Umfragelage für die SPD. Mit dem Hitzeschutz glaubte man ein Thema gefunden zu haben, das angesichts der jüngsten Hitzewellen in der Bevölkerung populär ist und mit dem man anderen linken Kräften, vor allem den Grünen, etwas Wasser abgraben könnte.
Bemerkenswert ist, welcher SPD-Minister sich Schneiders Papier bislang nicht angeschlossen hat: Boris Pistorius. Während man von Unionsseite über den Verteidigungsminister viel Positives hört, etwa mit Blick auf die Pläne zur Drohnenabwehr, taucht Pistorius bei Debatten innerhalb der SPD kaum mehr auf.
Justizministerin Stefanie Hubig, ebenfalls ein SPD-Kabinettsmitglied, hat schon eine Änderung des Mietrechts ins Gespräch gebracht, um mehr Schutz vor Hitze zu bieten. So könne Mietern etwa erleichtert werden, ihre Wohnungen mit Klimaanlagen oder Sonnenblenden auszustatten. Hitzeschutz durch bauliche Veränderungen an der Wohnung sei bislang gar nicht so einfach. Hier brauche man für Mieter und Vermieter klare und praktikable Regelungen, meint Hubig.
Dass das Kabinett den SPD-Vorstoß auf seiner Klausur in Brandenburg zumindest besprechen wird, ist naheliegend. Dagegen kann sich die Union angesichts des Prüfauftrags im Koalitionsvertrag kaum wehren.
