Deutschland muss sich besser gegen die Folgen des Klimawandels wappnen. Darüber sind sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und seine schwarz-rote Regierungsmannschaft weitgehend einig, wenn sie an diesem Mittwoch in Neuhardenberg darüber beraten, welche Lehren daraus zu ziehen sind, dass Hitze, Niedrigwasser und Brände den Menschen und der Wirtschaft in diesem Sommer schwer zu schaffen machten. Merz versprach, die Bundesregierung werde handeln. Die zuständigen Minister würden am Mittwoch zunächst ihre Einschätzung zur aktuellen Lage abgeben, sagte der Kanzler zum Auftakt des Treffens. „Wir werden dann daraus auch die Schlussfolgerungen ziehen für die nächsten Kabinettssitzungen mit konkreten Entscheidungen“, kündigte er an.
Bis dahin ist es allerdings noch ein weiter Weg. Zwar sind sich die Koalitionspartner einig, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam Lösungen finden müssen. Nur: Was genau heißt gemeinsam, wenn es darum geht, Schäden durch Hitze, Dürre und weitere Folgen des Klimawandels zu minimieren? Streit gibt es vor allem über Pläne der SPD, eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Hitzeschutz ins Grundgesetz aufzunehmen.

Minister Bilger: Nicht zielführend
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU), dessen Ministerium eine Schlüsselrolle bei den Beratungen spielt, hält den entsprechenden Vorstoß von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) nicht für zielführend. Das machte Bilger vor der Klausurtagung in Neuhardenberg gegenüber der F.A.Z. deutlich: Entscheidend sei, dass die 100 Milliarden im Klima- und Transformationsfonds für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen nun schnell und wirksam eingesetzt würden. Gleiches gelte für die 100 Milliarden Euro, die Länder und Kommunen bekämen, auch für Anpassungen an den Klimawandel. „Ich halte deshalb wenig davon, sich zunächst in langwierigen Debatten über weitere Grundgesetzänderungen zu verlieren“, sagte Bilger. Der Fokus sollte darauf liegen, vorhandene Möglichkeiten zu nutzen, Projekte umzusetzen und konkrete Verbesserungen für die Menschen zu erreichen.
„Eine Gemeinschaftsaufgabe soll eine dauerhafte und verlässliche gemeinsame Finanzierung zwischen Bund und Ländern ermöglichen“, bekräftigte hingegen ein Sprecher des Bundesumweltministeriums den Vorstoß Schneiders. Bislang könne der Bund den Kommunen nur in Einzelfällen helfen, etwa durch die Finanzierung von Klimaanpassungsmanagern oder von Pilotprojekten. Ohne Grundgesetzänderung sei eine neue Gemeinschaftsaufgabe, die dem Bund mehr Handlungsspielraum verschaffen würde, „nicht möglich“, hob der Sprecher hervor.
Gemeinschaftsaufgaben bildeten in der föderalen Finanzverfassung eine Ausnahme von dem Prinzip, dass jede föderale Ebene die Aufgaben in ihrer Zuständigkeit selbst finanziere. Für das Thema Hitzeschutz seien in der föderalen Struktur bisher allein die Länder und Kommunen zuständig. Die Rechtsprofessorin Sabine Schlacke (Universität Greifswald) bestätigte, Mischverwaltung und Mischfinanzierungen zwischen Bund und Ländern seien grundsätzlich verboten – es sei denn, Ausnahmen von diesem Trennungsgebot seien als sogenannte Gemeinschaftsaufgaben ausdrücklich im Grundgesetz genannt. „Denn der Bürger soll klar erkennen und zuordnen können, wer für was verantwortlich ist.“
Klimaunion kritisiert Wahlkampfmanöver
Die Klimaunion, ein Zusammenschluss von Unionspolitikern für Klimaschutz, wirft den Sozialdemokraten indes vor, der Vorstoß, Klimaanpassung und Hitzeschutz im Grundgesetz zu verankern, sei ein Wahlkampfmanöver. „Die SPD sucht den bequemen Weg: vor den Landtagswahlen einen scheinbaren Erfolg zu präsentieren, der ihren Finanzminister nichts kostet“, kritisierte der Vorsitzende der Klimaunion, Thomas Heilmann. Das Grundgesetz zu ändern, mache die Städte jedoch kein Grad kühler, fügte der frühere Bundestagsabgeordnete und Berliner Justizsenator hinzu.
Heilmann ging Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hart an, der sich hinter die Forderung seines Partei- und Ministerkollegen Schneider stellte. „Die SPD will über Formalien diskutieren, während Herr Klingbeil gleichzeitig 2,7 Milliarden Euro zweckentfremdet, die für den Klimaschutz reserviert waren“, sagte Heilmann der F.A.Z. Der Koalitionsvertrag sehe lediglich vor, eine neue Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen. Auch ein negatives Prüfergebnis entspreche der Vereinbarung der Koalitionspartner.
Schneiders Haus stützt sich unter anderem auf einen Beschluss der Umweltministerkonferenz vom 8. Mai dieses Jahres. Darin werde der Bund aufgefordert, eine „Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung“ voranzutreiben, sagte ein Ministeriumssprecher. Einige CDU-Umweltminister gehen jedoch nun auf Distanz.
So zeigte sich der sächsische Minister für Umwelt und Landwirtschaft, Georg-Ludwig von Breitenbuch, „überrascht und irritiert“ von Schneiders Vorstoß. Der Koalitionsvertrag sehe ausdrücklich einen Prüfauftrag vor, „nicht eine einseitige Ankündigung, im zweiten Halbjahr 2026 einen unfertigen Vorschlag zur Grundgesetzänderung vorzulegen“, sagte von Breitenbuch der Wochenzeitung „Die Zeit“. Minister Schneider habe diesen Prüfauftrag nun kurzerhand für sich selbst als erledigt erklärt. Das sei kein kooperativer Umgang mit den Ländern.
