
Beim Misstrauensantrag der Thüringer AfD gegen Mario Voigt ging es nicht um die wissenschaftliche Redlichkeit des Ministerpräsidenten. Zwar hat sich ein sogenannter Plagiatsjäger mit einem Gutachten vor den Karren der laut Verfassungsschutz rechtsextremen Partei spannen lassen, das im Wesentlichen Bekanntes bekräftigte. Aber das Thema ist mit der (gerichtlich angefochtenen) Aberkennung von Voigts Doktorgrad politisch „durch“.
Es ging um Wirbel und Druck
Nein, der AfD ging es darum, kurz vor der Wahl im Nachbarland Sachsen-Anhalt noch einmal Wirbel zu veranstalten. Und Druck auf das in Erfurt gegen den Willen der Bundespartei mitregierende BSW auszuüben. Die Abstimmung im Landtag ist genau so ausgegangen wie schon im Februar, als die AfD schon einmal aus demselben Anlass einen Misstrauensantrag gestellt hat. Insofern ist Thüringens AfD-Anführer Höcke zum zweiten Mal gescheitert.
Ein Misstrauensvotum ist ein wichtiges Mittel der parlamentarischen Kontrolle. Es zu stellen, etwa wenn die Opposition den Eindruck hat, dass die Mehrheit wackelt, ist völlig legitim. Das Ganze ohne dramatische neue Entwicklung alle paar Monate zu veranstalten, ist hingegen ein Missbrauch dieses demokratischen Instruments.
Ein Landtag ist eine Bühne, die für die Austragung politischen Streits der richtige Ort ist. Er ist aber auch ein Arbeitsparlament, das nicht gelähmt werden darf. Aber er wird das verkraften, und da Voigts Brombeerkoalition eher gestärkt aus der Sache hervorgegangen ist, gibt es eine Aussicht, dass nicht in einem halben Jahr wieder das Gleiche veranstaltet wird.
